Medizinische Bildschirmarbeitsplätze
Medizinische Bildschirmarbeitsplätze KIS / PDMS PC MPG:Gefordert werden leistungsfähige Kompaktrechner für den Einsatz in Krankenhäusern innerhalb der Patientenumgebung und in Kombination mit medizintechnischen Geräten.
mit der Verlängerungsoption um 2 x 1 Jahr
Gesamtkosten
Technischer Wert
Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß §§ 155 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer 1.1)genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer Vl.4.1) genannt.Statthafter Rechtsbehelf ist gemäß §§ 155 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor derzuständigen Vergabekammer (Ziff. Vl.4.1 )). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den Verstoß gegenVergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf derin der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber demAuftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rügenicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach Ermessen des AG unter Berücksichtigung der Vergabegrundsätze.
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist.
Nachweis von zwei vergleichbaren Referenzen innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, mit Angaben zu Umfang der Leistung / Leistungszeitraum und Ansprechpartner (mit Kontaktdaten)
Vor Bezuschlagung ist eine Berufs- bzw. Betriebs-Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen: 1,0 Mio. EUR für Personenschäden je Schadensfall bzw. 500 TEUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall nachzuweisen.
Eigenerklärung nach ThürVgG und Erklärung zu EU-Russland-Sanktionen