https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYQMUQM
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYQMUQM/documents
Dienstleistung:Laden, Transport und fachgerechte Entsorgung Bodenhaufwerk (rd. 100 m³) in Erfurt, Salinenstraße
Flur 3 Gemarkung IlversgehofenFlurstück 93/8
voraussichtlicher Beginn: 01.10.2026Ende: 01.12.2026Die Arbeiten vor Ort sind innerhalb 1 bis 2 Tagen abzuschließen. Beginn und Ausführung haben in Abstimmung mit dem baugeleitenden Planungsbüro zu erfolgen.
Folgende Nachweise sind vom Bieter/Bewerber mit dem Angebot - soweit erforderlich - einzureichen:1. VHB-FB 124_LD Eigenerklärung zur Eignung2. Formblatt Eigenerklärung nach § 8 Abs. 1 ThürVgG3. VHB-FB 234 Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft4. VHB-FB 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen5. VHB-FB 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Angaben gemäß:1. VHB-FB 124_LD Eigenerklärung zur Eignung2. Formblatt Eigenerklärung nach § 8 Abs. 1 ThürVgG
Folgende Angaben und Unterlagen sind vom Bieter/Bewerber mit dem Angebot einzureichen:1. Bestätigung und Berechtigung der Entsorgungs-/Verwertungsanlage zur Annahme der Abfälle mit Angaben/Benennung zur/der vorgesehenen Entsorgungseinrichtung
Alternativ zu den geforderten Unterlagen kann eine Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers oder auch eine Präqualifikation mit dem Angebot vorgelegt werden.
Die Abrechnung von Leistungen erfolgt entsprechend des Leistungsfortschrittes mit prüffähigen, kumulativen Abschlagsrechnungen bzw. einer Schlussrechnung. Rechnungen sind entsprechend der Leistungspositionen des Leistungsverzeichnisses zu gliedern und digital in Form einer XRechnung bei der GESA einzureichen. Die Leistungsabrechnung erfolgt grundsätzlich nach tatsächlich geleistetem Aufwand auf der Grundlage entsprechender Nachweise. Die Abrechnung von Stundenlohnleistungen erfolgt anhand von positions- und mitarbeiterbezogenen Leistungsnachweisen. Vereinbartes Zahlungsziel ist 30 Tage noch Posteingang beim Auftraggeber/GESA. Bis zur abschließenden Bestätigung des Gesamtleistungserfolges sind prüffähige Abschlagsrechnungen bis zu einer Höhe von 90 v. H. des Gesamtleistungsumfages zu stellen. Die Inrechnungstellung der restlichen 10 v. H. des Gesamtleistungsumfanges erfolgt nach Leistungsbestätigung durch den Auftraggeber in Form einer prüffähigen Schlussrechnung.Rechnungen sind gemäß der "Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (ERechV)" vom 13.10.2017 i. d. F. vom 19.06.2020 ausschließlich in elektronischer Form über die Rechnungseingangsplattform des Bundes "OZG-konforme-Rechnungseingangsplattform (OZG-RE)" (https://xrechnung-bdr.de) unter Angabe der Leitweg-ID 992-80124-69 und der Bestellnummer (siehe Auftragsschreiben) unmittelbar und zeitnah zu stellen.
keine
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jedes Angebot auf das Vorliegen von Hinweisen geprüft wird, die auf eine Qualifizierung als unzulässiges Spekulativangebot oder eine unzulässige Mischkalkulation hindeuten.