Der Auftraggeber behält sich vor, vom Bieter folgende Angaben und Nachweise anzufordern (bei Bietern außerhalb Deutschlands ggf. gleichartige länderspezifische Nachweise) - vgl. auch Formblatt KEV 179 "Eigenerklärungen zur Eignung" - (vgl. §6a und 6b VOB/A):
- Nachweis der Eintragung in Handels- bzw. Berufsregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Einen Nachweis aus dem Gewerbezentralregister wird der AG ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (zzgl. MwSt.) für den Bieter anfordern, dessen Angebot den Zuschlag erhalten soll.