Besondere Eigungskriterien für diese Vergabemaßnahme:
Da die Trockenmauern den größten Teil der Baumaßnahme ausmachen, wird ein erhöhter Wert darauf gelegt, eine Unternehmen zu finden, dass diese Arbeiten in ausreichend guter Qualität ausführen kann. Daher sind mit dem Angebot 2 Referenzprojekte einzureichen, die die folgenden Mindestkriterien erfüllen:
- Gebaute Ansichtsfläche Trockenmauer mindesten 5m²
- Trockenmauer aus bruchrauen Kalksteinen oder einem vergleichbaren Hartgestein (keine gesägten Fugen)
- Mindestens eine Trockenmauer im Wechselschichtverband
- Keine Hangsicherung mit Quadern, sondern trocken aufgesetzte Mauersteine als Stützwand in "handversetzbaren" Formaten bis 0,15m³ pro Einzelstein
Allgemeine Eignungskriterien:
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Der Auftraggeber behält sich vor, vom Bieter folgende Angaben und Nachweise anzufordern (bei Bietern außerhalb Deutschlands ggf. gleichartige länderspezifische Nachweise) - vgl. auch Formblatt KEV 179 "Eigenerklärungen zur Eignung" - (vgl. §6a und 6b VOB/A):
- Nachweis der Eintragung in Handels- bzw. Berufsregister;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes;
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung;
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Einen Nachweis aus dem Gewerbezentralregister wird der AG ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (zzgl. MwSt.) für den Bieter anfordern, dessen Angebot den Zuschlag erhalten soll.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Auftraggeber behält sich vor, folgende Angaben und Nachweise anzufordern (vgl. §6a und 6b VOB/A):
- Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten;
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Der Auftraggeber behält sich vor, folgende Angaben und Nachweise anzufordern (vgl. §6a und 6b VOB/A):
- Angaben zu ausgeführten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzen);
- Andere, auf den konkreten Auftrag bezogene zusätzliche, insbesondere für die Prüfung der Fachkunde geeignete Nachweise können verlangt werden.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen!