Lieferung eines Mittleren Löschfahrzeugs (MLF) für die Feuerwehr der Stadt Rottwei...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
25.09.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Rottweil - Abt. 2.3 Straßenverkehrsbehörde und Feuerwehr
08325049-A9135-64
Bruderschaftsgasse 4
78628
Rottweil
Deutschland
DE135
frank.mueller@rottweil.de
+49 741 9424297-12

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg
08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34144213-4
34144210-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Ein Mittleres Löschfahrzeug (MLF) Fahrgestell, Aufbau und Beladung nach DIN EN 1846, E DIN 14502-2, DIN 14530-25 und Vorgaben gemäß Leistungsbeschreibung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Beschaffung ist in zwei Lose aufgeteilt:

Los 1: Fahrgestell und Aufbau
Los 2: Beladung

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Schramberger Straße 55
78628
Rottweil
Deutschland
DE135

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYC5UFM

Einlegung von Rechtsbehelfen

Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammerangegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt
wurden (§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

35
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Auftraggeberin entscheidet sowohl bei fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen als auch bei fehlenden oder unvollständigen leistungsbezogenen Unterlagen nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 Abs. 2 VgV über eine Nachforderung. Sie ist darüber hinaus berechtigt, einzelne preisbezogene und/oder kalkulatorische Angaben nachzufordern, soweit dies zum Zweck einer realitätsgetreuen und vergaberechtskonformen Wertung der Angebote erforderlich ist. Dies gilt insbesondere für Angaben zur Errechnung der vom Auftraggeber abzuführenden Einfuhrabgaben wie beispielsweise Zollwert und Warentarifnummer. Bitte beachten Sie, dass fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen den Ausschluss Ihres Angebots zur Folge haben können.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es gelten die in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe; insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung nachweisen.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Die Auftraggeberin verlangt, dass Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Als Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters verlangt die Auftraggeberin die Vorlage der folgenden Unterlagen:

1. entsprechende Bankerklärungen,

2. Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung,

3. Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist,

4. eine Erklärung über den Gesamtumsatz und gegebenenfalls den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags; die Erklärung wird für die letzten drei Geschäftsjahre verlangt,

Die Auftraggeberin stellt im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bieter Anforderungen, die sicherstellen, dass die Bewerber oder Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Zu diesem Zweck verlangt sie folgendes:

1. einen bestimmten Mindestjahresumsatz.
Der Mindestjahresumsatz beträgt das Zweifache des geschätzten Auftragswerts.

2. einen bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Der Mindestjahresumsatz beträgt das Zweifache des geschätzten Auftragswerts.

3. Informationen über die Bilanzen der Bieter.

Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Auftraggeberin als geeignet angesehener Unterlagen belegen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers; um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Liefer- oder Dienstleistungen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen,

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist,

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung

Lose

Angaben zu den Losen
2
2

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Fahrgestell und Aufbau
1

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34144213-4
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis

Der Preis (in EUR, ohne USt.) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssumme (in EUR, ohne USt.) wird ermittelt aus der angegebenen Angebotssumme Seite 1.

Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 normiert:
- 10 Punkte erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis.
- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises.
- Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten 0 Punkte.

Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma.

Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 10 multipliziert (ergibt max. 100 Punkte)
Diese Summe wird mit dem Gewichtungsfaktor 45 (für 45 % Preis) multipliziert (ergibt max. 4500 Punkte). Das Ergebnis fließt in die Gesamtwertung ein.
Optionen werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.

Gewichtung
45,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Technische Daten / Eignung

Die Technischen Daten bzw. Eignung werden aus den Abfragen des Angebotes ermittelt.

