In der Eigenerklärung zur Eignung (Anlage TN.1) haben die Bewerber/die Bewerbergemeinschaft u.a. ihre Erfahrungen im Bereich der Fernwärme durch vergleichbare Leistungen innerhalb der letzten 5 Jahre nachzuweisen.
Als vergleichbar werden Erfahrungen angesehen, wenn sie die nachfolgenden Kriterien erfüllen:
Die vergleichbare Leistung muss in der Energiewirtschaft erbracht worden sein,
Es muss ein Mindestumsatz von 1 Mio. EUR vorliegen,
Die Referenzen müssen aus den letzten 5 Jahren (2019, 2020, 2021, 2022, 2023) stammen.