Der Auftraggeber schreibt die Unterhaltsreinigung für Objekte der Stadt Rottweil aus.
Die Vergabe der Dienstleistungen erfolgt in 6 Losen (4 Lose Unterhaltsreinigung, 2 Lose Glasreinigung).
Informationen über weitere Einzelheiten werden den Bietern im Verfahren mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Vertrag wird fest auf 2 Jahre abgeschlossen. Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich danach um jeweils ein Jahr, sofern er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Kündigungsfrist von 3 Monate zum Monatsende gekündigt wird. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform.
Nach Ablauf von maximal 4 Jahren ab Vertragsbeginn endet die Laufzeit des Vertrags, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Angabe der für die Ausführung erforderlichen Stunden.
Höhe des Gesamtpreises
Beschreibung der Reinigungskonzepte
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammerangegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügtwurden (§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Es besteht seitens des Bewerbers kein Anspruch auf die Nachforderung von Unterlagen durch den Auftraggeber.
Es gelten die in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe; insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung nachweisen
Nachweis über die in den letzten 3 vollständigen Kalenderjahren (01.01.2022 - 31.12.2024) jahresdurchschnittlich beschäftigten produktiven Arbeitskräfte, welche im Geschäftsbereich tätig sind, inden die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen (z.B. Unterhaltsreinigung, Glasreinigung etc.) fällt. Die Anzahl der nachzuweisenden Beschäftigten ist abhängig von der Anzahl der Lose, auf welche der Bieter ein Angebot abgeben wird. Hierbei gelten folgende Werte bei geplanter Angebotsabgabe für:- Los 1 Unterhaltsreinigung Mindestanzahl von 45 produktiven Arbeitskräften- Los 2 Unterhaltsreinigung Mindestanzahl von 40 produktiven Arbeitskräften- Los 3 Unterhaltsreinigung Mindestanzahl von 30 produktiven Arbeitskräften- Los 4 Unterhaltsreinigung Mindestanzahl von 35 produktiven Arbeitskräften- Los 5 Glas- und Rahmenreinigung Mindestanzahl von 6 produktiven Arbeitskräften- Los 6 Glas- und Rahmenreinigung Mindestanzahl von 8 produktiven Arbeitskräften
2. Nachweis von 2 positiven Referenzen in der Unterhaltsreinigung über die in den letzten 3 vollstän-digen Kalenderjahren (01.01.2022 - 31.12.2024) durchgängig erbrachten vergleichbaren Leistungen mit einem Mindestumsatz für das jeweilige Los, auf das sich die Bewerbung bezieht:- Los 1 Unterhaltsreinigung Mindestumsatz von 220.000 Euro netto pro Jahr- Los 2 Unterhaltsreinigung Mindestumsatz von 200.000 Euro netto pro Jahr- Los 3 Unterhaltsreinigung Mindestumsatz von 200.000 Euro netto pro Jahr- Los 4 Unterhaltsreinigung Mindestumsatz von 250.000 Euro netto pro JahrNachweis von 1 positiven Referenz in der Glasreinigung über die in den letzten 3 vollständigen Kalenderjahren (01.01.2022 - 31.12.2024) durchgängig erbrachten vergleichbaren Leistungen mit einem Mindestumsatz für das jeweilige Los:- Los 5 Glasreinigung Mindestumsatz von 15.000 Euro netto pro Jahr- bezogen auf Objekte jeglicher Art wie z.B. Schulen, Hallen, Kindergärten, Veranstaltungsgebäude, Verwaltungsgebäude etc. (oder vergleichbare Objekte) -- Los 6 Glasreinigung Mindestumsatz von 18.000 Euro netto pro Jahr- bezogen auf Objekte jeglicher Art wie z.B. Schulen, Hallen, Kindergärten, Veranstaltungsgebäude, Verwaltungsgebäude etc. (oder vergleichbare Objekte) -