Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien ist durch die Bieter ein schriftliches Konzept "Servicequalität" (Teil B 07 der Vergabeunterlagen) mit dem Angebot vorzulegen.
Aus dem Konzept soll hervorgehen, wie der Bieter beabsichtigt, die in Teil B 07 der Vergabeunterlagen geforderten Maßnahmen zuverlässig und termingerecht auszuführen und es soll ein schlüssiges Bild vermittelt werden, dass die geforderten Maßnahmen erbracht werden können. Das Konzept wird Vertragsbestandteil.
Es bestehen folgende Erwartungen des Auftragsgebers an das Konzept "Servicequalität":
1. Vorortbetreuung durch einen deutschsprachigen Außendienstmitarbeiter
2. Produktberatung
3. Einzelfallberatung der Supportbegleitung
4. Reklamationsbearbeitung
5. Unterstützung bei Portfoliobereinigungen und Portfolioanpassungen
Zur Bewertung wird das nachfolgende Punktesystem zugrunde gelegt. Das insgesamt überzeugendste Konzept wird dabei mit der Höchstpunktzahl 10 bewertet.
Die Konzeptpunkte 1-5 werden wie folgt bewertet:
1. Vorortbetreuung durch einen deutschsprachigen Außendienstmitarbeiter 2,0 Punkte = max. 48 Stunden
1,5 Punkte = max. 120 Stunden
1,0 Punkte = Mehr als 120 Stunden
0 Punkte = keine Angabe
2. Produktberatung 2,0 Punkte = guter Erfüllungsgrad
1,5 Punkte = befriedigender Erfüllungsgrad
1,0 Punkte = ausreichender Erfüllungsgrad
0 Punkte = unzureichend Erfüllungsgrad oder nicht vorhandenes Konzept
3. Einzelfallberatung der Supportbegleitung 2,0 Punkte = guter Erfüllungsgrad
1,5 Punkte = befriedigender Erfüllungsgrad
1,0 Punkte = ausreichender Erfüllungsgrad
0 Punkte = unzureichend Erfüllungsgrad oder nicht vorhandenes Konzept
4. Reklamationsbearbeitung 2,0 Punkte = guter Erfüllungsgrad
1,5 Punkte = befriedigender Erfüllungsgrad
1,0 Punkte = ausreichender Erfüllungsgrad
0 Punkte = unzureichend Erfüllungsgrad oder nicht vorhandenes Konzept
5. Umstellungsunterstützung und -begleitung 2,0 Punkte = guter Erfüllungsgrad
1,5 Punkte = befriedigender Erfüllungsgrad
1,0 Punkte = ausreichender Erfüllungsgrad
0 Punkte = unzureichend Erfüllungsgrad oder nicht vorhandenes Konzept