Gegenstand der Ausschreibung ist die Übernahme und Entsorgung von kommunalem Grünabfall an einer vom Auftragnehmer während der Leistungszeit zur Verfügung zu stellenden und zu betreibenden Entsorgungsanlagen, einschließlich der Verwiegung (Dokumentation).
siehe Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen
Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von fünf Jahren geschlossen. Leistungsbeginn ist der 01.01.2026. Der Vertrag endet mit Ablauf des 31.12.2030 (Vertragsende), sofern der Auftraggeber den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten vor Vertragsende kündigt. Ansonsten verlängert sich die Vertragslaufzeit zunächst um ein Jahr bis zum Ablauf des 31.12.2031 (erstes neues Vertragsende). Kündigt der Auftraggeber den Vertrag nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor dem ersten neuen Vertragsende, verlängert sich die Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr bis zum Ablauf des 31.12.2032 (zweites neues Vertragsende und zugleich letztmögliches Vertragsende.
Nächste Vergabe voraussichtlich 2032.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 56 VgV
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Angebotsschreibens folgende Angaben vorzulegen:- 1. Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 5 Mio. EUR je Schadensfall, die für mindestens zwei Schadensfälle pro Jahr Gültigkeit hat oder Eigenerklärung im Auftragsfall eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Angebotsvordrucks folgende Angaben vorzulegen:
- Angabe zum Gesamtumsatzes (netto) bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Angebotsvordrucks folgende Angaben/Unterlagen vorzulegen:
- Angaben zu den in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen vergleichbarer Art (Entsorgungsleistungen der in der Bekanntmachung bezeichneten Art) mit konkreter Beschreibung der beauftragten Leistungen einschließlich Menge, zum Leistungszeitraum und dem Auftraggeber nebst Ansprechpartner.
Mindestanforderung:
Der Bieter muss bei Angebotsabgabe über mindestens eine Referenz seit 01/2020 über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen verfügen. Die Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungen setzt voraus, dass
a) der Bieter bei dem jeweiligen Referenzprojekt zumindest eine Jahresmenge Grünabfall in Höhe von 5000 Mg/Jahr übernimmt und endgültig entsorgt. b) die Leistungen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist für zumindest 12 Monate erbracht wurden, undc) die Leistungen für einen kommunalen Auftraggeber erbracht wurden.
Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über das geforderte Referenzprojekt verfügt.
Bei Ablauf der Angebotsfrist gültiger Nachweis der Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb (§ 56 KrWG) für die zu vergebenen Leistungen (Verwerten von Abfällen mit den ASN 20 02 01) für den Bieter (vollständiges Entsorgungsfachbetrieb-Zertifikat) oder gleichwertiger Nachweis.
s. Vergabeunterlagen, insbesondere folgen Anforderungen aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW