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Verfahrensangaben

"Lack für Euro-Banknoten ES2-10", ECA-2026-012

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
06.02.2026
16.02.2026 10:00 Uhr
16.02.2026 10:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Bundesdruckerei GmbH
992-80152-82
Kommandantenstraße 18
10969
Berlin
Deutschland
DE300
FP ECA - Office for EU-Contract awarding (Vergabestelle)
vergabestelle@bdr.de
+49 302598-0
+49 302598-6074

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
keine Angabe
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990
+49 2289499163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

22000000-0
44820000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Lieferung von Lack zur Herstellung von Euro-Banknoten ES2-10.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Lieferung von Lack zur Herstellung von Euro-Banknoten ES2-10. Die erste Lieferung hat voraussichtlich zu KW 21/ 2026 zu erfolgen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Alte Jakobstraße 109
10969
Berlin
Deutschland
DE300

Die Leistungen sind grundsätzlich am Standort des Auftragnehmers zu erbringen. Die Lieferung hat an oben genannte Adresse zu erfolgen. Es gelten die nachfolgenden Einschränkungen, sofern die jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen bei Vertragsschluss vorliegen oder während der Laufzeit des Vertrages eintreten könnten:
- Sofern der Auftragnehmer Zugriff auf interne Systeme des Auftraggebers erhalten soll, wird folgendes vereinbart: Im Rahmen der Leistungserbringung dürfen durch den Auftragnehmer grundsätzlich weder technisches Equipment des Auftraggebers ins Ausland mitgeführt noch von dort auf die Systeme des Auftraggebers zugegriffen werden. Im Ausnahmefall kann die Mitnahme in und der Zugriff aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union durch die Exportkontrollabteilung des Auftraggebers geprüft und in Textform freigegeben werden.
- Sofern der Auftragnehmer SaaSLeistungen anbietet, wird folgendes vereinbart: Die Serverstandorte der Cloud sind im Zollgebiet der Europäischen Union. Dem Auftraggeber muss möglich sein, den Nutzerzugriff auf die vertragsgegenständliche Softwarelösung aus bestimmten Ländern und Regionen technisch zu erschweren bzw. zu unterbinden (bspw. anhand der IP Adresse des Nutzers). - Sofern Software von einem nicht bestimmten Nutzerkreis von Personen außerhalb des Auftraggebers genutzt werden soll, wird folgende Vereinbarungen getroffen: Soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht einräumen soll, gilt diese Anforderung nur, soweit anwendbares Exportkontroll- und Sanktionsrecht nicht entgegensteht. - Im Falle von Beistellungen des Auftraggebers gilt folgendes: Eine Verwendung der vom Auftraggeber beigestellten Materialien durch den Auftragnehmer oder ggf. deren Unterauftragnehmer im Ausland (EU und Nicht-EU) ist nur mit vorheriger Prüfung der Exportkontrollabteilung des Auftraggebers und deren Freigabe in Textform zulässig.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Netto-Einzelpreis je kg

Netto-Einzelpreis je kg

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Der Bieter hat spätestes bis zum 16.02.2026, möglichst jedoch bereits früher, eine Testmenge von 500 g Lack kostenlos an die Bundesdruckerei GmbH zu liefern. Das Testmaterial geht in das Eigentum der Bundesdruckerei über.

Die Bundesdruckerei wird mit dem Lack einen Labortest durchführen, um den Lack auf die Einhaltung der Spezifikationen zu prüfen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Die Vergabeunterlagen, welche in der Aufforderung zur Angebotsabgabe als streng vertraulich gekennzeichnet sind, werden erst nach Übersendung eines NDA und positiver Feststellung einer aktuellen Akkreditierung und Qualifizierung durch die Europäische Zentralbank (EZB) bilateral zur Verfügung gestellt. Die Übersendung der streng vertraulichen Unterlagen erfolgt per pgp-verschlüsselter E-Mail.

