Für die Versorgung von Patienten mit Blutprodukten am UKJ müssen diese von zugelassenen Herstellern eingekauft werden, da die eigene Herstellung von Blutprodukten für die Versorgung der Patienten am UKJ nicht ausreicht.
Zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung des Universitätsklinikum Jena (UKJ) mit Blut- und Blutpräparaten wird die Beschaffung / Lieferung von folgenden Blutprodukte ausgelobt:. - 25.000 Erythrozytenkonzentrate/Jahr- 4.0000 gepoolte Thrombozytenkonzentrate/Jahr- Thrombozytenkonzentrate aus Apherese und therapeutisches Plasma in geringer Stückzahl nach Bedarfbei täglicher Belieferung.
Die Belieferung mit Teilmengen wird zugelassen.
Die gelieferten Blutprodukte sollten nachfolgende Altersspezifikation erfüllen:- 70% der gelieferten Erythrozytenkonzentrate sollten nicht das halbe Haltbarkeitsdatum überschritten haben. Das bedeutet, dass bei einer Haltbarkeit von 42 Tagen, die zulässige Resthaltbarkeit 21 Tage betragen muss - 30% der Erythrozytenkonzentrate sind frisch zu liefern, d. h. nicht älter als 7 Tage nach Spende. Diese Erythrozytenkonzentrate sollen CMV- und Kell- negativ sein. - Gepoolte Thrombozytenkonzentrate im Konsignationslager sollen nicht älter als 2 Tage sein. Für die gepoolten Thrombozytenkonzentrate stellen wir uns ein Konsignationslager vor Ort vor. Dieses externe Lager kommt dem Erfordernis der raschen Verfügbarkeit der gepoolten Thrombozytenkonzentrate nach.
Für die gelieferten Blutprodukte erteilen Sie uns die Erlaubnis zur Weiterverarbeitung der Blutprodukte:- Teilen/Portionieren- Bestrahlen
Erforderlich ist eine gültige Herstellungserlaubnis, über beim Paul-Ehrlich-Institut registrierte und zugelassene Blutprodukte sowie über eine Großhandelserlaubnis.Ein Lieferantenaudit vor Ort im Unternehmen ist vorgesehen.
Vorinformation verbunden mit einem Aufruf zur Interessenbekundung gemäß§ 38 Absatz 4 VgV dar. Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung nach§ 37 Absatz 1 VgV vergeben. Der Auftraggeber fordert alle Unternehmen, die auf die Veröffentlichung dieser Vorinformation nach§ 38 Absatz 4 VgV hin eine lnteressensbekundung übermittelt haben, zur Bestätigung ihres Interesses an einer weiteren Teilnahme auf (Aufforderung zur lnteressensbestätigung). Mit der Aufforderung zur lnteressensbestätigung wird der Teilnahmewettbewerb nach§ 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 eingeleitet (§ 38 Absatz 5 VgV).
Vorinformation verbunden mit einem Aufruf zur Interessenbekundung gemäß§ 38 Absatz 4 VgV dar. Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung nach§ 37 Absatz 1 VgV vergeben.Der Auftraggeber fordert alle Unternehmen, die auf die Veröffentlichung dieser Vorinformation nach § 38 Absatz 4 VgV hin eine lnteressensbekundung übermittelt haben, zur Bestätigung ihres Interesses an einer weiteren Teilnahme auf (Aufforderung zur lnteressensbestätigung). Mit der Aufforderung zur lnteressensbestätigung wird der Teilnahmewettbewerb nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 eingeleitet (§ 38 Absatz 5 VgV).