Nachweis gemäß "Referenzerklärung" von mind. drei (3) Referenzprojekten aus den letzten fünf (5) Jahren ausgehend vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist , welche mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe:
- der Bezeichnung und Beschreibung der erbrachten Leistung(en) (Aufgabenstellung, Leistungsinhalte und Tätigkeiten),
- des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument "Formblatt Referenzerklärung"),
- des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz),
- des Leistungszeitraums und
- des Leistungserbringers.
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und Planungsleistungen der Kostengruppe 400 gem. DIN 276 in Verbindung mit Bestandsbauten darstellen.
Als wertungsfähige Referenzerklärung werden auch solche Referenzprojekte akzeptiert, bei denen der Beginn der Leistungsphase 9 innerhalb der letzten 5 Jahre liegt (bezogen auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist).
Referenzerklärungen sind grundsätzlich unter Nutzung des Formblattes "Referenzerklärung" und unter Benennung der geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten) nebst den weiteren geforderten Angaben zur erbrachten Leistung einzureichen. Auf die konkrete Benennung des Auftraggebers sowie des Ansprechpartners kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bieters gegenüber dem Referenzauftraggeber entgegensteht.
Mindestbedingungen:
In Bezug auf die vorstehend geforderten Erklärungen zu vergleichbaren Referenzleistungen werden die folgenden Mindestbedingungen festgelegt:
- Es sind mindestens drei (3) mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten fünf (5) Jahren ausgehend vom Zeitpunkt der Angebotsfrist einzureichen.
- Mindestens eine der einzureichenden Referenzen muss Planungsleistungen der Kostengruppe 450 gem. DIN 276 beinhalten.
Erfüllt eine Referenz die Mindestvorgabe der "Vergleichbarkeit" nicht, scheidet diese Referenz aus der Wertung aus. Unterschreitet die von einem Bieter vorgelegte Anzahl an Referenzen die Mindestvorgabe von drei (3) Referenzen, wird das betroffene Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn keine der eingereichten Referenzen Planungsleistungen der Kostengruppe 450 gem. DIN 276 beinhaltet.
Eine Nichterfüllung der benannten Mindestkriterien führt zum Ausschluss des betroffenen Angebots vom weiteren Vergabeverfahren.