Die große Kreisstadt Rottweil richtet im Jahr 2028 die Landesgartenschau aus. Die Schwerpunkte liegen hierbei auf der gewässerökologischen Aufwertung der Neckarschleife sowie das Näherbringen der Stadt an den Neckar durch neue Wege.Die Baustelle für den Parkteil Wege und Wasserläufe im Talraum Stadtgraben beinhaltet die Herstellung der Wasserläufe, welche über eine nordwestliche Hangquelle gespeist werden im Talraum mit im Talraumverlauf angeordneten 3 Wasserbecken und verbindenden Wasserläufen, sowie die Anlage eines Endbeckens amVerteilerplatz im Talgrund. Begleitend zu den Wasserverläufen wird die zentrale Wegebeziehung im Talraum über flankierende Asphaltwege im westlichen Bereich beidseitig (Nord- und Südseite), im östlichen Bereich einseitig (Südseite) und daran angelagerte Platzsituationen realisiert. Mit beinhaltet ist auch die Herstellung der Platzsituation am neuen Aufzugsbauwerk mit flankierendenMauersetzungen und verlaufenden Treppenanlagen. An diese Platzsituation im Norden anschließend wird durch ein Vorgängergewerk die Wegeanbindung zwischen dem Aufzug und der neuen Gartenschaubrücke, inkl. der notwendigen Hangsicherungsmaßnahmen realisiert. Die zu bearbeitende, sehr lang gezogene Fläche mit einer Abwicklungslänge von rund 275 m und einem Flächenmaß von rund 4.500 m2, weist einen Höhenunterschied von ca. 24 m auf. Das Gelände verläuft im Talgrund und ist über die von Süden her kommende Baustellenzufahrt von der Bahnhofstraße kommend anzufahren.Auf der Fläche und an den Rändern der Fläche befindet sich ein alter, zwingend zu schützender Baumbestand. Querend sitzt die historische Hochbrücke im Talraum. An das mittlere Widerlager der Hochbrücke wird mit den anstehenden Maßnahmen angearbeitet.
Die Baumaßnahmen umfassen im Wesentlichen:
- Herstellung der 3 Wasserbecken aus geschaltem Ortbeton- Herstellung der Steinsetzungen in den 3 Wasserbecken- Herstellung des östlichen Endreservoirs mit Einbindung des vorhandenen Überlaufs- Herstellung der Wasserläufe aus vorhandenem und neuem Natursteinmaterial- Herstellung der Wege- und Platzverbindungen aus Asphalt- Einbau der platzflankierenden Mauern am Zugangsplatz Aufzug- Einbau der Treppenanlagen am Zugangsplatz Aufzug- Bepflanzung der Wasserbecken- Herstellung der Ansaaten im Bearbeitungsgebiet
Die zu bearbeitende Fläche mit einer Baulänge von ca. 275 m und einer Baubreite von ca. 13 bis 28 m befindet sich im Talraum des Stadtgrabens.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammerangegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügtwurden (§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichtenErklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich derAuftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Es gelten die in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe; insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung nachweisen.
Der Auftraggeber behält sich vor, vom Bieter folgende Angaben und Nachweise anzufordern (bei Bietern außerhalb Deutschlands ggf. gleichartige länderspezifische Nachweise) - vgl. auch Formblatt KEV 179 "Eigenerklärungen zur Eignung" - (vgl. §6a und 6b VOB/A):- Nachweis der Eintragung in Handels- bzw. Berufsregister;- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes;- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung;- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.Einen Nachweis aus dem Wettbewerbsregister wird der AG ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (zzgl. MwSt.) für den Bieter anfordern, dessen Angebot den Zuschlag erhalten soll.
Der Auftraggeber behält sich vor, folgende Angaben und Nachweise anzufordern (vgl. §6a und 6b VOB/A):- Angaben zu ausgeführten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzen);- Andere, auf den konkreten Auftrag bezogene zusätzliche, insbesondere für die Prüfung der Fachkunde geeignete Nachweise können verlangt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, folgende Angaben und Nachweise anzufordern (vgl. §6a und 6b VOB/A):- Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten;- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
Keine über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden Bedingungen