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Conn Barracks Bohrarbeiten GWMS
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben c/o GESA
Schöneberger Ufer 89-91
10785
Berlin
Deutschland
+49 302451-3194
+49 302451-3291
c.luenser@gesa-info.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYQMKW6

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYQMKW6/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Bohren und Ausbauen (5 Zoll) von 4 Grundwassermessstellen bis 18 m Tiefe

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Geldersheim bei Schweinfurt
ehemalige Conn Barracks
97505
Geldersheim

Konversionsgelände südlich von Geldersheim

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

1

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters

1) Nachweis der Fachkunde des/der verantwortlichen Bohrmeister(s) und namentliche Benennung
2) Zertifikat nach DVGW 120-1
3) Angaben zur Bohranlage: Hersteller, Typ, technische Daten, EU-Konformitätserklärung
4) Herstellerangaben des eingesetzten Verfüllmaterials der Aufschlüsse und des Ringraummaterials
(Hersteller, Material, Angaben zum Mischungsverhältnis etc.)

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Anforderungen an die Rechnungsinhalte
Neben den umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsbestandteilen muss eine elektronische Rechnung gemäß § 5 E-Rechnungs-Verordnung des Bundes folgende Angaben enthalten:
- Leitweg-Identifikationsnummer der BImA 991-80032-33
- Zahlungsbedingungen oder alternativ das Fälligkeitsdatum
- Bankverbindungsdaten des Zahlungsempfängers
- De-Mail- bzw. E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers
- Zusätzlich muss eine elektronische Rechnung folgende Angaben enthalten, wenn diese dem Rechnungssteller bei Beauftragung oder im Vorfeld durch den Auftraggeber übermittelt wurden:
o Bestellnummer
o Lieferantennummer (Kreditorennummer).
Alle abrechnungsrelevanten Angaben müssen in einer allgemein maschinell lesbaren Form übermittelt werden und dürfen nicht außerhalb der vorgesehenen Textfelder enthalten sein.
Anforderungen an das Rechnungsformat
Vor Einreichung der E-Rechnungen sind die jeweiligen Teilrechnungen des AN an die Projektbeteiligten zur Prüfung zu übermitteln. Nach Freigabe und ggf. Klärung sind die Rechnungen als E-Rechnungen einzureichen (s. folgend).
Ab dem 19.09.2025 müssen die elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) an die BImA über die OZG-RE übermittelt werden.
Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung des OZG-RE eine initiale Registrierung auf dieser Plattform erforderlich ist. Die Registrierung können Sie jederzeit unter folgendem Link vornehmen: https://xrechnung-bdr.de/.
Eine Bedienhilfe zur Nutzung der OZG-RE finden Sie unter: OZG-RE - Hilfe
Wichtig: Die Leitweg-ID und die Bestellnummer der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sind bei jeder Rechnung anzugeben!
Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage (siehe Merkblatt elektronische Rechnungslegung).

- Rechnungsbegründende Unterlagen bzw. Anlagen sind in den Rechnungsdatensatz einzubetten und dürfen nicht als Anhang einer E-Mail oder De-Mail versandt werden.
- Die maximal zulässige Größe einer Rechnung ist abhängig vom gewählten Übertragungskanal (bspw. 10 MB bei E-Mailanhängen oder 11 MB bei Anhängen in der Weberfassung). Bitte beachten Sie hierbei die Nutzungsbedingungen der Plattform. Die maximale Anzahl der eingebetteten rechnungsbegründenden Dokumente ist auf 200 beschränkt. Zugelassene Dateitypen der eingebetteten Dokumente sind: "png", "pdf", "jpg", "jpeg", "xlsx", "ods" und "csv". Anlagen dürfen keine aktiven Inhalte (bspw. Makros) enthalten. Änderungen an diesen Beschränkungen werden über die Rechnungseingangsplattform bekannt gegeben. Unberührt von den vorstehenden Regelungen bleiben Rechnungsbelege mit Anlagen, die nach anderen Rechtsvorschriften einer papiergebundenen Versandart bedürfen (Ausfuhrnachweise, Zolldokumente o. ä.). Weiterführende Informationen zum Standard XRechnung finden Sie bei der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT): https://www.xoev.de/xrechnung-16828. Anforderungen an die Rechnungsübermittlung
- Zur Übermittlung von elektronischen Rechnungen ist ausschließlich die Zentrale
Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) zu nutzen, welche unter https://xrechnung.bdr.de aufgerufen werden kann. Diese setzt eine vorherige Registrierung sowie eine Freischaltung der gewünschten Übertragungskanäle im Nutzerkonto voraus.
- Weitere Details sind den Nutzungsbedingungen der ZRE zu entnehmen.
Weiterführende Informationen zu E-Rechnungen sowie zur ZRE finden Sie auf der Webseite des BMI (https://www.e-rechnung-bund.de/).

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

16.06.2026 14:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

31.08.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

16.06.2026 14:15 Uhr

4-Augen-Prinzip

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jedes Angebot auf das Vorliegen von Hinweisen geprüft wird, die auf eine Qualifizierung als unzulässiges Spekulativangebot oder eine unzulässige Mischkalkulation hindeuten.

Die VOB/B in der aktuellen Fassung gilt als vereinbart.

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Deutschland
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