Gegenstand der Ausschreibung ist die Einführung und der Betrieb einer ERP-Lösung zur Unterstützung der betriebswirtschaftlichen und operativen Prozesse der ENRW Energieversorgung Rottweil GmbH & Co. KG
Gegenstand der Ausschreibung ist die Einführung und der Betrieb einer ERP-Lösung zur Unterstützung der betriebswirtschaftlichen und operativen Prozesse der ENRW in den Bereichen - Finanzwesen, insb. Hauptbuchhaltung, - Controlling, insb. Budgetierung und Kostensteuerung, - Materialwirtschaft, Beschaffung, Lagerhaltung,- Vertrieb von Produkten (u.a. Hausanschlüssen) und Dienstleistungen (Betriebsführungen), - Planung und Steuerung von Instandhaltungs- und Service-Aufträgen des technischen Außendienstes, - Dokumentenmanagement zur Ablage und Verknüpfung relevanter Dokumente mit den Geschäftsprozessen.Ergänzend umfasst der Ausschreibungsgegenstand die Bereitstellung und Konfiguration der notwendigen technologischen Infrastruktur und der Systemintegrationstechnologien, u. a. um eine mobile Lösung für die Monteure bereitstellen zu können.Im Zuge der Einführung der ausgeschriebenen ERP-Lösung sind bestehende Stamm- und Bewegungsdaten aus den bestehenden Systemen zu migrieren, Datenbereinigung und -harmonisierung zu unterstützen und ein geeignetes Rollen und Berechtigungskonzept zu implementieren.Neben der Implementierung der ausgeschriebene ERP-Lösung und der diesbezüglichen Datenmigration sind Betriebsleistungen zu erbringen. Hierzu zählt u. a. Folgendes:- Betrieb der technologischen IT-Infrastruktur und der ERP-Lösung auf Entwicklungs- Test- und Produktionsumgebungen,- Durchführung von IT Service Management Prozessen,- Corrective Maintenance (u. a. Störungsanalyse und Behebung von Fehlerursachen) - Adaptive Maintenance im Sinne von Anpassungen aufgrund von Änderungen in Umsystemen bzw. deren Schnittstellen oder der infrastrukturellen Basis (z. B. Betriebssysteme, Datenbanken, Plattformdienste).- Funktionale Erweiterungen und Anpassungen, u. a. aufgrund geänderter gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen. Die Anforderungen der ENRW an die Informationssicherheit und den Datenschutz sind sowohl während der Projektdurchführung als auch während des Betriebs zu erfüllen.
Verlängerung um jeweils 2 Jahre für den IT-Betriebsvertrag und den IT-Rahmenvertrag.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügtwurden (§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichtenErklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich derAuftraggeber die Nachforderung gemäß § 51 SektVO vor.
Es gelten die in den Vergabeunterlagen in Anlage B und C genannten Ausschlussgründe.
Durchschnittliche jährliche Umsatzrendite 2019-2024 (siehe Anlage C, Reiter Eignungsbewertung, Nr. I.1.1)
DSGVO-Compliance der Subunternehmen (siehe Anlage C, Reiter Eignungsbewertung, Nr. I.1.2)
Fachlich-Funktionale Expertise des eingesetzten Personals bei der Software-Einführung und - Anpassung (SEA) - (siehe Anlage C, Reiter Eignungsbewertung, Nr. II.1.1)
Technologie und Implementierungsexpertise des eingesetzten Personals bei der Software-Einführung und - Anpassung (SEA) - (siehe Anlage C, Reiter Eignungsbewertung, Nr. II.1.2)
Sprachliche und methodische Kompetenz des eingesetzten Personals für SEA-Leistungen (siehe Anlage C, Reiter Eignungsbewertung, Nr. II.1.3)
Referenz 1 zur Software-Einführung und -Anpassung (SEA) - (siehe Anlage C, Reiter Eignungsbewertung, Nr. II.2.1)
Referenz 2 zur Software-Einführung und -Anpassung (SEA) - (siehe Anlage C, Reiter Eignungsbewertung, Nr. II.2.2)
Sprachliche Kompetenz des ITB-Personals (siehe Anlage C, Reiter Eignungsbewertung, Nr. III.1.1)
ERP- und Infrastrukturbezogene ITB-Kompetenz (siehe Anlage C, Reiter Eignungsbewertung, Nr. III.1.2)
Referenz 1 ITB-Betrieb (siehe Anlage C, Reiter Eignungsbewertung, Nr. III.2.1)
Referenz 2 ITB-Betrieb (siehe Anlage C, Reiter Eignungsbewertung, Nr. III.2.2)
Siehe Vergabeunterlagen
Es gelten die Bedingungen aus den ausgehandelten Verträgen.