Verfahrensangaben

Vergabe Grundstücke C51_2025 Cuxhaven Hafenkaje / Helgoländer Kai

VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
19.01.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, in diesem Verfahren vertreten durch die Niederlassung Cuxhaven
HRA 4220 AG Oldenburg
Am Schleusenpriel 2
27472
Cuxhaven
Deutschland
DE932
Niederlassung Cuxhaven
msibberns@nports.de
04721-500 181

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
---
Hafeneinrichtungen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

63100000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste. Der von Niedersachsen Ports betriebene Hafen Cuxhaven liegt an der Mündung der Elbe in die Nordsee, mit kurzer Entfernung zum Nord-Ostsee-Kanal, mit seeseitig kurzen Revierfahrten und direkten Seeschiffs- und Binnenschiffs-, Wasserstraßen-, Straßen- und Bahnanbindungen an den Hafen Hamburg. Cuxhaven ist ein Mehrzweckhafen mit Schwerpunkt Stückgut-, Pkw- und Offshore-Umschlag. Weitere Umschlagarten sind möglich.

Niedersachsen Ports ist u. a. Eigentümerin der in diesem Verfahren als Grundstücke A und B bezeichneten Flächen im Bereich der Landzunge Hafenkaje / Helgoländer Kai, die zusammen unter der Bezeichnung C51_2025 geführt werden (nachfolgend "Grundstücke" genannt). Die Grundstücke haben zusammen eine Größe von ca. 1.827 m² und sind bis zum 31.12.2026 an die Cuxhavener Mineralöl GmbH und Co. Beteiligungs-KG (im Folgenden: Cuxhavener Mineralöl) vermietet.

Die Grundstücke werden derzeit u. a. für den Umschlag von Mineralölen und Kraftstoffen genutzt. Die bereits auf den Grundstücken vorhandenen Anlagen zum Mineralölumschlag sollen aus Gründen der Nachhaltigkeit auch für den hier ausgeschriebenen Nutzungszeitraum nach dem 31.12.2026 weiterhin für den Umschlag von Mineralölen und Kraftstoffen genutzt werden. Zukünftig ist auch eine Nutzung zum Umschlag neuer Kraftstoffe wie Ethanol, LNG, Wasserstoff und dergleichen denkbar.

Die Grundstücke stehen daher ab 01.01.2027 ausschließlich als hafenaffine Lager- und Umschlagsfläche und Fläche zur Errichtung / zum Betrieb von Bürogebäuden und Lagertanks für Kraftstoffe und / oder Mineralöle, wie z. B. Heizöl, Diesel, Schmierstoffe etc. und/oder neue Kraftstoffe wie beispielsweise Ethanol, LNG, Wasserstoff und dergleichen zur Verfügung. Ausgeschlossen sind andere gewerbliche Ansiedlungen, deren Tätigkeiten nicht zu Hafenumschlag über die Kaikanten in Cuxhaven führen. Ausgenommen sind ferner Störfallbetriebe, Wohnbebauung, Schüttgut und sonstige staubende Güter sowie Parkraumbewirtschaftung.

Vor diesem Hintergrund führt Niedersachsen Ports dieses Verhandlungsverfahren für hafenaffine gewerbliche Ansiedlungen auf den Grundstücken mittels Abschluss eines Mietvertrages (mit Verpflichtung zur Nutzung gemäß Nutzungszweck zur Lagerung und zum Umschlag von Mineralölen, Kraft- und Brennstoffen, wie z. B. Heizöl, Diesel usw. und/oder die Lagerung und den Umschlag möglicher neuer Kraftstoffe wie beispielsweise Ethanol, LNG, Wasserstoff und dergleichen) durch.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Niedersachsen Ports ist u. a. Eigentümerin der in diesem Verfahren als Grundstücke A und B bezeichneten Flächen im Bereich der Landzunge Hafenkaje / Helgoländer Kai, die zusammen unter der Bezeichnung C51_2025 geführt werden. Die Grundstücke haben zusammen eine Größe von ca. 1.827 m² und sind bis zum 31.12.2026 an die Cuxhavener Mineralöl vermietet.

Die Grundstücke werden derzeit u. a. für den Umschlag von Mineralölen und Kraftstoffen genutzt. Die bereits auf den Grundstücken vorhandenen Anlagen zum Mineralölumschlag sollen aus Gründen der Nachhaltigkeit auch für den hier ausgeschriebenen Nutzungszeitraum nach dem 31.12.2026 weiterhin für den Umschlag von Mineralölen und Kraftstoffen genutzt werden. Zukünftig ist auch eine Nutzung zum Umschlag neuer Kraftstoffe wie Ethanol, LNG, Wasserstoff und dergleichen denkbar.

Die Grundstücke stehen daher ab 01.01.2027 ausschließlich als hafenaffine Lager- und Umschlagsfläche und Fläche zur Errichtung / zum Betrieb von Bürogebäuden und Lagertanks für Kraftstoffe und / oder Mineralöle, wie z. B. Heizöl, Diesel, Schmierstoffe etc. und/oder neue Kraftstoffe wie beispielsweise Ethanol, LNG, Wasserstoff und dergleichen zur Verfügung. Ausgeschlossen sind andere gewerbliche Ansiedlungen, deren Tätigkeiten nicht zu Hafenumschlag über die Kaikanten in Cuxhaven führen. Ausgenommen sind ferner Störfallbetriebe, Wohnbebauung, Schüttgut und sonstige staubende Güter sowie Parkraumbewirtschaftung.

Niedersachsen Ports führt dieses Verhandlungsverfahren für hafenaffine gewerbliche Ansiedlungen auf den Grundstücken mittels Abschluss eines Mietvertrages (mit Verpflichtung zur Nutzung gemäß Nutzungszweck zur Lagerung und zum Umschlag von Mineralölen, Kraft- und Brennstoffen, wie z. B. Heizöl, Diesel usw. und/oder die Lagerung und den Umschlag möglicher neuer Kraftstoffe wie beispielsweise Ethanol, LNG, Wasserstoff und dergleichen) durch.

Eine Vergabe der beiden Grundstücke A und B ist nur gemeinsam und nur im Ganzen möglich. D. h. der Bieter bietet auf beide Grundstücke, die nur als eine Einheit angemietet werden können, auch wenn sie räumlich etwas getrennt voneinander liegen.
Der Zuschnitt sowie die Lage der Grundstücke sind dem den Vergabeunterlagen beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Die Grundstücke grenzen jeweils unmittelbar an die öffentliche Verkehrsfläche Hafenkaje (Straße, Parkplätze, Kaje). Eine im Eigentum von Niedersachsen Ports stehende ISPS-Anlage (Zäune, Tore sowie ein System zur Zutrittskontrolle) grenzt den Kajenbereich von den Parkplätzen und der Straße ab. Diese ISPS-Anlage ist von dem neuen Mieter auf eigene Kosten diskriminierungsfrei zu betreiben. Hierfür erhält der neue Mieter entsprechende Zugangsberechtigungskarten von Niedersachsen Ports. Niedersachsen Ports behält sich vor, den Betrieb der ISPS-Anlage ohne Angabe von Gründen wieder an sich zu ziehen.

Unternehmen, die sich für den Abschluss eines Mietvertrages interessieren, werden im Folgenden unabhängig vom jeweiligen Verfahrensstand zusammenfassend "Bieter" genannt. Dies gilt auch für Unternehmenszusammenschlüsse / Bietergemeinschaften.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
360

Die Laufzeit des Mietvertrages kann ggf. in eine Grundlaufzeit und Verlängerungsoption(en) aufgeteilt werden. Sie richtet sich jedoch - bei einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren - ggf. nach § 3 KonzVgV und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die in dieser Bekanntmachung angegebene Laufzeit sowie die angegebene Anzahl der maximalen Verlängerungen sind daher nur als exemplarisch zu verstehen.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Cuxhaven
Deutschland
DE932

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

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Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

1. Der abzuschließende Mietvertrag wird im Rahmen eines europaweiten, wettbewerblichen Verhandlungsverfahrens ausgeschrieben, welches sich nach den Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) richtet. Da eine entsprechende Auswahlmöglichkeit auf der Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" (www.dtvp.de) nicht zur Verfügung steht, wurde das Verfahren als der Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet und das entsprechende Bekanntmachungsformular gewählt. Niedersachsen Ports stellt jedoch klar, dass diese (technisch erforderliche) Fehlbezeichnung auf dem deutschen Vergabeportal nichts an der Maßgeblichkeit der KonzVgV für die Ausgestaltung des Verfahrens ändert.
2. Das Informationsmemorandum (Info-Memo) mitsamt seinen Anlagen wurde den Bietern auf www.dtvp.de kostenfrei zum Download zur Verfügung gestellt. Bezüglich des exakten Download-Links wird auf die Bekanntmachung verwiesen. Sämtliche Vergabeunterlagen konnten unter dem vorstehenden Link abgerufen werden. Alle von Niedersachsen Ports ggf. einzustellenden verfahrensrelevanten Aktualisierungen / Mitteilungen können auf der Vergabeplattform ohne Registrierung eingesehen werden. Die Bieter sind insoweit zur eigenverantwortlichen Prüfung des Projektraumes verpflichtet.
3. Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass alle verfahrensrelevanten Mitteilungen / Rückfragen ausschließlich über den Projektraum der Vergabeplattform zu stellen sind. Das Senden von Nachrichten über die Kommunikationsfunktion der Plattform durch den jeweiligen Bieter erfordert dessen Registrierung ("Teilnahme"). Sollte dies aus in der Plattform selbst begründeten technischen Gründen wider Erwarten nicht möglich sein, sind Rückfragen per E-Mail an Niedersachsen Ports zu richten. Bei solchen Mitteilungen / Rückfragen per E-Mail trägt der jeweilige Bieter das Übermittlungsrisiko. Niedersachsen Ports empfiehlt, eine ausdrückliche Eingangsbestätigung anzufordern.
Es wird den Bietern empfohlen, sich unverzüglich nach Erhalt dieser Vergabeunterlagen via Kommunikationsfunktion auf der Vergabeplattform bei Niedersachsen Ports als Verfahrensbeteiligte registrieren zu lassen. Hierbei sind eine eindeutige Unternehmensbezeichnung sowie eine (elektronische) Kontaktadresse anzugeben. Nur registrierte Bieter erhalten von der Vergabeplattform E-Mail-Benachrichtigungen über neue Nachrichten oder Aktualisierungen im Verfahren.
4. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden diese allen anderen, zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von Niedersachsen Ports zur Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer jeweiligen Frage die Erlaubnis, diese - soweit mit Blick auf die erforderliche Anonymisierung möglich - in dem übersandten Wortlaut an die übrigen Bieter weiterleiten zu dürfen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

1. Teilnahmeanträge sind unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter in Textform fristgerecht über die entsprechende Funktion des Projektraums einzureichen. Auf Grundlage der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben prüft Niedersachsen Ports, ob die von den Bietern dargestellten Ansiedlungen die Mindestanforderungen erfüllen und prüft die Eignung der Bieter anhand der veröffentlichten Kriterien.
2. Niedersachsen Ports behält sich vor, die Anzahl der zu Verhandlungen einzuladenden Bieter anhand einer Bewertung der eingereichten Referenzen (mithilfe der nachstehend aufgeführten Kriterien) auf drei zu beschränken:
a) Vergleichbarkeit des in Bezug genommenen Projektes,
b) Umfang der Erfahrungen und
c) Aktualität der Referenzen.
3. Verhandlungen
Mit der Einladung zu Verhandlungen beginnt der Reservierungs-/Verhandlungszeitraum von üblicherweise sechs Monaten. Im Verlauf der Verhandlungen erhalten die Bieter weitere Vergabeunterlagen, u. a. den Muster-Mietvertrag und weitere Informationen und Bedingungen. Der Vertragsentwurf und die Vertragsbedingungen werden in einer, ggf. in mehreren Verhandlungsrunden verhandelt.
4. Nach dem Abschluss der Verhandlungen gibt Niedersachsen Ports eine verbindliche Fassung des Mietvertrages vor, die sich nur durch bieterspezifische Angaben unterscheidet. Auf diese Fassung können die Bieter bis zum Ablauf der von Niedersachsen Ports bei Übersendung der verbindlichen Fassung angegebenen Frist durch Abgabe von Angeboten gegenüber Niedersachsen Ports bieten. Spätestens mit Übersendung der verbindlichen Endfassung des Mietvertrages samt Anlagen übersendet Niedersachsen Ports die Wertungskriterien für diesen Wettbewerb.
Im Übrigen wird auf die Ausführungen im Informationsmemorandum verwiesen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

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Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9M6T9

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 GWB; Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge über den vorgenannten Projektraum endet um 12:00 Uhr am 31. Tag nach Versand der Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. Ziff. IV 2.2 der Bekanntmachung).
Soweit es sich hierbei um einen Wochenend- oder Feiertag handelt, endet die Frist um 12:00 Uhr des nächsten darauf folgenden Werktags.
Niedersachsen Ports behält sich vor, die Teilnahmefrist bis zu dreimal um jeweils 30 Kalendertage zu verlängern, wenn drei Stunden vor Ablauf der jeweiligen Teilnahmefrist kein Teilnahmeantrag eingegangen ist. Die verlängerte Frist läuft jeweils wiederum bis 12:00 Uhr des 31. Tages nach ursprünglichem Fristablauf.
Falls das derart errechnete Fristende auf einen Wochenend- oder Feiertag fällt, gilt § 193 BGB. Die Frist endet dann um 12:00 Uhr an dem auf den Wochenend- oder Feiertag folgenden nächsten Werktag.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Niedersachsen Ports behält sich ausdrücklich vor, nicht eingereichte oder fehlerhaft ausgefüllte Unterlagen bzw. gegebenenfalls auch weitere Auskünfte / Nachweise nach pflichtgemäßem Ermessen nach- bzw. anzufordern.
Niedersachsen Ports wird vor Aufnahme der materiellen Verhandlungen anhand des jeweiligen Teilnahmeantrages die grundsätzliche Geeignetheit der Bieter und der geplanten Ansiedlung anhand der nachstehend bekanntgemachten Eignungskriterien prüfen und hierzu nach eigenem Ermessen Unterlagen anfordern.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Es wird klargestellt, dass die in dem Formular ausgewählte Kategorie nicht den nachstehenden Kriterien entspricht. Es wurde ausgewählt, weil keine andere, besser passende Kategorie zur Verfügung stand. Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
Teil I:
1. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art. 38 Abs. 4, Abs. 5, Abs. 7 und Abs. 8 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB / Art. 38 Abs. 4, Abs. 2. Abs. 7 und Abs. 8 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB / Art. 38 Abs. 9 der Richtlinie 2014/23/EU ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird Niedersachsen Ports ggf. anfordern.
2. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/en, dass weder sein/ihr Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint.
3. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Teil II:
4. Eigenerklärungen Russland
a) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft im Sinne von Ziffer 7.3 (4) des InfoMemos, dass diese/r nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
- durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters / der Mitglieder der Bietergemeinschaft oder die Niederlassung des Bieters bzw. Mitglieds der Bietergemeinschaft in Russland,
- durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a) zutrifft, am Bieter (an den Mitgliedern der Bietergemeinschaft) über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %,
- durch das Handeln des Bieters (der Mitglieder der Bietergemeinschaft) im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und / oder b) zutrifft, gehört.
(b) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen - deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden - beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
(c) Bestätigung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass er/sie sicherstellen, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen - deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden - beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
(d) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft im Sinne von Ziff. 7.3 (4) des InfoMemos sowie der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 nebst Anhängen und gegebenenfalls weiterer Beschlüsse, Verordnungen und dergleichen, dass
- alle auf ihn / sie anwendbaren rechtlichen Bestimmungen in Bezug auf das jeweils geltende Exportkontroll- und Sanktionsrecht eingehalten werden. (Die Einhaltung der sanktionsbezogenen Verpflichtungen gilt nur insoweit, als es zulässig ist, entsprechende Garantien und Zusicherungen gemäß dem deutschen und EU-Recht abzugeben.);
- nicht wissentlich Handlungen vorgenommen werden, welche Niedersachsen Ports zur Verletzung des einschlägigen Sanktions- und / oder Exportkontrollrechts veranlasst;
- Niedersachsen Ports Unterstützung, Dokumentationen und Informationen gewährt werden, falls Niedersachsen Ports dies billigerweise im Zusammenhang mit Fragen der Exportkontrolle und dem Sanktionsrecht anfordert;
- Niedersachsen Ports über den Verlust der Lizenz / der Genehmigung oder aktuelle / potentielle Ermittlungen oder mögliche Verstöße gegen geltende Gesetze mit Bezug zu Fragen der Exportkontrolle und des Sanktionsrechts unverzüglich schriftlich informiert wird. Gleiches gilt für eine Änderung ihres Sanktions-Status, z. B. der Aufnahme auf eine Sanktionsliste.
5. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von Niedersachsen Ports zur Unterbeauftragung unaufgefordert vorzulegen.
6. Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft; alternativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm beifügen.
Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports ist einzureichen:
7. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als drei Monate sein).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Die nachstehenden Angaben sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
1. Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024), auf besondere Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
2. Angaben zum vergleichbaren Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024), auf besondere Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten. Angaben des Bieters zum Umsatz für die Erbringung vergleichbarer Dienstleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Vergleichbar sind die Lagerung und der Umschlag von Mineralölen und Kraftstoffen.
Es wird klargestellt, dass ein entsprechender Umsatz keine Mindestanforderung darstellt. Soweit zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit auf ein Drittunternehmen zurückgegriffen werden soll, sind die entsprechenden Angaben sowohl für den Bieter/das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft, als auch für das in Bezug genommene Drittunternehmen einzureichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports sind einzureichen:
1. Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
2. Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für sein Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank, die einem freiwilligen deutschen Einlagensicherungsfonds oder einer vergleichbaren deutschen Sicherungseinrichtung angeschlossen ist, zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein.
3. Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Je Bieter / Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von verschiedenen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist möglich.
Der Bieter hat seine technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen durch nachvollziehbare Darstellung seiner Erfahrungen mit der Lagerung und dem Umschlag von Mineralölen und / oder Kraftstoffen (mind. 1 Referenzprojekt) in einer selbst zu erstellenden Anlage zu dem Teilnahmeantrag.
Soweit zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit auf ein Drittunternehmen (Untermieter / Mieter) zurückgegriffen werden soll, ist sowohl für den Bieter / die Bietergemeinschaft (Projektentwicklung, Errichtung, Vermietung), als auch für das in Bezug genommene Drittunternehmen (Anmietung) mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt einzureichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Niedersachsen Ports behält sich vor, für die positive Eignungsprüfung des Bieters angemessene Vertragssicherheiten (Harte Patronatserklärung, Bürgschaft etc.) zu fordern.

Rechtsform des Bieters

1. Im Verfahren zugelassen sind
a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter) oder
b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen zu einer Bietergemeinschaft zur Verwirklichung einer konkreten Ansiedlung. Eine solche Begründung einer Bietergemeinschaft ist bis zum Beginn der Verhandlungsrunde zulässig, soweit diese keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB). Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sowohl im Verfahren, als auch im Zuge der Vertragsdurchführung gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes Mitglied bestimmen. Es ist eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.
c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines Bieters sein, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist. Die Mitgliedschaft in einer Bietergemeinschaft schließt demnach eine zusätzliche Teilnahme als Bieter aus, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist.
2. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine noch zu gründende Projektgesellschaft als Vertragspartner von Niedersachsen Ports vorzusehen.
3. Soweit ein Bieter einen Dritten mit der Führung des Verfahrens beauftragt (Projektentwickler oder sonstiger Dritter als Verhandlungsführer), ist auf Anforderung von Niedersachsen Ports eine Vollmacht zur Vertretung vorzulegen. Vor Abschluss eines Mietvertrages muss schriftlich bestätigt werden, dass sich der Vollmachtgeber die im Verlauf des Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse und Äußerungen des Vertreters als eigene Kenntnis der Vertragsumstände zurechnen lässt.
4. Niedersachsen Ports behält sich vor, für die positive Eignungsprüfung des Bieters angemessene Vertragssicherheiten (Harte Patronatserklärung, Bürgschaft etc.) zu fordern.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Mindestanforderungen für die Ansiedlung sind in der Beschreibung der Beschaffung dargestellt.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung