- Keine Ausschlussgründe (A)
Es werden folgende Eigenerklärungen (A) gefordert:
- Über das Vermögen des Unternehmens wurde nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt nach den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat;
- Unser Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation;
- Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, ist rechtskräftig verurteilt worden, wegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
c) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
h) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder einem Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbstverantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
- wir stellen sicher, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen bei der Erfüllung ihres Auftrags nicht die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten
- Unser Unternehmen kommt seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben gemäß den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat, ordnungsgemäß nach.
A = Ausschluss
Es werden folgende Eigenerklärungen (A) gefordert:
- Unser Unternehmen verfügt über eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 3,0 Mio. EUR pro Jahr
Alternativ zu vorstehender Erklärung;
- Unser Unternehmen wird im Auftragsfall die bestehende Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung gemäß der vorstehenden Vorgaben zu den Versicherungssummen aufstocken;
- Bruttogesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2022-2024 oder 2023-2025) beziffern wir wie folgt.
(A = Ausschluss, B = Bewertung)
I. Referenzen
- Es sind zwingend zwei Referenzen zu vergleichbaren Projekten mit einem Auftragsvolumen von jeweils mindestens 50.000 EUR netto aus den letzten fünf Jahren einzureichen (A)
- 1. Kunst- und Kulturmanagementaufgaben (B): Kuratorische Gesamtleitung bei vergleichbaren Projekten,
Koordination, Kommunikation und Ansprache von Künstlern etc.,
Konzeption, Organisation, Begleitung und Umsetzung von Ausstellungen, Vernissagen und ähnlicher Veranstaltungen,
Öffentlichkeitsarbeit: Konzept zur Beteiligung der Öffentlichkeit und weiterer Zielgruppen, Informationsflyer und/oder Pressearbeit,
Aufbau, laufende Koordination und Pflege eines geeigneten Netzwerks,
Aufbau, Begleitung und Koordination einer Projektstruktur (Beirat, Arbeits-, Lenkungsgruppe etc.),
Laufende Dokumentation und Fachtexte zu Ausstellungen etc.,
Kosten-, Maßnahmencontrolling ggf. mit Verwendungsnachweisen.
2. Besondere thematische Inhalte der Referenz
Besondere Berücksichtigung von Natur und Kunst im Kontext,
Besondere Berücksichtigung von Landschaft und Architektur im Kontext.
3. Leistungszeitraum: 2024/2025, 2022/2023, 2020/2021 (B), 2020 oder früher (A)
II. Projektteam
- Projektleitung: Anzahl der Projekte aus Kunst und Kultur, möglichst mit Bezug zu Architektur und Landschaft (B), (größer/gleich 8, 6, 3 (B), weniger als 3(A), Berufserfahrung (A/B), (größer/gleich 16, größer/gleich 11 - 15, größer/gleich 5 - 10 (B), weniger als 5 Jahre (A); Besondere Kompetenzen (B) als Kurator bzw. vergleichbarer Position, Erfahrungen bei der Unterstützung eines öffentlichen Auftraggebers bei der Beantragung von Fördermitteln, dem Mittelabruf und dem Erstellen von Verwendungsnachweisen, Universitärer Hochschulabschluss
- Projektstellvertreter: wie bei Projektleiter
Anzahl Mitarbeiter (A): Mindestens 10 Mitarbeiter in Vollzeit/vollzeitäquivalent beim Bewerber fest angestellt