Die Auftraggeberin möchte das Verkehrsangebot im Mobilitätssektor für die Bürgerinnen und Bürger der Freien und Hansestadt Hamburg stetig verbessern. Zu diesem Zweck geht die Auftraggeberin auch neue Wege und ist neuen Technologien gegenüber offen. Eine derartige neue Technologie ist das sog. teleoperierte Fahren, also, das ferngesteuerte Lenken von Fahrzeugen im Straßenverkehr, ohne dass sich eine reale, das Fahrzeug steuernde Person im Inneren des Fahrzeugs befindet. Die Auftraggeberin sieht in dieser Technologie ein enormes Potenzial mit verschiedenen Anwendungsbereichen. Das teleoperierte Fahren kann insbesondere als wegweisende Brückentechnologie hin zu vollständig autonom fahrenden Fahrzeugen Anwendung finden.Die Auftraggeberin möchte daher im Hamburger Bezirk Bergedorf ein zweijähriges Pilotprojekt durchführen und teleoperiertes Fahren erproben. Um zugleich das Mobilitätsangebot für die Bürgerinnen und Bürger in Bergedorf zu verbessern, soll das teleoperierte Fahren in Form eines teleoperierten Carsharings durchgeführt werden. Die Auftraggeberin erhofft sich hierdurch Erkenntnisse, wie teleoperiertes Fahren als Technologie in den öffentlichen Personennahverkehr integriert werden kann und der ÖPNV in seinem Angebot verbreitert und verbessert werden kann.
Das teleoperierte Carsharing soll zunächst auf den Stadtteil Lohbrügge (Betriebsbereich 1) begrenzt sein und im Laufe der Pilotprojektzeit auf den gesamten Bereich des Bezirks Bergedorf und die Vier- und Marschlande (Betriebsbereich 2) ausgeweitet werden. Das Pilotprojekt soll auf zwei Jahre angelegt sein. Im ersten Jahr soll das teleoperierte Carsharing in Hamburg-Bergedorf aufgebaut und eingerichtet werden, insbesondere soll die Flotte an parallel betriebenen Telefahrzeugen auf 15 Stück hochgefahren werden. Zudem soll das Carsharing bereits in diesem ersten Jahr betrieben werden und den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen. Das zweite Jahr soll anschließend rein dem Betrieb des teleoperierten Carsharings gewidmet sein.
Wenn das Pilotprojekt erfolgreich ist, soll der Betreiber des teleoperierten Carsharings die Möglichkeit erhalten, das teleoperierte Carsharing eigenwirtschaftlich fortzusetzen.
Die Auftraggeberin vergibt mit dieser Ausschreibung die Leistung zum Aufbau und Betrieb eines teleoperierten Carsharings in Hamburg-Bergedorf. Die Leistung ist auf zwei Jahre begrenzt. Die Leistung umfasst insbesondere:
- den Aufbau des teleoperierten Carsharings im ersten Jahr- die Errichtung von Telearbeitsplätzen- den Aufbau einer Flotte von 15 parallel betriebenen Telefahrzeugen- die Erlangung erforderlicher Zulassungen für die Telefahrzeuge- den Betrieb des teleoperierten Carsharings- die Einrichtung digitaler Buchungs- und Bezahlmöglichkeiten für die Nutzer- die Auswertung über die Nutzung, Nutzungsmöglichkeiten, Stärken und Schwächen des teleoperierten Carsharings und die Überlassung der Auswertungen an die Auftraggeberin
Siehe die Bewerberinformation (Teil der Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb)
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.- Der Zuschlag auf das Erstangebot wird vorbehalten.- Alle geeigneten Bewerber werden zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Nach Wertung der Erstangebote werden, wenn der Zuschlag auf das Erstangebot nicht erteilt wird, nur die besten drei Bieter zu Verhandlungen eingeladen.
Die Beschaffung soll als Pilotprojekt die Möglichkeiten eines teleoperierten Carsharings praktisch erproben und zur Verbesserung der Mobilität der Bürgerinnen und Bürger beitragen.
Bitte beachten Sie, dass das deutsche Vergaberecht Rügeobliegenheiten vorsieht, deren Nichtbeachtung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führen kann (§ 160 Abs. 3 GWB):
"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, im gesetzlich zulässigen Rahmen (§ 56 VgV) nachzufordern, zu berichtigen oder aufzuklären.
Siehe Anlage 5 Formblatt Ausschlussgründe.
Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder in das Handelsregister (sofern für den Bewerber erforderlich)
Angabe des Umsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von 2 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für sonstige Schäden (2-fach maximiert) bzw. Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
- Angabe der in den letzten drei Jahren festangestellten Mitarbeiter- Angabe der in den letzten drei Jahren festangestellten Telefahrer
Angabe der Anzahl vorhandener Telefahrzeuge. Mindestens für ein Telefahrzeug muss eine positive Prüfbestätigung oder positive gutachterliche Feststellung auf Grundlage der ASIL-Standards durch eines Kfz-Prüfsachverständigen (oder einer Person mit vergleichbarer Kfz-Prüfqualifikation) erteilt worden sein.
Einreichung mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungen mit folgenden Mindestanforderungen:
- Betrieb eines teleoperierten Carsharings oder einer teleoperierten Personenbeförderung- Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr oder auf privatem Gelände (Firmengelände, Teststrecke, o.ä.)- Einsatz von min. 1 Telefahrzeug-Durchführung von min. 10 Fahrten für Kunden/Personen während des Betriebs (das Carsharing/die Personenbeförderung muss von Kunden/Personen genutzt worden sein)