Das Medizinische Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH (MZG Westfalen) plant die energetische Sanierung sowie weitere bauliche Maßnahmen der Einrichtung Martinusquelle mit Thermalschwimmbad und Sporthalle.
Wesentliche Teile des Vorhabens zur energetischen Sanierung befinden sich bereits im Zuge von geförderten Maßnahmen (EFRE) in der Planung.
Weitere Baumaßnahmen sollen nun folgen. Dies betrifft Umbauten in verschiedenen Bauteilen (z.B. Umbau Therapiebereiche, Büros, Sanierung Dachflächen) sowie die Umgestaltung des Haupteinganges.
Die Einrichtung Martinusquelle wird während der gesamten Umbauphase voll in Betrieb sein, und alle Patienten werden weiterhin vor Ort sein. Die Sanierung erfolgt abschnittsweise. Die Gebäudeteile, die von der Sanierung betroffen sind, werden im Rahmen der Projektrealisierung leer gezogen und können dann in einem Zug saniert werden.
Gegenstand der hier angefragten Leistungen sind Planungsleistungen Architektur (Gebäude und Innenräume, Grundleistungen der HOAI, Leistungsphasen 4-8, §33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10).
Teile der Maßnahmen befinden sich bereits in unterschiedlichen Planungsphasen.
Daher sind nicht alle Leistungsphasen Bestandteil der angefragten Leistungen. Folgende Leistungsphasen sind Gegenstand des zu vergebenden Auftrages:
- Umbau/Neubau Haupteingang: Leistungsphasen 4 bis 8,
- Weitere Umbaubereiche: Leistungsphase 8.
Die bereits laufenden Maßnahmen sind teilweise gefördert (EFRE). Es ist auf die strikte Trennung geförderter und nicht geförderter Maßnahmen zu achten, insbesondere bei Aufmaß und Abrechnung.
Die Kosten sind nach DIN 276 auf der 3. Ebene anzugeben.
Für die Baumaßnahmen spielen Nachhaltigkeit und somit das zukunftsfähige Bauen eine zentrale Rolle. Die Vorbildfunktion als öffentlicher Bauherr, der Wunsch nach gesunden Gebäuden, ein ökologischer und ökonomischer Betrieb über den gesamten Lebenszyklus, verbunden mit einem soziokulturellen Mehrwert für die Gesellschaft, die Förderung des Ressourcenschutzes und der Abfallvermeidung durch Suffizienz und Zirkularität sowie die Unterstützung der Biodiversität führen zu notwendigen Anforderungen, die weit über die eines energieeffizienten Gebäudes hinausgehen.
Auch wenn bei diesen Bauvorhaben als Bestandssanierung explizit keine Zertifizierung nach DGNB oder BNB angestrebt wird, soll sich die Planung und Ausführung verantwortlich an diesen Bewertungskriterien orientieren.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird insbesondere auf die Leistungsbeschreibung (Teil B) und den Architektenvertrag (Teil C) verwiesen.