Folgende Fristen werden festgesetzt:
Probenahme: 3 Werktage nach Aufforderung
Ergebnisvorlage von Einzelparanetern: 5 Werktage nach Probenahme
Ergebnisvorlage von Analysepaketen: (Verfülleitfaden, Deponieverordnung und LfU-Merkblatt 3.8/1): 10 Werktage nach Probenahme bzw. Aufforderung zur Nachanalytik
Ergebnisvorlage von Analysepaketen nach EBV: 15 Werktage nach Probenahme