Nachweis gemäß "Referenzerklärung" von mind. drei (3) Referenzen aus den letzten drei (3) Jahren ausgehend vom Zeitpunkt der Teilnahmefrist , welche mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe:
- der Bezeichnung und Beschreibung der erbrachten Leistung(en) (Aufgabenstellung, Leistungsinhalte und Tätigkeiten),
- des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument "Formblatt Referenzerklärung") und ggf. Angabe ob Großkunde,
- des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz),
- des Leistungszeitraums und
- des Leistungserbringers.
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen.
Referenzerklärungen sind grundsätzlich unter Nutzung des Formblattes "Referenzerklärung" und unter Benennung der geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten) nebst den weiteren geforderten Angaben zur erbrachten Leistung einzureichen. Auf die konkrete Benennung des Auftraggebers sowie des Ansprechpartners kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bewerbers gegenüber dem Referenzauftraggeber entgegensteht.
Mindestanforderungen:
- Es sind mindestens drei (3) mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten drei (3) Jahren ausgehend vom Zeitpunkt der Teilnahmefrist einzureichen.
- Die Vertragslaufzeit der jeweiligen Referenz muss eine Mindestlaufzeit von 13 Monaten betragen.
- Es ist mindestens eine (1) vergleichbare Referenz einzureichen, die folgende Merkmale eines Großkunden aufweist:
- dezentrale Aufbauorganisation des Referenzgebers (mind. 5 Standorte in Städten über 600.000 Einwohnern),
- Mitarbeitendenanzahl des Referenzgebers von über 3.000 in Deutschland,
- Großkunde nutzt die Kooperation deutschlandweit,
- Großkunde ist bereits mehr als 2 Jahre Vertragspartner des Auftragnehmers.
Die Nichterfüllung bereits einer vorgenannten Mindestanforderung führt zum Ausschluss des betroffenen Angebots vom weiteren Vergabeverfahren.