(A.) Die Wertungspunkte für das Kriterium "Preis" werden aus der Wertungssumme des Angebo-tes unter Bezugnahme auf die von dem Bieter eingereichten Preisblätter als Anlage zu die-sen Verfahrensbedingungen (Teil A) ermittelt. Der niedrigste Preis erhält die maximal er-reichbare Wertungspunktzahl von 300 Punkten. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,5-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhal-ten ebenfalls 0 Punkte. Die Wertungspunktermittlung für die dazwischen liegenden Ange-botspreise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Preiswertungspunkte = max(0; (3 - 2 × A/N) × 300), wobei N der niedrigste wertbare Ange-botspreis und A der jeweilige Angebotspreis ist.
(B.) Im Rahmen des Projektkonzepts werden Aussagen zur Organisation und zur methodischen Abwicklung des Vorhabens (methodisch-organisatorische Herangehensweise an die Aufga-benstellung) erwartet. Konkret erwartet werden Aussagen zu den nachfolgenden Themen, die im Projektkonzept klar gegliedert und getrennt dargestellt werden sollen:
Kriterium 1: Konzept zur Kommunikation mit dem Auftraggeber
Kriterium 2: Konzept zur Qualitätssicherung
Kriterium 3: Konzept zur Kostenbudgetsteuerung und Kostenkontrolle
Im Einzelnen:
Konzept zur Kommunikation mit dem Auftraggeber
o Aufgabenstellung und Formatvorgaben
Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung des Bieters, wie er durch das Konzept mit Aufnahme seiner Tätigkeiten den Bedürfnissen der Vergabestelle gerecht zu werden gedenkt. Das Konzept darf 10 Seiten DIN A4 einschließlich Tabellen und Abbildungen (Arial, Schriftgrad 10 Punkt, Zeilenabstand einfach) nicht überschreiten. Ist das Kon-zept länger als 10 Seiten, werden nur die ersten 10 Seiten bewertet.
o Inhaltliche Vorgaben
Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, han-delt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet.
Die Vergabestelle erwartet die Vorlage eines Kommunikationskonzepts. Hierzu wird vom Bieter erwartet, dass er in einem Kommunikationskonzept die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber darstellt. Sinnvoll erscheinen dabei insbesondere Aussagen (oh-ne Anspruch auf Vollständigkeit) zu folgenden Aspekten:
o Kommunikationsprozesse im Verhältnis zu dem Auftraggeber (ggf. Abstim-mung und Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer),
o Erreichbarkeit der Ansprechpartner des Auftragnehmers für den Auftragge-ber,
o Reaktion auf Fehler / besondere Situationen,
o Dokumentation der Kommunikation zwischen den Parteien.
Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen.
o Wertung
Das Konzept wird im Rahmen einer Gesamtbewertung am nachfolgenden Maßstab be-wertet. Es werden ausschließlich die nachstehend genannten Punktzahlen - also 0, 25, 50, 75 oder 100 Punkte - vergeben. Eine Bepunktung außerhalb dieser explizit genann-ten Stufen erfolgt nicht. Die erzielte Punktzahl wird anschließend mit dem Gewichtungsfaktor 1,5 multipliziert.
(2.) Konzept zur Qualitätssicherung
o Aufgabenstellung und Formatvorgaben
Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung des Bieters, wie er durch das Konzept mit Aufnahme seiner Tätigkeiten den Bedürfnissen der Vergabestelle gerecht zu werden gedenkt. Das Konzept darf 10 Seiten DIN A4 einschließlich Tabellen und Abbildungen (Arial, Schriftgrad 10 Punkt, Zeilenabstand einfach) nicht überschreiten. Ist das Kon-zept länger als 10 Seiten, werden nur die ersten 10 Seiten bewertet.
o Inhaltliche Vorgaben
Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, han-delt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet.
Die Vergabestelle erwartet eine wirkungsvolle projektbezogene Darlegung zur Quali-tätssicherung. Sinnvoll erscheinen dabei insbesondere Aussagen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) zu folgenden Aspekten:
o Planung und Ausführung auf mangelfreier Grundlage
o Erkennung und Kontrolle der Projektrisiken
o Einleitung von Korrekturmaßnahmen
o Durchsetzung der Qualitätsvorgaben
o Reaktionszeit bei Konflikten
o Vermeidung und Beseitigung von Mängeln
Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen.
o Wertung
Das Konzept wird im Rahmen einer Gesamtbewertung am nachfolgenden Maßstab be-wertet. Es werden ausschließlich die nachstehend genannten Punktzahlen - also 0, 25, 50, 75 oder 100 Punkte - vergeben. Eine Bepunktung außerhalb dieser explizit genann-ten Stufen erfolgt nicht. Die erzielte Punktzahl wird anschließend mit dem Gewichtungsfaktor 3,0 multipliziert.
(3.) Konzept zur Kostenbudgetsteuerung und Kostenkontrolle
o Aufgabenstellung und Formatvorgaben
Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung des Bieters, wie er durch das Konzept mit Aufnahme seiner Tätigkeiten den Bedürfnissen der Vergabestelle gerecht zu werden gedenkt. Das Konzept darf 10 Seiten DIN A4 einschließlich Tabellen und Abbildungen (Arial, Schriftgrad 10 Punkt, Zeilenabstand einfach) nicht überschreiten. Ist das Kon-zept länger als 10 Seiten, werden nur die ersten 10 Seiten bewertet.
o Inhaltliche Vorgaben
Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, han-delt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet.
Die Vergabestelle erwartet eine wirkungsvolle projektbezogene Darlegung des Verfah-rens zur Kostenbudgetsteuerung und Kostenkontrolle sowie der zeitlichen Weitergabe dieser an den Auftraggeber während der Projektdurchführung. Der Bieter hat dabei die Bezugsquellen für die ermittelten Kosten je Leistungsphase transparent zu beschrei-ben.
Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen.
o Wertung
Das Konzept wird im Rahmen einer Gesamtbewertung am nachfolgenden Maßstab be-wertet. Es werden ausschließlich die nachstehend genannten Punktzahlen - also 0, 25, 50, 75 oder 100 Punkte - vergeben. Eine Bepunktung außerhalb dieser explizit genann-ten Stufen erfolgt nicht. Die erzielte Punktzahl wird anschließend mit dem Gewichtungsfaktor 2,5 multipli-ziert.
(C.) Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf Ziffer 22. der Bewerbungsbedingungen verwiesen.