Wesentliche Zahlungsbedingungen
Anforderungen an die Rechnungsinhalte
Neben den umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsbestandteilen muss eine elektronische Rechnung gemäß § 5 E-Rechnungs-Verordnung des Bundes folgende Angaben enthalten:
- Leitweg-Identifikationsnummer der BImA 991-80032-33
- Zahlungsbedingungen oder alternativ das Fälligkeitsdatum
- Bankverbindungsdaten des Zahlungsempfängers
- De-Mail- bzw. E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers
- Zusätzlich muss eine elektronische Rechnung folgende Angaben enthalten, wenn diese dem Rechnungssteller bei Beauftragung oder im Vorfeld durch den Auftraggeber übermittelt wurden:
o Bestellnummer
o Lieferantennummer (Kreditorennummer).
Alle abrechnungsrelevanten Angaben müssen in einer allgemein maschinell lesbaren Form übermittelt werden und dürfen nicht außerhalb der vorgesehenen Textfelder enthalten sein.
Anforderungen an das Rechnungsformat
Vor Einreichung der E-Rechnungen sind die jeweiligen Teilrechnungen des AN an die Projektbeteiligten zur Prüfung zu übermitteln. Nach Freigabe und ggf. Klärung sind die Rechnungen als E-Rechnungen einzureichen (s. folgend).
Ab dem 19.09.2025 müssen die elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) an die BImA über die OZG-RE übermittelt werden.
Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung des OZG-RE eine initiale Registrierung auf dieser Plattform erforderlich ist. Die Registrierung können Sie jederzeit unter folgendem Link vornehmen: https://xrechnung-bdr.de/.
Eine Bedienhilfe zur Nutzung der OZG-RE finden Sie unter: OZG-RE - Hilfe
Wichtig: Die Leitweg-ID und die Bestellnummer der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sind bei jeder Rechnung anzugeben!
Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage (siehe Merkblatt elektronische Rechnungslegung).
- Rechnungsbegründende Unterlagen bzw. Anlagen sind in den Rechnungsdatensatz einzubetten und dürfen nicht als Anhang einer E-Mail oder De-Mail versandt werden.
- Die maximal zulässige Größe einer Rechnung ist abhängig vom gewählten Übertragungskanal (bspw. 10 MB bei E-Mailanhängen oder 11 MB bei Anhängen in der Weberfassung). Bitte beachten Sie hierbei die Nutzungsbedingungen der Plattform. Die maximale Anzahl der eingebetteten rechnungsbegründenden Dokumente ist auf 200 beschränkt. Zugelassene Dateitypen der eingebetteten Dokumente sind: "png", "pdf", "jpg", "jpeg", "xlsx", "ods" und "csv". Anlagen dürfen keine aktiven Inhalte (bspw. Makros) enthalten. Änderungen an diesen Beschränkungen werden über die Rechnungseingangsplattform bekannt gegeben. Unberührt von den vorstehenden Regelungen bleiben Rechnungsbelege mit Anlagen, die nach anderen Rechtsvorschriften einer papiergebundenen Versandart bedürfen (Ausfuhrnachweise, Zolldokumente o. ä.). Weiterführende Informationen zum Standard XRechnung finden Sie bei der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT): https://www.xoev.de/xrechnung-16828. Anforderungen an die Rechnungsübermittlung
- Zur Übermittlung von elektronischen Rechnungen ist ausschließlich die Zentrale
Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) zu nutzen, welche unter https://xrechnung.bdr.de aufgerufen werden kann. Diese setzt eine vorherige Registrierung sowie eine Freischaltung der gewünschten Übertragungskanäle im Nutzerkonto voraus.
- Weitere Details sind den Nutzungsbedingungen der ZRE zu entnehmen.
Weiterführende Informationen zu E-Rechnungen sowie zur ZRE finden Sie auf der Webseite des BMI (https://www.e-rechnung-bund.de/).