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Verfahrensangaben

Rahmenvertrag Innenarchitektur-Workplacedesign

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
27.02.2026
09.03.2026 10:00 Uhr
27.03.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Bundesdruckerei GmbH
992-80152-82
Kommandantenstraße 18
10969
Berlin
Deutschland
DE300
FP ECA - Office for EU-Contract awarding (Vergabestelle)
vergabestelle@bdr.de
+49 302598-0
+49 302598-6074

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
keine Angabe
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990
+49 2289499163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71240000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Beauftragung eines erfahrenen Dienstleisters zur Gestaltung, Planung und konzeptionellen Weiterentwicklung von Arbeitsräumen und modernen Arbeitswelten (z.B. New Work, Desksharing, Activity Based Working). Ziel ist die Entwicklung zukunftsfähiger Arbeitsumgebungen, die sowohl den Anforderungen der Nutzer als auch den strategischen Unternehmenszielen gerecht werden.
Nähere Einzelheiten zu der vergebenden Leistung können der beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage II.1) entnommen werden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Beauftragung eines erfahrenen Dienstleisters zur Gestaltung, Planung und konzeptionellen Weiterentwicklung von Arbeitsräumen und modernen Arbeitswelten (z.B. New Work, Desksharing, Activity Based Working). Ziel ist die Entwicklung zukunftsfähiger Arbeitsumgebungen, die sowohl den Anforderungen der Nutzer als auch den strategischen Unternehmenszielen gerecht werden.
Nähere Einzelheiten zu der vergebenden Leistung können der beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage II.1) entnommen werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
24

Der Rahmenvertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf von 24 Monaten. Der Vertrag verlängert sich automatisch zweimal um jeweils 12 Monate (somit max. Laufzeit 48 Monate), wenn der Auftraggeber nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit der Verlängerung in Textform widerspricht.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Kommandantenstraße 18
10969
Berlin
Deutschland
DE300

Die Leistungen sind grundsätzlich am Standort des Auftragnehmers zu erbringen.

Es gelten die nachfolgenden Einschränkungen, sofern die jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen bei Vertragsschluss vorliegen oder während der Laufzeit des Vertrages eintreten könnten:

- Sofern der Auftragnehmer Zugriff auf interne Systeme des Auftraggebers erhalten soll, wird folgendes vereinbart:

Im Rahmen der Leistungserbringung dürfen durch den Auftragnehmer grundsätzlich weder technisches Equipment des Auftraggebers ins Ausland mitgeführt noch von dort auf die Systeme des Auftraggebers zugegriffen werden. Im Ausnahmefall kann die Mitnahme in und der Zugriff aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union durch die Exportkontrollabteilung des Auftraggebers geprüft und in Textform freigegeben werden.

- Sofern der Auftragnehmer SaaS-Leistungen anbietet, wird folgendes vereinbart:

Die Serverstandorte der Cloud sind im Zollgebiet der Europäischen Union.

Dem Auftraggeber muss möglich sein, den Nutzerzugriff auf die vertragsgegenständliche Softwarelösung aus bestimmten Ländern und Regionen technisch zu erschweren bzw. zu unterbinden (bspw. anhand der IP-Adresse des Nutzers).

- Sofern Software von einem nicht bestimmten Nutzerkreis von Personen außerhalb des Auftraggebers genutzt werden soll, wird folgende Vereinbarungen getroffen:

Soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht einräumen soll, gilt diese Anforderung nur, soweit anwendbares Exportkontroll- und Sanktionsrecht nicht entgegensteht.

- Im Falle von Beistellungen des Auftraggebers gilt folgendes:

Eine Verwendung der vom Auftraggeber beigestellten Materialien durch den Auftragnehmer oder ggf. deren Unterauftragnehmer im Ausland (EU und Nicht-EU) ist nur mit vorheriger Prüfung der Exportkontrollabteilung des Auftraggebers und deren Freigabe in Textform zulässig.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Für die Preiswertung werden die von den Bietern im Preisblatt angegebenen Kosten unter Berücksichtigung der im Preisblatt dargestellten Untergewichtungen herangezogen. Die Einzelheiten der Methode zur Ermittlung des Angebotswertungspreises sind dem Preisblatt zu entnehmen.

Die Bewertung der Angebotswertungspreise und damit die Ermittlung der Punktzahlen für P(Angebot) erfolgt nach der einfachen Interpolationsmethode. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 1900 Punkte festgelegt. 1900 Punkte erhält hierbei das Angebot mit dem niedrigsten Angebotswertungspreis nach der Ermittlung aus den Angaben des mit den Angebotsunterlagen eingereichten Preisblatts.

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualifikation

Zur Ermittlung der Leistungspunktzahl des zu bewertenden Angebots wird das vom jeweiligen Bieter mit den Angebotsunterlagen das eingereichte Konzept zur Lösung der gestellten Aufgabe (II.8), die drei Profilbeschreibungen sowie die Bieterpräsentation bewertet. Diese qualitativ-fachliche Bewertung der angebotenen Leistung erfolgt auf Grundlage der im Dokument "II.9 Bewertungsmatrix" aufgestellten Kriterien. Bei der Bewertung der Wertungskriterien spiegeln die vergebenen Punkte den Zielerfüllungsgrad wider, wie dieser im Dokument "II.9 Bewertungsmatrix" zu jedem Kriterium dargelegt ist. Die Punktevergabe erfolgt in den in der Bewertungsmatrix dargestellten Stufen. Eine weitere Differenzierung ist nicht vorgesehen.

Pro Wertungskriterium wird somit die Punktzahl vergeben, die in ihrer Leistungsbewertung zu der formulierten "Bewertung" korrespondiert. Die je Kriterium erzielten Punktewerte werden addiert und ergeben die Summe der Leistungspunkte. Es können insgesamt 1900 Leistungs-punkte erreicht werden.

Hinsichtlich der Einzelheiten der geforderten Angaben wird auf die Leistungsbeschreibung und das den Vergabeunterlagen beigefügte Dokument "II.9 Bewertungsmatrix" verwiesen.

Gewichtung
60,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Das maximale Auftragsvolumen des Rahmenvertrages beträgt 480.000,00 EUR; bei Erreichen dieses Höchstwertes endet der Vertrag automatisch. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Menge oder Anzahl von Leistungen aus dem Rahmenvertrag abzurufen (keine Mindestabnahmeverpflichtung).

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVWMB9T

Einlegung von Rechtsbehelfen

Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist Erklärungen und Nachweise nachzufordern.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Hierzu legen die Bieter mit dem Angebot

a) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"

und

b) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Bieterselbstauskunft" unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte und Konzernstruktur

vor.

Stellt der Auftraggeber das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe fest, wird der betroffene Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe fest, wird der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes über den Ausschluss des bietenden Unternehmens entscheiden.

Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Hierbei handelt es sich mithin nicht um einen durch die Bieter einzureichenden Nachweis. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen. Diese Nachweise sind nicht durch die Bieter vorzulegen.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
4
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als drei Monate (bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsfrist) ist.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben zum Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben zum Netto-Gesamtumsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.

Vergleichbar sind die Leistungen insbesondere dann, wenn sie in Art, Schwierigkeitsgrad sowie Umfang im Wesentlichen den in der Leistungsbeschreibung definierten Anforderungen entsprechen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu

a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer;

b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen.

Vergleichbar sind die Leistungen insbesondere dann, wenn sie in Art, Schwierigkeitsgrad sowie Umfang im Wesentlichen den in der Leistungsbeschreibung definierten Anforderungen entsprechen.

Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.

Mindestbedingung:
In Bezug auf die unter Ziff. 6 geforderte Angabe der durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers beschäftigten Arbeitnehmer hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen wird die folgende Mindestbedingung festgelegt:
- Im Bereich Gestaltung und Planung sind mindestens drei (3) Mitarbeitende gefordert.
- Aus der Fachrichtung Innenarchitektur (im Bereich Gestaltung und Planung) ist mindestens ein (1) Mitarbeiter gefordert.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

7. Nachweis gemäß "Referenzerklärung" von mindestens drei (3) bereits erfolgreich erbrachter Leistungen aus den letzten drei (3) Jahren, welche mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.

Vergleichbar sind die Leistungen insbesondere dann, wenn sie in Art, Schwierigkeitsgrad sowie Umfang im Wesentlichen den in der Leistungsbeschreibung definierten Anforderungen entsprechen.

Die Referenzen sollen jeweils folgende Angaben enthalten:

- die Bezeichnung und Beschreibung der Leistung(en),
- den Auftraggeber der Referenz (nebst den hierzu geforderten Angaben im Formblatt "Referenzerklärung"),
- den Leistungserbringer,
- das ungefähre Auftragsvolumen
und
- den Leistungszeitraum.

Referenzerklärungen sind grundsätzlich unter Nutzung des Formblattes "Referenzerklärung" und unter Benennung der geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten) nebst den weiteren geforderten Angaben zur erbrachten Leistung einzureichen. Auf die konkrete Benennung des Auftraggebers sowie des Ansprechpartners kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bieters gegenüber dem Referenzauftraggeber entgegensteht.

Mindestbedingung:
In Bezug auf die unter Ziff. 7 geforderten Erklärungen zu Referenzleistungen werden die folgenden Mindestbedingungen festgelegt:
- Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzen einzureichen
- Mindestens eine Referenz muss Büroflächen (Arbeitsform und Größe nach Wahl des Bewerbers) aufweisen.
- Mindestens eine Referenz muss Büroflächen (Arbeitsform Desksharing / Activity Based Working) mit mindestens 500qm Bürofläche aufweisen.
- In mindestens einer Referenz soll die Erfahrung im individuellen Möbelbau aufgezeigt werden.

Es ist auch möglich, mehrere der benannten Mindestanforderungen durch dieselben Referenzen zu belegen, solange beachtet wird, dass mindestens drei vergleichbare Referenzen einzureichen sind.

Die Nichterfüllung eines der benannten Mindestkriterien führt zum Ausschluss des betroffenen Teilnahmeantrags vom weiteren Vergabeverfahren.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
30,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Bieter haben sich gegenüber dem Auftraggeber zu verpflichten, die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens über die Verhältnisse des Auftraggebers bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Zuschlagserteilung das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs zu prüfen. Daher wird von dem Bieter, dessen Angebot für den Zuschlag vorgesehen ist, die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (Formblatt) gefordert. Diese Eigenerklärung muss nicht, aber kann bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Wird das Vorliegen eines Russland-Bezugs i.S.d. Art. 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 festgestellt, wird der Zuschlag auf das betroffene Angebot nicht erteilt.

Der Auftragnehmer versichert, dass er bei Ausführung der unter diesem Vertrag geschuldeten Tätigkeiten die geltenden Exportkontroll- und Zollbestimmungen beachtet.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung