Verfahrensgegenstand ist die Versorgung der mikrobiologischen Diagnostik mit Fertigplatten zum kulturellen Nachweis von humanpathogenen Erregern als Rahmenvereinbarung mit einer festen Vertragslaufzeit von 2 Jahren und der Option zur Verlängerung für weitere 2 Jahre.
Die Verarbeitung der Fertigplatten erfolgt über ein vorhandenes automatisiertes Anlagesystem der Firma BD Kiestra. Der Lieferant muss nachweisen, dass die Platten ohne Störungen über die Anlage verarbeitet und transportiert werden können.Die Belieferung von Fertigplatten, die in großen Mengen benötigt werden (Columbia-Schafblut-, Kochblut-, Drigalski-Laktose- und Schadler/KV-Agar), soll anteilig in einem zweiwöchigen Rhythmus erfolgen. Fertigplatten, die in kleineren Mengen benötig werden, sollen nach Bedarf bei Bestellung geliefert werden
Option zur Verlängerung um 1 x 2 Jahre
Gewichtung nicht erforderlich
Preis/Platte
Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß §§ 155 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensvor der zuständigen Vergabekammer.Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.Statthafter Rechtsbehelf ist gemäß §§ 155 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)).Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der inder Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablaufder in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabeunterlagen sind zum kostenlosen download auf dem Vergabeportal des DTVP eingestellt (http://www.dtvp.de/Center/).
Das Universitätsklinikum Jena als öffentlicher Auftraggeber fordert gemäß §48 Abs. 2 VgV grundsätzlich die Vorlage von Eigenerklärungen.
Die Vergabestelle wertet es nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern eingebunden werden. Zwingende Maßgabe hierbei ist es jedoch, dass seitens der Nachunternehmer keine Kenntnis von den Angebotspreisen des Anbieters besteht. Dies ist durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern.Andererseits darf die Doppelbeteiligung von Nachunternehmern nicht dazu führen, dass ein Bieter (Bietergemeinschaft) zwingende Rückschlüsse auf den Angebotspreis eines anderen Bieters (Bietergemeinschaft) ziehen kann (z. B. infolge weit überwiegender Identität der Nachunternehmer).Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffene Bieter ausgeschlossen werden.
Gemäß § 56 Abs. 2 und 3 VgV
nach §§ 123/124 GWB
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister und Nachweis Mitglied der Berufsgenossenschaft.
1. Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen2. Liste der wesentlichen analogen Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, mit Bezeichnung und Umfang der Leistung sowie Leistungszeitraum und Ansprechpartner (mit Kontaktdaten)3. Anzahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten4. Eigenerklärung zur Fachkunde / Eignung (Formblatt 124 LD)5. Erklärung zu EU-Russland-Sanktionen6. Eigenerklärung nach ThürVgG7. Nachweis Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:bei Personenschäden je Schadensfall mindestens 1.000.000,00 EURbei Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall mindestens 250.000,00 EUR.
- Vorlage Zertifikate zur kontrollierten Herkunft der Mediumkomponenten inkl. solche tierischen Ursprungs- Nachweis von drei Referenzen mit BD-Kiestra-Automatisierung mit Angabe der Einrichtung/des Auftraggebers, Ausführungszeitraum und Nennung des Ansprechpartners- Eigenerklärung, dass die Lieferzeit nach regulärer Bestellung 72h nicht übersteigt- Eigenerklärung, dass Sonderlieferungen bei erhöhtem Bedarf und die Lieferung eines alternativen Mediums bei unerwarteter Nichtlieferfähigkeit des vertraglich festgelegten Mediums innerhalb von 24h angeliefert werden