Die Auftraggeberin (AG) ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Mölln GmbH. Die Stadtwerke Mölln GmbH ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Stadt Mölln. Die AG ist Eigentümerin von Grundstücken an der Hirschberger Straße in 23879 Mölln. Das Grundstück Hirschberger Straße 6 (Gemarkung Mölln, Flur 13, Flur-stück 1/302) hat eine Größe von ca. 2.900 m², das Grundstück Hirschberger Straße 10a/b (Gemarkung Mölln, Flur 13, Flurstück 1/306) hat eine Größe von ca. 2.500 m². Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 131 der Stadt Mölln. Beide Grundstücke sind teilweise bebaut und weisen nach Baumschutzsatzung geschützten und weitestgehend zu erhaltenden Baumbestand auf.
Die AG beabsichtigt, auf beiden Grundstücken, im Sinne einer Nachverdichtung, zwei dreigeschossige Gebäude mit Flachdach zu errichten. Die AG hat die Grundstücke im Jahr 2024 von der Bundesanstalt für Immobilienaufgabe (BImA) erworben und möchte auf diesen sozialen Wohnungsbau betreiben. Übergeordnetes Planungsziel ist es, die zur Verfügung stehende Fläche maximal für die Wohnraumnutzung zu verwerten. Pro Gebäude sollen 19 Wohnungen, aufgeteilt auf 1-, 2-, 3- und 4-Zimmer-Wohnungen, entstehen. Alle Wohnungen sollen einen einfachen, identischen Standard haben.
Die Errichtung der Wohngebäude wird öffentlich durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) gefördert. 70 % der Wohnungen sollen durch die IB.SH öffentlich gefördert werden. Sämtliche Wohnungen - also auch die frei finanzierten Wohnungen - sollen nach den Anforderungen der Förderbedingungen errichtet werden. Das Antragsverfahren für die neue soziale Wohnraumförderung im Mietwohnungsbau wird ab dem 1. September 2025 möglich sein. Für die Stellung des Fördermittelantrags ist die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 gemäß HOAI) erforderlich.
Die AG möchte sämtliche Planungs- und Bauleistungen für die Errichtung der Wohngebäude an einen Totalunternehmer (TU) vergeben. Der TU soll sämtliche erforderlichen Planungsleistungen erbringen und die Gebäude schlüsselfertig errichten. Darüber hinaus hat der TU das Außengelände zu errichten sowie die Anbindung an die verkehrliche und technische Infrastruktur. Da die zu errichtenden Wohngebäude öffentlich gefördert werden sollen, hat der TU die Förderbedingungen der IB.SH für den sozialen Wohnungsbau einzuhalten, die Wohnungen entsprechend den Förderrichtlinien zu planen und zu bauen, die Unterlagen für die Antragstellung zu erstellen und die AG bei der Stellung des Fördermittelantrags zu unterstützen.
Die AG wird den TU stufenweise beauftragen. Zunächst werden in einer ersten Stufe lediglich die Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 3 nach HOAI abgerufen. Die übrigen Leistungsphasen und die Bauleistung werden in einer zweiten Stufe abgerufen.
Die AG behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor.
Gesamtangebotspreis in EUR (brutto). Die Zuschlagskriterien werden später in den Unterlagen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe näher erläutert.
Kostenkennwert (KG 200-700) in EUR pro qm Wohnfläche (brutto). Die Zuschlagskriterien werden später in den Unterlagen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe näher erläutert.
Erfüllung städtebaulicher Standards und architektonische Qualitäten. Die Zuschlagskriterien werden später in den Unterlagen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe näher erläutert.
Bauliche und technische Qualität (Konstruktion, Material, Technische Konzepte). Die Zuschlagskriterien werden später in den Unterlagen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe näher erläutert.
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.