Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Requalifizierung von GMP- und OP-Bereichen des Universitätsklinikums Jena. Die Leistungen umfassen die Durchführung der erforderlichen Prüfungen und Messungen zur Überprüfung und Dokumentation des ordnungsgemäßen Betriebszustandes der betreffenden Reinraum- und Funktionsbereiche einschließlich der zugehörigen Dokumentation.
Gegenstand der Beschaffung ist die Durchführung von Requalifizierungsleistungen in verschiedenen GMP- und OP-Bereichen des Universitätsklinikums Jena.
Der Leistungsumfang umfasst insbesondere Dichtsitz- und Leckageprüfungen an HEPA-Filtern, Reinraumklassifizierungen und Partikelmessungen, physikalische Messungen wie Luftmengen, Luftwechselraten, Raumlufttemperaturen, Raumluftfeuchten und Raumdifferenzdrücke sowie mikrobiologische Untersuchungen. Die erforderlichen Prüfungen und Messungen sind entsprechend den im Leistungsverzeichnis festgelegten Anforderungen und Prüfintervallen durchzuführen.
Die Leistungen dienen dem Nachweis und der Dokumentation des erforderlichen Betriebszustandes der jeweiligen Bereiche. Die Requalifizierung erfolgt insbesondere unter Berücksichtigung der Anforderungen des GMP Annex 1:2022 sowie der jeweils im Leistungsverzeichnis benannten einschlägigen Normen und Regelwerke.
Die Arbeiten sind teilweise unter Reinraumbedingungen und in Reinraumkleidung durchzuführen. Nach Abschluss der jeweiligen Requalifizierungsleistungen ist eine entsprechende Prüf- und Ergebnisdokumentation zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben.
Art, Umfang, Mengen, Prüfintervalle sowie die konkreten technischen Anforderungen ergeben sich im Einzelnen aus dem Leistungsverzeichnis.
zweimalige Verlängerungsmöglichkeit um jeweils ein Jahr, längstens bis 31.12.2030
Preis
Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß §§ 155 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer 1.1)genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer Vl.4.1) genannt.Statthafter Rechtsbehelf ist gemäß §§ 155 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor derzuständigen Vergabekammer (Ziff. Vl.4.1 )). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den Verstoß gegenVergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf derin der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber demAuftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rügenicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach Ermessen des AG unter Berücksichtigung der Vergabegrundsätze
Abgabe Eigenerklärung nach ThürVgG und Erklärung zu EU-Russland-Sanktionen