Das UKJ hat das Ziel, die bei ihr im Einsatz befindlichen SAP-Produkte technologisch auf einen aktuellen und zukunftssicheren Stand zu bringen. Daher wurde beschlossen, die SAP-Systemlandschaft im Rahmen eines umfangreichen Transformationsprogramms zu modernisieren.Das Ziel ist die Implementierung eines zukunftssicheren, standardnahen und erweiterbaren S/4HANA-Systems, das sowohl die bestehenden Geschäftsprozesse abbildet als auch die Grundlage für Innovationen und künftige Erweiterungen schafft. Dabei soll sich die bisherige Funktionalität und Qualität des vorhandenen Systems nicht verschlechtern.
Der Auftragnehmer hat die Aufgabe der Prozess- und Technologietransformation. Er wird die SAP S/4HANA Transformation von der Konzeptionierung von Prozessen & Technologien, über die Implementierung und Test-Unterstützung bis hin zur Migration durchführen. Die Leistungen des Implementierungspartners umfassen:ProjektmanagementleistungenKonzeptionImplementierung Tests / Produktivvorbereitung und MigrationProduktivsetzung der SAP S/4HANA LandschaftChange Management, Dokumentation und Schulung
Verlängerung der Systembetreuung beim AG
anteilig wesentliche Leistungserbringung remote
Detaillierte Untersetzung erfolgt mit Angebotsaufforderung
Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß §§ 155 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag aufEinleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer 1.1)genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer Vl.4.1) genannt.Statthafter Rechtsbehelf ist gemäß §§ 155 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor derzuständigen Vergabekammer (Ziff. Vl.4.1 )). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den Verstoß gegenVergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf derin der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber demAuftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rügenicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.