Ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu
a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer;
b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen.
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.
c) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigte festangestellte Mitarbeiter, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen;
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.
Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.
Mindestanforderung:
In Bezug auf die unter c) geforderte Angabe zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bieters beschäftigte festangestellte Mitarbeiter, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen, wird die folgende Mindestbedingung festgelegt:
Die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten festangestellten Mitarbeiter, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen, muss in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren mindestens 8 betragen.
Eine Nichterfüllung der benannten Mindestanforderung führt zum Ausschluss des betroffenen Angebots vom weiteren Vergabeverfahren.