Entsorgung von Holzfaserzementsteinen ohne Beladung und Transport:- 350 Tonnen AVV-Nr. 170106*- 200 Tonnen AVV-Nr. 170107
Sofern die Entsorgung des ausgeschriebenen Abfalls nicht vollständig bis zum angegebenen Enddatum erfolgt ist, kann der Auftrag verlängert werden.
Der Garagenhof verfügt über keine eigene Hausnummer. Es wurde daher die nächstgelegenste Hausnummer zur Adressenangabe verwendet.
Zuschlagskriterium ist der Preis.Die Transportentfernung und die daraus resultierenden Transportkosten sind neben den Annahmegebühren der jeweiligen Entsorgungsanlage ein wesentlicher Bestandteil der Gesamtkosten der Entsorgung für den Auftraggeber.Die voraussichtlichen Transportkosten werden daher bei der Angebotsauswertung für die Entsorgungsleistungen mit einbezogen.Hierfür wird bei der Angebotsauswertung eine Richtwert (Nettopreis) von 40 Eurocent pro Tonnenkilometer angesetzt.
Es gelten die gesetzlichen Fristen gemäß § 160 GWB.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
- elektronische Rechnungsstellung an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gemäß den Angaben auf der Seite https://xrechnung-bdr.de/edi/auth/Help- das Zahlungsziel beträgt 30 Tage
Übergabe folgender Informationen an die BImA zur Erstellung einer Bestellnummer:- Rechnungsadresse- Steuernummer- Kontonummer- gültige Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG)
elektronisch
Die gemäß Formblatt 631 EU nicht eingereichten Unterlagen werden nachgefordert.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jedes Angebot auf das Vorliegen von Hinweisen geprüft wird, die auf eine Qualifizierung als unzulässiges Spekulativangebot oder eine unzulässige Mischkalkulation hindeuten.
Kriterium ist die Zuweisungsfähigkeit der Entsorgungsanlage durch die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin mbH für die beiden Abfälle nach AVV-Nr. 170106* und 170107.
Weiterhin siehe Formblatt 631 EU Ziffer 3.1 sowie Leistungsbeschreibung Kapitel 7 auf Seite 3.
Soweit die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.