Für die Angebotswertung werden die Daten (in der abgefragten Spezifikation, siehe Untertitel = je größer der Wert, desto besser wird er bewertet, Bestwert ergibt 10 Punkte, bzw. je niedriger der Wert, desto besser wird er bewertet, Bestwert ergibt 10 Punkte) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 normiert:

Bestwert = höchster Wert (z.B. Motorleistung)
- 10 Punkte erhält das wertbare Angebot pro Abfrage mit dem höchsten Wert.
- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot pro Abfrage mit dem 0-fachen des höchsten Wertes.

Bestwert = niedrigster Wert (z.B. Gewicht des angebotenen Fahrzeuges)
- 10 Punkte erhält das wertbare Angebot pro Abfrage mit dem niedrigsten angegebenen Wert.
- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot pro Abfrage mit dem 2-fachen des niedrigsten angegebenen Wertes.
- Alle Angebote mit darüber liegenden Werten erhalten 0 Punkte.

Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Werte erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma.

Ja-Nein Abfragen
- 10 Punkte erhält das wertbare Angebot, das die Abfrage mit Ja beantwortet.
- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot, das die Abfrage mit Nein beantwortet.

Die maximal mögliche Punktzahl ergibt sich aus der Anzahl der Abfragen multipliziert mit 10 (pro Abfrage Bestwert = 10 Punkte).
Diese Summe wird mit dem Faktor x (x= Anzahl der Abfragen) dividiert (ergibt max. 100 Punkte)
Diese Summe wird mit dem Gewichtungsfaktor 50 (für 50 % Technische Daten / Eignung) multipliziert (ergibt max. 5000 Punkte). Das Ergebnis fließt in die Gesamtwertung ein.

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Kosten
Folgekosten

Die Daten zur Ermittlung werden aus den Abfragen des Angebotes ermittelt.

Für die Angebotswertung werden die Daten (in der abgefragten Spezifikation, siehe Untertitel = je größer der Wert, desto besser wird er bewertet, Bestwert ergibt 10 Punkte, bzw. je niedriger der Wert, desto besser wird er bewertet, Bestwert ergibt 10 Punkte) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 normiert:

Bestwert = höchster Wert (z.B. Garantiezeit)
- 10 Punkte erhält das wertbare Angebot pro Abfrage mit dem höchsten Wert.
- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot pro Abfrage mit dem 0-fachen des höchsten Wertes.

Bestwert = niedrigster Wert (z.B. Kosten Stundensatz Monteur)
- 10 Punkte erhält das wertbare Angebot pro Abfrage mit dem niedrigsten angegebenen Wert.
- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot pro Abfrage mit dem 2-fachen des niedrigsten angegebenen Wertes.
- Alle Angebote mit darüber liegenden Werten erhalten 0 Punkte.

Ja-Nein Abfragen
- 10 Punkte erhält das wertbare Angebot, das die Abfrage mit Ja beantwortet.
- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot, das die Abfrage mit Nein beantwortet.

Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma.

Die maximal mögliche Punktzahl ergibt sich aus der Anzahl der Abfragen multipliziert mit 10 (pro Abfrage Bestwert = 10 Punkte).
Diese Summe wird mit dem Faktor x (x= Anzahl der Abfragen) dividiert (ergibt max. 100 Punkte)
Diese Summe wird mit dem Gewichtungsfaktor 5 (für 5 % Folgekosten) multipliziert (ergibt max. 500 Punkte). Das Ergebnis fließt in die Gesamtwertung ein.

Gewichtung
5,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Beladung
2

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

44482100-3
35000000-4
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis

Der Preis (in EUR, ohne USt.) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssumme (in EUR, ohne USt.) wird ermittelt aus der angegebenen Angebotssumme Seite 1.

Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 normiert:
- 10 Punkte erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis.
- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises.
- Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten 0 Punkte.

Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma.
Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 10 multipliziert (ergibt max. 100 Punkte)
Diese Summe wird mit dem Gewichtungsfaktor 100 (für 100 % Preis) multipliziert (ergibt max. 10.000 Punkte). Das Ergebnis fließt in die Gesamtwertung ein.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen