Der Bund hat im Rahmen von Ausschreibungsverfahren Auftragnehmer mit der Planung, Errichtung und dem Betrieb von Ladeinfrastruktur betraut und unter Vertrag genommen. Mit dem Ladenetz - bestehend aus mehr als 1.000 Standorten mit rund 9.000 Schnellladepunkten - sorgt der Bund für ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes und nutzerfreundliches Schnellladenetz in ganz Deutschland. Rund 900 Standorte entstehen im urbanen und ländlichen Raum, 200 direkt an den Autobahnen. Die Betreiber erhalten zeitlich gestaffelt Entgelte für den Aufbau der Standorte und deren Betrieb über die Vertragslaufzeit von 8 Jahren.
Alle Standorte erfüllen festgelegte Standards im Hinblick auf Nutzerfreundlichkeit und Kundenkomfort. Die ausgewählten Unternehmen müssen unter anderem eine sehr hohe Ladeleistung sowie hohe Verfügbarkeit der Ladeeinrichtungen gewährleisten.
Finanzwirksame Maßnahmen der öffentlichen Verwaltung bedürfen begleitender Erfolgskontrollen als obligatorisches Instrument während der Umsetzung der Maßnahme. Das Konzept zur Begleitenden Erfolgskontrolle ist dabei von entscheidender Bedeutung, um die strukturierte Überwachung und Evaluation sicherzustellen.
ZENTRALE ANFORDERUNG
Im Rahmen der Leistungserbringung sollen
(1) die Grundlagen für die durchzuführende begleitende Erfolgskontrolle in Form eines Konzepts geschaffen werden, sowie
(2) die erste begleitende Erfolgskontrolle des Ladeinfrastrukturprojekts durchgeführt und jeweils verschriftlicht werden. Beide Ergebnisse haben auch einer Prüfung durch den Bundesrechnungshof standzuhalten.
Das Konzept versteht sich als übergeordneter Referenzrahmen und soll zentrale Aspekte, Methoden und Instrumente vorgeben, um eine ganzheitliche und praxisorientierte Überwachung und Bewertung des Projekts zu gewährleisten. Das erarbeitete Konzept soll in der Durchführung der ersten BEK Anwendung finden.