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVWMMRA

Einlegung von Rechtsbehelfen

Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Angebote sind grundsätzlich ausschließlich elektronisch in Textform über das Online-Vergabeportal DTVP einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei - mit Ausnahme strengvertraulicher Unterlagen - ausschließlich über den oben genannten Link zur Verfügung gestellt. Für den Abruf der Unterlagen ist keine Registrierung notwendig; eine solche wird aber insbesondere im Hinblick auf die Versendung zusätzlicher Bieterinformationen dringend empfohlen. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung jedoch keine vollumfängliche Gewähr für eine durchgängige Benachrichtigung bei neuen Informationen bieten kann. Die Bieter werden daher gebeten, den Posteingang des Online-Vergabeportals DTVP eigenständig in regelmäßigen Abständen auf etwaige Änderungen oder neue Informationen zum Vergabeverfahren zu prüfen. Für die Abgabe eines Angebotes ist eine Registrierung zwingend. Diese ist kostenfrei.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Das Angebot muss vollständig sein und alle in der Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Unterlagen umfassen. Unvollständige Angebote können unberücksichtigt bleiben.

Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt wurden, können nach dem Ermessen des Auftraggebers nachgefordert werden. Werden die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Nachfrist eingereicht, muss das Angebot des betreffenden Bieters ausgeschlossen werden. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch der Bieter auf Nachforderung fehlender Unterlagen. Es wird daher dringend empfohlen, bereits bei Angebotserstellung auf Vollständigkeit zu achten.

Eine Nachforderung von wertungsrelevanten Unterlagen, welche die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, erfolgt nicht. Werden die geforderten wertungsrelevanten Unterlagen nicht rechtzeitig bis zum Ablauf der Angebotsfrist mit den Angebotsunterlagen vorgelegt, wird das betroffene Angebot zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Hierzu legen die Bieter mit dem Angebot a) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" und b) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Bieterselbstauskunft" unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und UmsatzSteuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte und Konzernstruktur vor. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe fest, wird der betroffene Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe fest, wird der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes über den Ausschluss des betreffenden Unternehmens entscheiden. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Hierbei handelt es sich mithin nicht um einen durch die Bieter einzureichenden Nachweis. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen. Diese Nachweise sind nicht durch die Bieter vorzulegen.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als drei Monate (bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsfrist) ist.

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu

Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;

Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu

Netto-Gesamtumsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;

Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in den Vergabeunterlagen dargestellten Leistungen entsprechen und sich auf die Lieferungen von Lack zur Herstellung von Euro-Banknoten beziehen.

Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu

a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer;

b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen;

Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in den Vergabeunterlagen dargestellten Leistungen entsprechen und sich auf die Lieferungen von Lack zur Herstellung von Euro-Banknoten beziehen.

Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Akkreditierung durch die Europäische Zentralbank (EZB) und Qualifizierung für den konkreten Leistungsgegenstand (Lack für ES2-10) (nicht vom Bieter vorzulegen)

Der Auftraggeber wird die Erfüllung dieser Anforderungen anhand der zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes gültigen EZB-Liste (Aktuell gültige und finale Version der "LIST OF RAW MATERIALS AND PRODUCTION PROCESSES FOR THE PRODUCTION OF EURO BANKNOTES") oder anderer EZB-Dokumente überprüfen.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Angaben zu Qualitätsmanagement-Maßnahmen gemäß Lieferanten-Selbstauskunft zu ihrer Qualitätsfähigkeit inkl. Organigramm zu dem Qualitätsmanagementsystem am Produktionsstandort.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Bieter verpflichten sich, die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens über die Verhältnisse des Auftraggebers bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Zuschlagserteilung das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs zu prüfen. Daher wird von dem Bieter, dessen Angebot für den Zuschlagvorgesehen ist, die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (Formblatt) gefordert. Diese Eigenerklärung muss nicht, aber kann bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Wird das Vorliegen eines Russland-Bezugs i.S.d. Art. 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 festgestellt, wird der Zuschlag auf das betroffene Angebot nicht erteilt.
Der Auftragnehmer versichert, dass er bei Ausführung der unter diesem Vertrag geschuldeten Tätigkeiten die geltenden Exportkontroll- und Zollbestimmungen beachtet.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung