Verfahrensangaben

Rahmenvereinbarung Erstellung und Betrieb eines KI-Systems für Geflüchtete sowie W...

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
16.08.2026
28.08.2026 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

AWO Kreisverband Berlin-Mitte e.V.
VR 10713 B
Hochstädter Str. 1
13347
Berlin
Deutschland
DE300
vergabe@bho-legal.com
000

Angaben zum Auftraggeber

Gruppe öffentlicher Stellen, soweit nichts anderes zutrifft
Sozialwesen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Berilin
11-1300000V00-74
Martin-Luther-Str. 105
10825
Berlin
Deutschland
DE300
vergabekammer@senweb.berlin.de

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72000000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Im Rahmen einer Rahmenvereinbarung soll ein Auftragnehmer ein KI-gestütztes System für den Geflüchtetenbereich entwickeln, einführen und betreiben, das Menschen im Ankommensprozess niedrigschwellig unterstützt, deren Selbstständigkeit fördert und gleichzeitig die Mitarbeitenden entlastet. Das KI-System soll als Pilotprojekt in einer Geflüchtetenunterkunft mit ca. 1.300 Bewohner*innen eingeführt werden.
Wir gehen davon aus, dass ca. zwei Drittel der Menschen die Anwendung nutzen werden. Perspektivisch hat der AWO Kreisverband Berlin-Mitte e.V. noch weitere Unterkünfte sowie mobile Beratung, so dass es ca. 6.500 Geflüchtete umfasst, wovon wieder von zwei Dritteln Nutzer*innen ausgegangen werden kann.
Mit dem Zuschlag erfolgt als Abruf aus der Rahmenvereinbarung der Auftrag zur Entwicklung des KI-Systems zur Verwendung in drei Use Cases und mit weiteren Pflichtfunktionen. Weitere Abrufe zur Weiterentwicklung des KI-Systems können erfolgen - es besteht kein Anspruch auf weitere Abrufe nach dem mit dem Zuschlag erfolgten Abruf.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Im Rahmen einer Rahmenvereinbarung soll ein Auftragnehmer ein KI-gestütztes System für den Geflüchtetenbereich entwickeln, einführen und betreiben, das Menschen im Ankommensprozess niedrigschwellig unterstützt, deren Selbstständigkeit fördert und gleichzeitig die Mitarbeitenden entlastet. Das KI-System soll als Pilotprojekt in einer Geflüchtetenunterkunft mit ca. 1.300 Bewohner*innen eingeführt werden.
Wir gehen davon aus, dass ca. zwei Drittel der Menschen die Anwendung nutzen werden. Perspektivisch hat der AWO Kreisverband Berlin-Mitte e.V. noch weitere Unterkünfte sowie mobile Beratung, so dass es ca. 6.500 Geflüchtete umfasst, wovon wieder von zwei Dritteln Nutzer*innen ausgegangen werden kann.
Mit dem Zuschlag erfolgt als Abruf aus der Rahmenvereinbarung der Auftrag zur Entwicklung des KI-Systems zur Verwendung in drei Use Cases und mit weiteren Pflichtfunktionen. Weitere Abrufe zur Weiterentwicklung des KI-Systems können erfolgen - es besteht kein Anspruch auf weitere Abrufe nach dem mit dem Zuschlag erfolgten Abruf.

Umfang der Auftragsvergabe

294.117,65
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2026
31.12.2028
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Beliebiger Ort
---

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
420.168,07
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Sonstiges

Auf Leistungen vor Ort wird weitestgehend verzichtet.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVXMGKB

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Nachforderungen sind nach § 56 VgV zulässig.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Mit Abgabe des Teilnahmeantrags oder des Angebots erklärt der Bewerber/ Bieter grundsätzlich, dass folgende Aussagen auf ihn zutreffen:
14.1 Umstände, die nach § 123 GWB zum Ausschluss führen können, liegen nicht vor.
14.2 Umstände, die nach § 124 GWB zum Ausschluss führen können, liegen nicht vor.
14.3 Umstände, die nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der aktuellen Fassung zum Ausschluss führen können, liegen nicht vor.
14.4 Umstände, die nach § 19 MiLoG zum Ausschluss führen können, liegen nicht vor.
14.5 Umstände, die nach § 21 AentG zum Ausschluss führen können, liegen nicht vor.
14.6 Umstände, die nach § 98c AufenthG zum Ausschluss führen können, liegen nicht vor.
14.7 Umstände, die nach § 21 SchwarzArbG zum Ausschluss führen können, liegen nicht vor.
14.8 Umstände die nach § 22 LkSG zum Ausschluss führen können, liegen nicht vor.
14.9 Umstände die nach § 14 BTTG zum Ausschluss führen können, liegen nicht vor.
Kann das Unternehmen dies nicht erklären, hat es auf einer eigenen Anlage darzustellen, warum die Erklärung nicht möglich war und welche Maßnahmen getroffen wurden, die bei einer Entscheidung über die Notwendigkeit eines Ausschlusses zu berücksichtigen wären (insb. Selbstreinigung).

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Mindestanforderungen:
Der Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Softwareentwicklung) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren liegt durchschnittlich bei über 500.000 EUR (netto).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Mindestanforderungen:
Das Unternehmen hatte im letzten Jahr durchschnittlich mindestens 8 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) im projektrelevanten Umfeld (im Umfeld Software-Entwicklung eingesetztes Personal inkl. Projektleitung, Software-Entwicklung, UX-Design).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Mindestanforderungen:
Es ist mittels Referenzen nachzuweisen, dass innerhalb der letzten drei Jahre in mindestens drei Aufträgen Leistungen erbracht wurden, die in Art und Umfang mit den vom Auftragnehmer erwarteten Leistungen vergleichbar sind.
Bewertung:
Es erfolgt eine Bewerberbegrenzung. Es werden mindestens drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der Auftraggeber ist frei zu entscheiden, wie viele geeignete Bewerber er über die Mindestzahl von drei zum Bieterwettbewerb zulässt.
Die Rangbildung erfolgt anhand der Unternehmensreferenzen. Es werden nur die ersten drei vom Unternehmen angegeben Referenzen gewertet. Die Bewertung erfolgt nach folgendem Maßstab:
1 BP: Insgesamt ähneln sich die Herausforderungen in den angegebenen Unternehmensreferenzen mit den Herausforderungen der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung noch ausreichend.
2. BP: Insgesamt ähneln sich die Herausforderungen in den angegebenen Unternehmensreferenzen mit den Herausforderungen der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung mehr als noch ausreichend.
3 BP: Insgesamt ähneln sich die Herausforderungen in den angegebenen Unternehmensreferenzen mit den Herausforderungen der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung stark.
4. BP: Insgesamt ähneln sich die Herausforderungen in den angegebenen Unternehmensreferenzen mit den Herausforderungen der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung sehr stark.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
100,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

§ 128 Abs. 1 GWB ist zu beachten.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung