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Verfahrensangaben

"Personalisierungs- und Versandanlagen Zulassungsbescheinigungen", ECA-2026-050

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
28.05.2026
08.06.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Bundesdruckerei GmbH
992-80152-82
Kommandantenstraße 18
10969
Berlin
Deutschland
DE300
FP ECA - Office for EU-Contract awarding (Vergabestelle)
vergabestelle@bdr.de
+49 302598-0
+49 302598-6074

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
keine Angabe
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990
+49 2289499163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

42990000-2
42960000-3
30133000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Lieferung und Inbetriebnahme von zwei Fertigungssystemen zur Personalisierung und Direktversand der Dokumente Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZB I) und Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ZB II).

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Lieferung und Inbetriebnahme von zwei Fertigungssystemen zur Personalisierung und Direktversand der Dokumente Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZB I) und Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ZB II).

Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung (Lastenheft) (Anlage 1 zum Vertrag) entnommen werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE300

Die Leistungen sind grundsätzlich am Standort des Auftragnehmers zu erbringen.

Die Anlieferung hat an die Bundesdruckerei GmbH, Alte Jakobstr. 109, 10969 Berlin zu erfolgen.

Nachfolgende Bestimmungen gelten, sofern die jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen bei Vertragsschluss vorliegen oder während der Laufzeit des Vertrages eintreten könnten.

- Sofern der Auftragnehmer Zugriff auf interne Systeme des Auftraggebers erhalten soll, wird folgendes vereinbart:
Im Rahmen der Leistungserbringung dürfen durch den Auftragnehmer grundsätzlich weder technisches Equipment des Auftraggebers ins Ausland mitgeführt noch von dort auf die Systeme des Auftraggebers zugegriffen werden. Im Ausnahmefall kann die Mitnahme in und der Zugriff aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union durch die Exportkontrollabteilung des Auftraggebers geprüft und in Textform freigegeben werden.

- Sofern der Auftragnehmer SaaS-Leistungen anbietet, wird folgendes vereinbart:
Die Serverstandorte der Cloud sind in der BR Deutschland.

Dem Auftraggeber muss möglich sein, den Nutzerzugriff auf die vertragsgegenständliche Softwarelösung aus bestimmten Ländern und Regionen technisch zu erschweren bzw. zu unterbinden (bspw. anhand der IP-Adresse des Nutzers).

- Sofern Software von einem nicht bestimmten Nutzerkreis von Personen außerhalb des Auftraggebers genutzt werden soll, wird folgende Vereinbarungen getroffen:
Soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht einräumen soll, gilt diese Anforderung nur, soweit anwendbares Exportkontroll- und Sanktionsrecht nicht entgegensteht.
- Im Falle von Beistellungen des Auftraggebers gilt folgendes:
Eine Verwendung der vom Auftraggeber beigestellten Materialien durch den Auftragnehmer oder ggf. deren Unterauftragnehmer im Ausland (EU und Nicht-EU) ist nur mit vorheriger Prüfung der Exportkontrollabteilung des Auftraggebers und deren Freigabe in Textform zulässig.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Kosten
Preis

Netto-Gesamtsumme gemäß Preisblatt

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Terminplan

Die Bewertung erfolgt anhand fest definierter Kalenderwochen (KW), welche den Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung und Anlieferung der Fertigungssysteme darstellen.

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Leistung

Bewertung von Leistungsparametern gemäß Lastenheft.

Gewichtung
20,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Erweiterung Fertigungssystem um Funktionen, siehe Ausführungen im Preisblatt und Lastenheft.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

In der ersten Phase, dem Teilnahmewettbewerb, stellt der Auftraggeber anhand der mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Unterlagen fest, welche Bewerber den aufgestellten Anforderungen an die Eignung entsprechen.

Für die zweite Phase, die Angebotsphase, werden die geeigneten Bewerber mit den höchsten vier (4) Wertungspunktzahlen zur Eignungsbewertung (Details hierzu siehe Teilnahmebedingungen) vom Auftraggeber aufgefordert, ein Angebot einzureichen.

Das Vorgehen innerhalb der Angebotsphase wird in den Vergabebedingungen zur Angebotsphase näher erläutert.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVWMN7K

Einlegung von Rechtsbehelfen

Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Teilnahme-bzw. Angebotsfrist nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt wurden, können nach dem Ermessen des Auftraggebers nachgefordert werden. Werden die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Nachfrist eingereicht, muss der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot des betreffenden Bieters ausgeschlossen werden. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch der Bieter auf Nachforderung fehlender Unterlagen. Es wird daher dringend empfohlen, bereits bei Erstellung des Teilnahmeantrages bzw. Angebotes auf Vollständigkeit zu achten.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB - Hierzu legen die Bewerber mit dem Teilnahmeantrag a) das vollständig
ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" und b) das vollständig ausgefüllte Formblatt
"Bewerber- / Bieterselbstauskunft" unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und UmsatzSteuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich
Berechtigte und Konzernstruktur vor. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe fest, wird der
betroffene Bewerber/ Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen fakultativer
Ausschlussgründe fest, wird der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes über den
Ausschluss des betreffenden Unternehmens entscheiden. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, vor der Erteilung
des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag
vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren
bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung
vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Hierbei handelt es sich mithin nicht um einen
durch die Bieter einzureichenden Nachweis. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters,
dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß §
150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen. Diese Nachweise sind
nicht durch die Bieter vorzulegen.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

4
4
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

(1) zum Nachweis der rechtlichen Verhältnisse des Bewerbers: Angaben gemäß Formblatt "Bewerber- / Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte, Konzernstruktur;

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

(2) zum Nachweis der rechtlichen Verhältnisse des Bewerbers: Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als drei Monate (bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsfrist) ist;

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

(3) zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen: Eigenerklärung gemäß Formblatt "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen";

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

(4) zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen: Auszug aus dem Wettbewerbsregister und Gewerbezentralregister (nicht vom Bewerber vorzulegen)

Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern.

Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

(5) zum Nachweis des Umfangs und der Entwicklung der wirtschaftlichen Kapazitäten: Angaben gemäß Formblatt "Bewerber- / Bieterselbstauskunft" zu

a) Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;

Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
5,00

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

(5) zum Nachweis des Umfangs und der Entwicklung der wirtschaftlichen Kapazitäten: Angaben gemäß Formblatt "Bewerber- / Bieterselbstauskunft" zu

b) Netto-Gesamtumsatz (in EUR) im Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrages der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;

Als inhaltlich vergleichbar gelten Leistungen, die in Art und Schwierigkeitsgrad den zu vergebenden Leistungen entsprechen und sich insbesondere auf die Fertigung von Anlagen mit den Kernprozessen Personalisieren, Prüfen oder Kuvertieren von Dokumenten beziehen.

Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

(6) zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten: Nachweis über positive Bonitätserklärung von Ratingagenturen, Kreditversicherern oder Wirtschaftsauskunfteien.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

(7) zum Nachweis ausreichender personeller Kapazitäten: Angaben gemäß Formblatt "Bewerber- / Bieterselbstauskunft" zu

a) durchschnittliche Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmenden;

b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers beschäftigten Arbeitnehmenden und weitere für den Bewerber tätige Fachkräfte, welche im Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrages inhaltlich vergleichbare Leistungen erbringen; dies unter Aufschlüsselung der Anzahl an Konstrukteuren, Softwareentwickler / SPS-Programmierer, Montagemitarbeiter und Service-Techniker.

Als inhaltlich vergleichbar gelten Leistungen, die in Art und Schwierigkeitsgrad den zu vergebenden Leistungen entsprechen und sich insbesondere auf die Fertigung von Anlagen mit den Kernprozessen Personalisieren, Prüfen oder Kuvertieren von Dokumenten beziehen.

Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.

In Bezug auf die vorstehend unter (7b) geforderte Angabe zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers beschäftigten Arbeitnehmer und weitere für den Bewerber tätige Fachkräfte, welche im Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrages inhaltlich vergleichbare Leistungen als Service-Techniker erbringen, wird die folgende Mindestbedingung festgelegt:

? Die durchschnittliche Anzahl der für den Bewerber verfügbaren Fachkräfte, welche im Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrages inhaltlich vergleichbare Leistungen als Service-Techniker erbringen, muss in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich mindestens zwei (2) betragen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

(8) zum Nachweis ausreichender Erfahrungen und Fachkunde: Angaben über erfolgreich erbrachte Leistungen gemäß Formblatt "Referenzerklärung" zu mindestens zwei (2) Referenzprojekten aus den letzten fünf (5) Jahren, ausgehend vom Zeitpunkt der Teilnahmefrist , welche mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe:

? der Bezeichnung und Beschreibung der erbrachten Leistung(en) (Aufgabenstellung, Leistungsinhalte und Tätigkeiten),
? des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument "Formblatt Referenzerklärung"),
? des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz),
? des Leistungszeitraums,
und
? des Leistungserbringers.

Als vergleichbar gelten Leistungen, die in Umfang sowie Art und Schwierigkeitsgrad den zu vergebenden Leistungen entsprechen und sich auf die Fertigung von Anlagen mit den Kernprozessen Personalisieren, Prüfen oder Kuvertieren von Dokumenten beziehen.

Referenzerklärungen sind grundsätzlich unter Nutzung des Formblattes "Referenzerklärung" und unter Benennung der geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten) nebst den weiteren geforderten Angaben zur erbrachten Leistung einzureichen. Auf die konkrete Benennung des Auftraggebers sowie des Ansprechpartners kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bewerbers gegenüber dem Referenzauftraggeber entgegensteht.

Die Anzahl der eingereichten Erklärungen zu Referenzprojekten sollte sechs (6) nicht übersteigen.

In Bezug auf die vorstehend unter (8) geforderten Angaben zu erfolgreich erbrachten vergleichbaren Leistungen werden die folgenden Mindestbedingungen festgelegt:

? Es sind Angaben zu mindestens zwei, mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare, Referenzprojekte einzureichen.

? Über alle eingereichten Referenzprojekte müssen Erfahrungen in der Fertigung von Anlagen mit mindestens zwei der folgenden Prozesse nachgewiesen werden:
o maschinelle Verarbeitung von Dokumenten auf Sicherheitspapieren (vergleichbares Material zum Spezialpapier der deutschen Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II),
o Personalisierung und Kuvertieren von Dokumenten,
o Visuelle Prüfung von Dokumenten inkl. Auswertung der Prüfung, Datenübertragung und -speicherung.

Eine Nichterfüllung von einem der benannten Mindestkriterien führt zum Ausschluss des betroffenen Teilnahmeantrags vom weiteren Vergabeverfahren.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
70,00

Finanzierung

Es gilt § 15.1 des Vertrages:

Für die Zahlung nach der Anlage 8 (Preisblatt) wird folgender Zahlungsplan pro Fertigungssystem vereinbart:
- 30 % nach Vertragsunterschrift und Übergabe einer Vorauszahlungsbürgschaft (§ 15.3) in gleicher Höhe;
- 40 % nach Anlieferung des vollständigen Liefergegenstandes an den Bestimmungsort der Bundesdruckerei und Übergabe einer Vertragserfüllungsbürgschaft (§ 15.3) in gleicher Höhe;
- 25 % nach erfolgreicher Abnahme des Liefergegenstandes;
- 5 % 8 (acht) Wochen nach Abnahme des Liefergegenstandes sofern in dieser Zeit keine wesentlichen Mängel des Liefergegenstandes aufgetreten sind, die der Gewährleistung unterfallen, sonst nach Behebung dieser Mängel;
Der Auftragnehmer kann den Gewährleistungseinbehalt gegen Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft in gleicher Höhe ablösen.
Soweit in Anlage 8 (Preisblatt) nicht abweichend geregelt, wird die Vergütung im Übrigen jeweils mit Erbringung der entsprechenden Lieferung oder Leistung fällig.

siehe oben

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Bewerber / Bieter verpflichten sich, die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens über die Verhältnisse des Auftraggebers bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Zuschlagserteilung das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs zu prüfen. Daher wird von dem Bieter, dessen Angebot für den Zuschlag vorgesehen ist, die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (Formblatt) gefordert.
Diese Eigenerklärung muss nicht, aber kann bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden. Wird das Vorliegen eines Russland-Bezugs i.S.d. Art. 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 festgestellt, wird der Zuschlag auf das
betroffene Angebot nicht erteilt.

Der Auftragnehmer versichert, dass er bei Ausführung der unter diesem Vertrag geschuldeten Tätigkeiten die geltenden Exportkontroll- und Zollbestimmungen beachtet.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung