Nachweis gemäß "Referenzerklärung" von mind. drei (3) Referenzprojekten aus den letzten drei (3) Jahren ausgehend vom Zeitpunkt der Angebotsfrist , welche mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe:
- der Bezeichnung und Beschreibung der erbrachten Leistung(en) (Aufgabenstellung, Leistungsinhalte und Tätigkeiten),
- des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument "Formblatt Referenzerklärung"),
- des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz),
- des Leistungszeitraums und
- des Leistungserbringers.
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Dienstleistungen im Bereich Entwicklung und Produktion von Bewegtbild-Kommunikation, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.
Referenzerklärungen sind grundsätzlich unter Nutzung des Formblattes "Referenzerklärung" und unter Benennung der geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten) nebst den weiteren geforderten Angaben zur erbrachten Leistung einzureichen.
Mindestanforderung:
In Bezug auf die vorstehend geforderten Erklärungen zu vergleichbaren Referenzleistungen werden die folgenden Mindestbedingungen festgelegt:
Es sind mindestens drei (3) mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten drei (3) Jahren ausgehend vom Zeitpunkt der Angebotsfrist einzureichen.
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Dienstleistungen im Bereich Entwicklung und Produktion von Bewegtbild-Kommunikation, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.
Eine Nichterfüllung der benannten Mindestanforderung führt zum Ausschluss des betroffenen Angebots vom weiteren Vergabeverfahren.