Das im Eigentum der AG stehende Stadion an der Bremer Brücke in Osnabrück wurde 1933 eröffnet, nach seiner Zerstörung im zweiten Weltkrieg wieder aufgebaut und im Laufe der Jahre mehrfach ausgebaut. Nunmehr verfügt es über vier Tribünen. Im Jahr 2008 wurde die alte Nordtribüne durch eine modernere Tribüne mit überdachten Sitzplätzen ersetzt. Die übrigen Tribünen (Ost, Süd und West) stammen aus den 1970er Jahren (sog. Alttribünen). Insbesondere bei den Alttribünen besteht dringender Sanierungsbedarf. Es bestehen Mängel z. B. bei der Notstromversorgung. Auch lösen sich regelmäßig Betonstufen auf den Stehplatztribünen. Im April 2024 wurde durch einen Gutachter festgestellt, dass das Dach der Osttribüne nicht mehr sicher ist, die Stadt Osnabrück verfügte eine Nutzungsuntersagung. In der Zwischenzeit wurde das Dach der Tribüne abgedeckt und die Nutzungsuntersagung wieder aufgehoben. Die Errichtung einer neuen Dachkonstruktion über der Osttribüne ist ohne weitreichende Ersatzmaßnahmen nicht möglich, da es nach erster fachlicher Einschätzung aufgrund der schlechten Substanz des Fundaments nicht möglich sein wird, ein auf Zug konstruiertes Dach zu errichten, welches die Zuschauerplätze überspannt.
Der VfL Osnabrück e.V. spielte in den letzten Jahren entweder in der 2. Bundesliga oder in der 3. Liga. Das Stadion soll zweitligatauglich werden, erfüllt bislang jedoch nicht vollständig die Anforderungen der DFL an den Zweitliga-Betrieb. Dies gilt insbesondere für die Vorgabe, dass das Stadion mindestens 15.000 überdachte Zuschauerplätze vorhalten muss, wobei sämtliche Tribünenbereiche überdacht sein müssen. Daher sollen die drei Alttribünen abgerissen und neu errichtet werden.
Die AG plant den umfassenden Umbau und die Sanierung des Fußballstadions "Bremer Brücke". Ziel ist, die infrastrukturellen und baulichen Anforderungen an ein modernes Stadion zu erfüllen und dabei sowohl die Funktionalität als auch die Attraktivität des Standorts zu steigern. Im Rahmen dieser Maßnahme wird ein einem separaten Vergabeverfahren ein externes Projektsteuerungsbüro gesucht und beauftragt. Das hier gegenständliche Vergabeverfahren betrifft die Leistungen der Generalplanung, insb. Objektplanung Gebäude, Fachplanung Tragwerk, Fachplanung Technische Ausrüstung, Objektplanung Freianlagen, Planung Brandschutz, Planung Wärmeschutz, Planung Bauakustik/Schallschutz. Zum Leistungsumfang wird auf die Anlage 9 der Vergabeunterlagen verwiesen. Es bleibt vorbehalten, die Leistungsbilder im Zuge des Vergabeverfahrens im vergaberechtlich zulässigen Rahmen zu modifizieren und/oder zu ergänzen.
s. Vergabeunterlagen
Die Auftraggeberin ist nach derzeitiger Sach- und Rechtslage kein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB. Daher besteht kein Rechtsschutz durch die Vergabekammern. Rechtsschutz wird durch die ordentliche Gerichtsbarkeit gewährt (Zivilgerichte).