Die Stadt Rendsburg im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein verfügt über eine Freiwillige Feuerwehr mit zukünftig 122 aktiven Mitglieder.Die Wache ist jedoch schon seit Jahren zu klein und mit vielen funktionellen und baulichen Mängeln behaftet. Diese können allerdings nicht durch bloßen Umbau des Gebäudebestands substanziell beseitigt werden.
Von den Gremien der Stadt Rendsburg wurde beschlossen, einen Neubau in gleicher Lage unter Hinzunahme angrenzender Grundstücke zu errichten.Das Grundstück hat eine Gesamtgröße von rund 9240 m²und weist von Ost nach West eine Höhendifferenz von 1,30m auf.
Der Neubau besteht aus einem eingeschossigen und einem dreigeschossigen Gebäudeteil.Der flachere Teil wird durch die, nach Süden geöffnete Fahrzeughalle definiert. Im nördlichen, eingeschossigen Bereich sind die Umkleiden, die Atemschutzwerkstatt, sowie das Lager für Einsatzmaterial untergebracht. Der 3-geschossige Gebäudeteil enthält ebenfalls einen doppelt hohen Teil, in dem sich die Waschhalle und die Werkstatt befinden.Im EG ist die Einsatzzentrale nah an der Fahrzeughalle untergebracht. Im 1. OG befindet sich die Büros der Feuerwehr und die Spindräume der Jugendfeuerwehr. Im 2.OG befindetsich der Saal, sowie der Ausbildungsraum der Jugendfeuerwehr.
Gebäudekennzahlen:BGF ca. 5.400m2NUF ca. 4.200m2BRI: ca. 30.750m3
BauabschnitteDer Neubau der Wache gliedert sich im Wesentlichen in zwei Bauabschnitte, um die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr während der Maßnahme zu gewährleisten. Nach dem Umzug der Feuerwehr in den neugebauten Abschnitt wird die bestehende Wache abgerissen und der zweite Bauabschnitt begonnen. Wesentliche Funktionsbereiche werden bereits im ersten deutlich größeren Bauabschnitt umgesetzt.
Detaillierte Informationen, insbesondere zu den Maßnahmen in den einzelnen Bauabschnitten sind der Projektbeschreibung und den weiteren Anlagen zu entnehmen.
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Teilnehmerinformation
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB sind Nachprüfungsanträge in bestimmten Fällen unzulässig:
Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu Wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
gemäß § 16a EU VOB/A
siehe §§ 123, 124 GWB
Nachweis (zum Ablauf der Teilnahmefrist nicht älter als 12 Monate) einer bestehenden Planungs- und Bauhaftpflichtversicherung oder unwiderrufliche Erklärung des Versicherers (nicht Versicherungsmakler), dass im Auftragsfalle der für den Leistungserbringer erforderliche Versicherungsschutz gewährt wird mit folgenden Deckungssummen:
- Mind. 5,0 Mio. EUR Personen- und Sachschäden (2-fach maximiert)- Mind. 1,5 Mio. EUR Sonstige Schäden (2-fach maximiert)
Durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Bauleistungen mind. 8,0 Mio. EUR netto.
UmsatzangabenBei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern einzeln und als Summe anzugeben.
(die Anforderung weiterer Nachweise wie z.B. Bilanzen oder Bilanzauszüge, Geschäftsberichte etc. über die vorgenannten Umsätze behält sich der AG vor)
Nachweis von mind. einem realisierten Referenzprojekten über die schlüsselfertige Planung und Ausführung von vergleichbaren Bauleistungen im Hochbau als Total- oder Generalunternehmer (inkl. Planungsleistungen mindestens analog den HOAI-Leistungsbildern Objektplanung, TWP und TGA) mit mind. folgenden Parametern:
- Neubau oder Erweiterungsneubau eines vergleichbaren Gebäudes im Hochbau. Vergleichbar sind insbesondere Feuerwehrgerätehäuser bzw- Feuerwachen mit befahrbaren (> 3,5to) Hallen, Gewerbe- oder Industrieobjekte mit befahrbaren (>3,5to) Hallen, öffentliche Gebäude mit befahrbaren (<3,5to) Hallen, Werkstattgebäude, Betriebshöfe- Baukosten KG 300-400 (DIN 276) mind. 6,0 Mio. EUR netto- mind. 2.000 m² BGF- mind. Planungsleistung HOAI LP 5 erbracht- Abschluss der Bauleistung (maßgeblich: Abnahme der letzten Bauleistung) nicht vor 01.01.2017
Hierzu hat der Bewerber die geforderten Angaben im Teilnahmeantrag (Anlage 1) zu machen sowie ein Projektbeschreibung auf max. 2 DIN A4 Seiten einzureichen.
Nachweis von mind. einem weiteren realisierten Referenzprojekten über die schlüsselfertige Ausführung von vergleichbaren Bauleistungen im Hochbau als Total- oder Generalunternehmer mit mind. folgenden Parametern:
- Neubau oder Erweiterungsneubau eines vergleichbaren Gebäudes im Hochbau. Vergleichbar sind insbesondere Feuerwehrgerätehäuser bzw- Feuerwachen mit befahrbaren (> 3,5to) Hallen, Gewerbe- oder Industrieobjekte mit befahrbaren (>3,5to) Hallen, öffentliche Gebäude mit befahrbaren (<3,5to) Hallen, Werkstattgebäude, Betriebshöfe- Baukosten KG 300-400 (DIN 276) mind. 6,0 Mio. EUR netto- mind. 2.000 m² BGF- Abschluss der Bauleistung (maßgeblich: Abnahme der letzten Bauleistung) nicht vor 01.01.2017