Zum Nachweis hat der Bieter Angaben gemäß § 6a VOB/A zu machen.
Berufs- oder Handelsregister, Handwerksrolle
Mit dem Angebot bzw. auf Nachforderung wird die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Eintragung in der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes verlangt.
Referenzen
Mit dem Angebot sind mindestens drei Referenzen einzureichen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und die vom Bieter in den letzten fünf Kalenderjahren ausgeführt wurden.
Folgende Angaben sind gemäß FB 124 VHB mindestens vorzulegen (siehe auch Vorlage "Referenzliste"): Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße
Ausführung der Leistung.
Siehe auch FB 216 VHB - Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen.
Nachweisführung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ-Verzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Eintragungen in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten der EU sind als Nachweis ebenso zugelassen soweit eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache vorliegt.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (FB 124 VHB), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen innerhalb von 6 Kalendertagen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Haftpflichtversicherung
Auf Verlangen ist der Nachweis einer aktuellen und über die Bauzeit des Vorhabens wirkenden Betriebshaftpflichtversicherung oder die vorläufige Deckungszusage von einem Versicherer vorzulegen.
Das Bestehen einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung ist spätestens mit dem Zuschlag nachzuweisen. Die Deckungssummen müssen für Personen- und Sachschäden das Doppelte der Auftragssumme, mindestens jedoch für Personen- und Sachschäden 3 Mio. Euro je Versicherungsfall betragen. Für Vermögensschäden muss die Mindestdeckungssumme 500.000 Euro je Versicherungsfall betragen.