Die ENRW Energieversorgung Rottweil GmbH möchte das Umspannwerk UW-Prim umbauen und erweitern.
Die ENRW Energieversorgung Rottweil GmbH betreibt in Rottweil das Umspannwerk UW-Prim. Das Umspannwerk Prim besteht aus zwei 110/20 kV Umspanner mit je 40 MVA. Die beiden Umspanner werden im Blockbetrieb über zwei 110 kV Freileitungen vom benachbarten UW-Rottweil der Netze BW versorgt. Das Umspannwerk Prim soll auf acht 110 kV Doppelsammelschienen Felder in Freiluftausführung erweitert werden. Geplant sind die Errichtung von zwei Einspeisefelder der 110 kV Freileitungen, zwei Trafofelder, drei Kabelabgangsfelder und eine Querkupplung. Aufstellung einer 110 kV E-Spule in Tauchkernausführung die umschaltbar an den Mittelpunkt der Umspanner angeschlossen werden soll. Ein 110/20 kV Umspanner muss räumlich versetzt und auf ein neues Trafofundament umgezogen werden. Dadurch werden für die E-Spule und den neuen Trafostandort zwei Ölauffangwannen benötigt. Während der Bauphase müssen die beiden 110/20 kV Umspanner über provisorische 110 kV Bauersatzkabel mit den 110 kV Freileitungsportale versorgt werden. Die Schutz- und Leittechnik für die 110 kV Anlage wird bauseits bereitgestellt. Die Sekundärkabel sind über eine zu errichtende Leerrohrtrasse in den Technikraum zu ziehen und beidseitig anzuschließen. Die unterspannungsseitigen Trafokabel werden neu verlegt, die Bestands- Trafokabel sind aufzunehmen.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammerangegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügtwurden (§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichtenErklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich derAuftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Es gelten die in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe; insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung nachweisen.
Durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten drei Jahre
Vorlage von realisierten Bauprojekten von 110/20 kV Umspannwerken in den letzten 5 Jahren mit mindestens drei 110 kV Freiluftfeldern.
Anzahl der beschäftigten Ingenieure, Techniker, Meister, Facharbeiter.
Zertifizierung nach:- ISO 9001 (Qualitätsmanagement)- ISO 45001 (Arbeitsschutzmanagement) - Safety-Culture-Ladder-Zertifikat (SCL) Stufe 4
bzw. mindestens eine dieser Zertifizierungen
Zertifizierung nach ISO 14001 (Umweltmanagement) und ISO 50001 (Energiemanagement) bzw. mindestens eine dieser beiden Zertifizierungen.
siehe beigefügte Unterlagen
Keine über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden Bedingungen