Nachweis von mindestens zwei Referenzen - je Los, auf das ein Angebot erfolgt - aus den letzten drei Jahren bezogen auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist gemäß Formblatt "I.4 Referenzerklärung" in Bezug auf nach Art und Umfang vergleichbare Leistungen, jeweils unter Angabe:
- des Auftraggebers der Referenz (nebst den hierzu geforderten Angaben im Formblatt "Referenzerklärung"),
- der Beschreibung der Referenzleistung(en),
- des Leistungszeitraums,
- des Gesamtauftragswerts
- ob die Referenz zum Nachweis des losspezifischen Mindest-Lieferumfangs dient
- des Leistungserbringers.
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in den Leistungsbeschreibungen dargestellten Anforderungen entsprechen.
Die Referenzerklärungen sind grundsätzlich unter Benennung der auf dem entsprechenden Formblatt geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontakt-daten) einzureichen. Auf die konkrete Benennung des Auftraggebers (Name und Anschrift) sowie des Ansprechpartners (Name und Kontaktdaten) kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bieters gegenüber dem Referenzauftraggeber entgegensteht. In diesem Fall ist der Auftraggeber so konkret wie möglich zu umschreiben und im Referenz-Formblatt auf das Bestehen einer Vertraulichkeitsverpflichtung hinzuweisen.
Mindestanforderungen:
Es sind je Fachlos, auf das ein Angebot erfolgt, mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren nachzuweisen.
Die Referenzen müssen Leistungen enthalten, die die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Fachloses dargestellten Anforderungen entsprechen.
Für jedes Fachlos ist darüber hinaus nachzuweisen, dass innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums von höchstens vier aufeinanderfolgenden Jahren folgende losspezifische Mindestmengen von mit dem jeweiligen Fachlos vergleichbaren Lieferungen erbracht wurden:
Fachlos 1: mindestens 2400 Stück
Fachlos 2: mindestens 800 Stück
Fachlos 3: mindestens 140 Stück
Fachlos 4: mindestens 680 Stück
Fachlos 5: mindestens 200 Stück
Fachlos 6: mindestens 60 Stück
Fachlos 7: mindestens 680 Stück.
Der Nachweis kann durch eine oder mehrere Referenzen erfolgen, sofern die darin enthaltenen Leistungen in der Summe innerhalb eines einheitlichen zusammenhängenden Zeitraums von höchstens vier aufeinanderfolgenden Jahren erbracht wurden. Eine Kumulation von Referenzzeiträumen zur Bildung eines einheitlichen Leistungszeitraums ist nicht möglich.
Eine Referenz kann für mehrere Fachlose herangezogen werden, sofern sie die jeweiligen Anforderungen vollständig erfüllt.
Die Nichterfüllung der benannten Mindestkriterien führt zum Ausschluss des betroffenen Angebots vom weiteren Vergabeverfahren.