Referenzprojekte // Benennung von mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Dienstleistungsaufträge
Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt, um bei einer Bewertung der Referenzen eine ausreichende Vergleichbarkeit bejahen zu können:
- Inhaber der Referenz
- Objektbezeichnung und Standort der Referenz
- Name und Kontaktdaten des Auftraggebers / Bauherrn
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Angabe über die Art der Nutzung des Gebäudes
- Entsprechung Ziffer 7700 Bauwerkszuordnungskatalog RBBau (ja / nein)
- Kurzbeschreibung der Objektgröße mit folgenden Angaben:
o Größe des Projektes in m² Bruttogrundfläche
o Gesamtbaukosten Projekt (Kostengruppen 300-600 nach DIN 276) brutto
- Erfüllung besonderer Klimaschutz / Nachhaltigkeitsziele (ja / nein)
- Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen mit folgenden Angaben:
o beauftragte und bearbeitete HOAI-Phasen
o Komplexität des Projektes (nach HOAI-Honorarzonen)
o Referenzbeschreibung (Darstellung in Text und Bild / max. 1 Seite DIN A4. Sofern die Referenz besondere Aspekte bzgl. Klimaschutz und Nachhaltigkeit aufweist, ist auf diese bei der Referenzbeschreibung besonders einzugehen.
Geforderte Mindeststandards:
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich geeignet, wenn er je mindestens 3 Referenzobjekte, die das Leistungsbild Objektplanung Gebäude (OPL) und das Leistungsbild Technische Ausrüstung (TA), deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungsleistungen vergleichbar sind und die er erbracht hat, benennt und beschreibt.
Es sind mindestens 3 Referenzen für die Objektplanung Gebäude (OPL) und mindestens 3 Referenzen die Technische Ausrüstung (TA) mit den beschriebenen Mindestanforderungen vorzulegen. Alternativ können mindestens 3 Referenzen, die als Generalplanung oder im Team OPL und TA erbracht wurden, vorgelegt werden.
Die Referenzobjekte können dieselben sein, wenn das benannte Team die entsprechenden Projekte gemeinsam bearbeitet hat. Sind keine sich deckenden Referenzobjekte im Team vorhanden, fügt jedes Leistungsbild mindestens 3 Referenzobjekte gemäß den beschriebenen Mindestanforderungen bei.
Als vergleichbar werden alle Referenzen für Planungsleistungen von Nichtwohngebäuden aus dem Bereich Neubau oder vergleichbare Erweiterungsneubauten mit derselben oder einer höheren Honorarzone (OPL min. HZ III, TA min. HZ II), gewertet.
Davon muss mindestens eine Referenz der Objektplanung Gebäude für einen öffentlichen Bauherrn im Sinne des §99 GWB erbracht worden sein.
Für die Objektplanung Gebäude und die Technische Ausstattung sind je Referenz Gesamtbaukosten (Kostengruppe 300-400 nach DIN 276) >= 5 Mio. EUR brutto nachzuweisen. Referenzen können dann benannt werden, wenn im Leistungsbild Objektplanung Gebäude mindestens die Leistungsphasen 2-8 und im Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung (mindestens Anlagengruppen 1-5) mindestens die Leistungsphasen 2-3 und 5-8 erbracht wurden.
Maßgeblich ist, dass bei der Referenz die Inbetriebnahme des Gebäudes spätestens in das Jahr 2017 fällt. Die Bearbeitung und der Abschluss der davor zu erbringenden Leistungspha-sen darf insofern älter sein. Die erbrachten Leistungen müssen also nicht vollständig in den Referenzzeitraum fallen.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix, die den Teilnahmeunterlagen beiliegt. Bewertet werden die o.g. Referenzen, Referenzen hinsichtlich Ziffer 7700 RBBau und Referenzen im Bereich Klimaschutz- und Nachhaltigkeit