2. Technische Eignung
2.1. Projektreferenzen
Anzahl durchgeführter vergleichbarer Projekte nicht alter als 5 Jahre - Fertigstellungstermin - Projektabnahme, gerechnet ab der Abgabefrist des Teilnahmeantrags. Ausnahme, für die Hauptreferenz 2, hier kann die Anzahl vergleichbarer Projekte nicht älter als 7 Jahre - Fertigstellungstermin - Projektabnahme, gerechnet ab der Abgabefrist des Teilnahmeantrags sein.
Für alle Referenzen gilt: Die Referenzen für die Hauptreferenzen 1, 2 sind als GU- oder GÜ- oder Totalunternehmerleistung vom Teilnehmer durchgeführt worden. Hierzu gehören bei den Referenzen 1 und 2 mindestens die Ausführung der Leistungen der Kostengtruppen 300 und 400 und jeweils Planungsleistungen mindestens für die Leistungsphasen 5 und 8.
Mindestanforderung: eine Referenz je Haupt-Referenz (eine für Haupt-Referenz 1, eine für Haupt-Referenz 2). Teilnahmeanträge, welche nicht mindestens eine Referenz je Haupt-Referenz vorlegen, werden von der Wertung des Teilnahmeantrags ausgeschlossen.
2.1.1 Haupt-Referenz 1
"Modernisierungsprojekt gemäß den untenstehenden Bauwerkszuordnungen BGF größer 4.000 m²
Diese Referenz darf mit der Referenz, welche für die Hauptreferenz 2 verwendet worden ist, nicht identisch sein.
Es gelten Projekte, für die eine oder mehrere der u.g. Bauwerkszuordnungen einschlägig sind:
- BWZ 1100 Parlamentsgebäude
- BWZ 1200 Gerichtsgebäude
- BWZ 1300 Verwaltungsgebäude
- BWZ 2000 Wissenschaftliche Lehre und Forschung
- BWZ 3000 Gesundheit
- BWZ 4000 Bildung und Kultur
- BWZ 6000 Wohnen, Beherbergen, Betreuen, Verpflegen
Erfüllung 2 Referenzen zu Hauptreferenz 1 = 5 Pkt.
Erfüllung 1 Referenz zu Hauptreferenz 1 = 3 Pkt.
Wichtung: 10 Maximale Punkte 5 Bewertung Wichtung x Punkte 50 (max.)
2.1.2 Haupt- Referenz 2
"Modernisierung eines Wohnungsbauprojektes mit mindestens 40 Wohneinheiten bei der BWZ 6100 oder mindestens 50 Einheiten bei den BWZ 6200, 6410, 1300 und 6610"
Diese Referenz darf mit der Referenz, welche für die Hauptreferenz 1 verwendet worden ist, nicht identisch sein.
Als Wohnungsbauprojekt gelten Projekte, für die eine oder mehrere der u.g. Bauwerkszuordnungen einschlägig sind:
- BWZ 6100 Wohnhäuser außer die Nr. 6110, 6111, 6112 (Hierin inbegriffen sind auch Wohnhäuser mit zusätzlicher Nutzung, wie Praxen, Hotel, Büros, Kita etc. Auch Kombinationen von Büro- und Wohngebäuden oder Stadtquartieren mit einem Wohnanteil von >= 50 %)
- BWZ 6200 Wohnheime
- BWZ 6410 Hotels
- BWZ 1300 Verwaltungsgebäude
- BWZ 6610 Studentenhäuser
Erfüllung 2 Referenzen zu Hauptreferenz 2 = 10 Pkt.
Erfüllung 1 Referenz zu Hauptreferenz 2 = 5 Pkt.
Wichtung: 15 Maximale Punkte 10 Bewertung Wichtung x Punkte 150 (max.)
2.2. Zusatzpunkte für zusätzliche Eigenschaften der Referenz:
Diese werden nur angerechnet, wenn die Eigenschaft einer Haupt-Referenz erfüllt ist, zu welcher die zusätzliche Referenz-Eigenschaft genannt wird. Die Zusatzpunkte können für jede in den folgenden Punkten explizit angegebene Referenz erlangt werden (damit maximal 2-mal - für zwei Referenzen im Rahmen der Haupt-Referenz 1, damit maximal 2-mal - für zwei Referenzen im Rahmen der Haupt-Referenz 2, damit 2-mal - für zwei Referenzen der Hauptreferenz 3).
2.2.1. Referenz-Eigenschaft mit Investitionsvolumen für KGR 300 bis 400 > 6,0 Mio. EUR brutto für die
Hauptreferenz 1
Referenzen mit einem Wert kleiner 6 Mio. EUR erhalten 0 Punkte
Referenzen größer 10 Mio. EUR erhalten den Höchstwert von 5 Punkten. Es werden dafür keine zusätzlichen Punkte vergeben.
10 Mio. EUR = 5 Pkt.
8 Mio. EUR = 3 Pkt.
6 Mio. EUR = 1 Pkt.
Wichtung: 3 Maximale Punkte 5 Bewertung Wichtung x Punkte 15 (max.) Zusatzpunkte 1. Referenz
Wichtung: 3 Maximale Punkte 5 Bewertung Wichtung x Punkte 15 (max.) Zusatzpunkte 2. Referenz
2.2.2. Referenz-Eigenschaft mit Investitionsvolumen für KGR 300 bis 400 > 5 Mio. EUR brutto für die
Hauptreferenz 2
Referenzen mit einem Wert kleiner 5 Mio. EUR erhalten 0 Punkte
Referenzen größer 9 Mio. EUR erhalten den Höchstwert von 5 Punkten. Es werden dafür keine zusätzlichen Punkte vergeben.
9 Mio. EUR = 5 Pkt.
7 Mio. EUR = 3 Pkt.
5 Mio. EUR = 1 Pkt.
Wichtung: 5 Maximale Punkte 5 Bewertung Wichtung x Punkte 25 (max.) Zusatzpunkte 1. Referenz
Wichtung: 5 Maximale Punkte 5 Bewertung Wichtung x Punkte 25 (max.) Zusatzpunkte 2. Referenz
Höchstwertung der Wirtschaftlichen Eignung:
Höchstpunktzahl: 5 Höchste Bewertung Wichtung x Punkte: 50
Höchstwertung der Referenzen 2.1.1 bis 2.1.2 Technische Eignung:
Höchstpunktzahl: 15 Höchste Bewertung Wichtung x Punkte: 200
Höchstwertung Zusatzpunkte aus 2.2.1 bis 2.2.2 zu wertbaren Referenzen je Referenz:
Höchstpunktzahl: 30 Höchste Bewertung Wichtung x Punkte: 80
Gesamthöchstwertung aus 1. und 2. gesamt:
Höchstpunktzahl: 50 Höchste Bewertung Wichtung x Punkte: 330
Der Auftraggeber wird die fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebots auffordern, die nach den vorstehenden Kriterien die meisten Punkte erhalten haben. Bei Punktgleichstand entscheidet das Los.