Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen für die Gesamtorganisation und Durchführung des Weihnachtsmarktes im Ehrenhof (nördlichen Teil) in Düsseldorf (Fläche um den Brunnen, nicht auf Rasenflächen)Die Weihnachtsmärkte finden vrsl. ab Donnerstag vor Totensonntag bis 30.12 eines jeden Jahres statt. Montags, am Totensonntag, am 24.12. und am 1. Weihnachtsfeiertag bleibt der Markt geschlossen. Die Öffnungszeiten sind dienstags bis sonntags von 11:00 bis 20:00 Uhr (gastronomische Auslaufzeit bis 22:00 Uhr). Die Weihnachtsmärkte werden als Spezialmarkt nach § 68 und § 69 Gewerbeordnung angesehen.
Die Laufzeit der Konzession soll inklusive Verlängerungsoption fünf Jahre betragen.
Der Weihnachtsmarkt Kunstpalast soll ein einheitliches Erscheinungsbild aufweisen und einen eindeutigen Bezug zur Winter- und Weihnachtszeit haben. Zudem soll in 1-2 Ständen eine popkulturelle Themensetzung umgesetzt werden. Der Fokus des Gesamtkonzeptes soll auf die Zielgruppe "Familien" gesetzt werden. Zudem soll die Stiftung Museum Kunstpalast die Möglichkeit haben, bei Bedarf eine Hütte zu bespielen.
Angestrebt ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen kulturellem Angebot, Gastronomie und Sachartikelhandel bzw. Kunsthandwerk. Im Sinne eines lokalen Bezugs sollen auch Düsseldorfer Anbieter eingebunden werden. Die im Bereich Gastronomie ausgegebenen Trinkbehältnisse sowie Teller müssen zu 100% aus Mehrwegmaterialien sein, darüber hinaus besteht ein Einwegplastik-Verbot. Dem Konzessionsnehmer obliegt neben der Gestaltung der Fläche und Organisation der Stände und Betriebe auch die Sicherheit und die logistische Ver- und Entsorgung auf dem Gelände, sowie in Abstimmung mit dem Konzessionsgeber und Veranstalter die Bewerbung des Weihnachtsmarktes im Rahmen der Vorgaben des Konzessionsgebers. Eine Radwegeumleitung ist nicht erforderlich.
Die Konzession soll zeitnah vergeben werden und umfasst bereits die Organisation des Weihnachtsmarktes 2025. Die Konzession hat eine Grundlaufzeit von 3 Jahren mit der Verlängerungsoption um zwei weitere Jahre. Auf Wunsch des Konzessionärs stimmt der Konzessionsgeber einer Verschiebung des Vertragsbeginns um 1 Jahr zu, wenn diese innerhalb von zwei Wochen ab Zuschlag gegenüber dem Konzessionsgeber mitgeteilt wird.
Die Vergabe erfolgt nach den Vorgaben von GWB und KonzVgV. Die Zuordnung zur VgV in der Vergabeplattform und im Amtsblatt der EU (TED) beruht auf technischen Einschränkungen und ist daher nicht maßgeblich.
Die Konzession soll zeitnah vergeben werden und umfasst bereits die Organisation des Weihnachtsmarktes 2025. Die Konzession hat eine Grundlaufzeit von 3 Jahren mit der Verlängerungsoption um zwei weitere Jahre.
u.a. 100 % Mehrwegmaterial
Die Fristen des § 160 Abs. 3 S. 1 Ziff. 1 bis 4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ebenfalls werden Angebote ausgeschlossen, die - auch nach Ablauf einer ggf. gesetzten Nachfrist - unvollständig sind. Der Konzessionsgeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen nachzufordern. Sofern sich der Konzessionsgeber für eine Nachforderung entscheidet, beträgt die Nachforderungsfrist maximal sechs Kalendertage. Die nachgeforderten Unterlagen sind über das Kommunikations-Tool im Projektraum zu übermitteln. Ein Anspruch des Bewerbers / Bieters / der Bewerbergemeinschaft / der Bietergemeinschaft auf Nachforderung fehlender Nachweise und Erklärungen besteht nicht. Der Konzessionsgeber behält sich ausdrücklich vor, unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorgaben von einer Nachforderung abzusehen. Jeder ist daher im eigenen Interesse gehalten, einen vollständigen Teilnahmeantrag bzw. ein vollständiges Angebot einzureichen.
Erklärung zum Umsatz (netto) in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren
Darstellung der Referenzen (Vordruck 4) über vergleichbare Dienstleistungen aus den letzten Jahren (seit April 2020) mit Angabe insbesondereaa) Name des Auftraggebers und Kontaktdatenbb) Angabe des ausführenden Standorts des Bewerbers / Mitglieds der Bewerbergemeinschaftcc) Zeitraum der Leistungserbringungdd) Kurzbeschreibung des Umfangs der Referenz insbesondere mit folgenden Angaben zu- der Art des Veranstaltungsortes- der Anzahl an Hütten- den erbrachten Leistungen- der Vergleichbarkeit mit den zu vergebenden Leistungen- der Beschreibung des gastronomischen Speise- und Getränkeangebots
Als vergleichbare Dienstleistungen zählen neben der Organisation von Weihnachtsmärkten entsprechende Dienstleistungen im Zusammenhang mit Volksfesten, Jahrmärkten, Kirmessen, Straßenkarneval, Kulturfeste und Festivals.
Mindestanforderung:
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss über mindestens zwei Referenzen aus den letzten fünf Jahren (seit Mai 2020) über die Erbringung von zu der vorliegenden Konzession vergleichbaren Bewirtungsleistungen bei öffentlichen Veranstaltungen (neben Weihnachtsmärkten auch Volksfeste, Jahrmärkte und Kirmessen, Straßenkarneval, Kulturfeste und Festivals) verfügen (Mindestanforderung).
Die Vergleichbarkeit der im Referenzprojekt erbrachten Leistungen setzt voraus, dass mit den beiden Referenzen jeweils die folgenden Bereiche abgedeckt werden:
a) Die Leistung muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist jeweils über einen mehrtägigen Zeitraum erbracht worden sein.b) Mindestanzahl an Hütten/Verkaufs- oder Promotionsständen / Kunstinstallationen: 10