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Verfahrensangaben

Vergabe Messestand "Region Köln Bonn" EXPO Real 2026 ff.

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
04.03.2026
10.03.2026 12:00 Uhr
10.03.2026 12:30 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH
DE323166763
Börsenplatz 1
50667
Köln
Deutschland
DEA23
wirtschaftsfoerderung@koeln.business
+49 221 99501-0

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Weiterer Auftraggeber

Region Köln/Bonn e.V.
DE223475227
Rheingasse 11
50676
Köln
Deutschland
DEA23
Geschäftsstelle
info@region-koeln-bonn.de
+49 221 925 477-21

Angaben zum Auftraggeber

Gruppe öffentlicher Stellen, soweit nichts anderes zutrifft
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Weiterer Auftraggeber

Bundesstadt Bonn
DE122119086
Berliner Platz 2
53111
Bonn
Deutschland
DEA22
Amt für Wirtschaftsförderung
wirtschaftsfoerderung@bonn.de
+49 228 770

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
c/o Bezirksregierung Köln
50606
Köln
Deutschland
DEA23
Geschäftsstelle Vergabekammer Rheinland
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221 147-3045
+49 221 147-2889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79950000-8
79956000-0
39154100-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Konzeption und Realisierung des Gemeinschaftsmessestands der Region Köln Bonn auf der Immobilienmesse EXPO Real 2026, die vom 6. bis 8. Oktober 2026 auf dem Messegelände der Messe München GmbH (Halle B2, Stand Nr. 341, 440 & 444, 540 & 542) in München stattfindet, einschließlich weiterer Serviceleistungen (mit je einer auftraggeberseitigen Option für die EXPO Real in den Jahren 2027 und 2028)

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Seit mehreren Jahren präsentiert sich die Region Köln Bonn mit den Kooperationspartnern Stadt Köln (vertreten durch die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH), Bundesstadt Bonn und dem Region Köln/Bonn e.V. sowie deren jeweils angeschlossenen Mitausstellern anlässlich der Messe EXPO Real am Messestandort München mit dem Gemeinschaftsstand "Region Köln Bonn".

Für das Jahr 2026 planen die drei Partner auf Basis einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung erneut den gemeinsamen Auftritt. Gegenstand des vorliegenden Auftrags ist daher die Konzeption und Realisierung des Gemeinschaftsstandes der Region Köln Bonn auf der Immobilienmesse EXPO REAL 2026, die vom 6. bis 8. Oktober 2026 auf dem Messegelände der Messe München GmbH (Halle B2, Stand Nr. 341, 440 & 444, 540 & 542) in München stattfindet, mit der auftraggeberseitigen Option auf eine jährliche Verlängerung (begrenzt auf maximal drei Jahre).

Der Auftrag beinhaltet die Konzeption, Planung, Herstellung, Anlieferung/Transport, Auf- und Abbau, Bereitstellung und Lagerung eines Messestandes auf Mietbasis einschließlich weiterer Serviceleistungen (zum Beispiel Durchführung der Genehmigungsverfahren bei der Messe München, Bereitstellung Technik-Service) anlässlich der EXPO Real 2026, mit je einer Option für die EXPO Real in den Jahren 2027 und 2028.

Die KölnBusiness, die Bundesstadt Bonn sowie die Region Köln/Bonn werden voraussichtlich im März 2026 als Hauptaussteller für die Region Köln Bonn einen Messestand mit einer Grundfläche von 530 qm bei der Messe München GmbH für die EXPO Real 2026 anmelden. Die Auftraggeber sind verantwortlich für den Gemeinschaftsauftritt der Region Köln Bonn als federführende und projektverantwortliche regionale Institution auf der EXPO Real, der internationalen Gewerbeimmobilienmesse in München.

Soweit ein Auftraggeber bzw. Kooperationspartner aus nicht vorhersehbaren Gründen während des laufenden Vergabeverfahrens für den Messestand des Jahres 2026 entfallen sollte, behalten sich die Auftraggeber vor, den Auftragsgegenstand während des laufenden Vergabeverfahrens entsprechend anzupassen. Die Auftraggeber werden die Bieter dann möglichst frühzeitig hierüber informieren.

Einzelheiten zum Auftrag ergeben sich aus den beigefügten vertraglichen Unterlagen und insbesondere aus der Anlage "Leistungsbeschreibung".

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
1

Der Auftraggeber besitzt eine Option auf Verlängerung des Auftrags bzw. Folgebeauftragung für die Messe EXPO Real in den Jahren 2027 und 2028. Die jeweilige Erklärung des Auftraggebers zur Verlängerung des Auftrags bedarf der Schriftform und muss dem Auftragnehmer spätestens zum 1. Mai 2027 bzw. 2028, d.h. ca. 5 - 6 Monate vor Beginn der entsprechenden Messe EXPO Real 2027 bzw. 2028 zugegangen sein.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Messegelände Messe München, Am Messesee 2
81829
München
Deutschland
DE212

Haupterfüllungsort ist Messegelände / Messehalle der Messe München GmbH, dort voraussichtlich Halle B2, Stand Nr. 341, 440 & 444, 540 & 542, nachgeordnet der Sitz des Auftraggebers KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH in Köln (KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH, Börsenplatz 1, 50667 Köln)

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotsgesamtpreis gemäß Anlage "Preisblatt"

Siehe Ziff. 22.2 der Bewerbungsbedingungen.

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Design/Wahrnehmbarkeit

Siehe Ziff. 22.3.1 der Bewerbungsbedingungen.

Gewichtung
25,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Nachhaltigkeit

Siehe Ziff. 22.3.2 der Bewerbungsbedingungen.

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Funktionalität

Siehe Ziff. 22.3.3 der Bewerbungsbedingungen.

Gewichtung
10,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

- Verlängerungsoption / Option zur Folgebeauftragung:
Der Auftraggeber besitzt eine Option auf Verlängerung des Auftrags bzw. Folgebeauftragung für die Messe EXPO Real in den Jahren 2027 und 2028. Die jeweilige Erklärung des Auftraggebers zur Verlängerung des Auftrags bedarf der Schriftform und muss dem Auftragnehmer spätestens zum 1. Mai 2027 bzw. 2028, d.h. ca. 5 - 6 Monate vor Beginn der entsprechenden Messe EXPO Real 2027 bzw. 2028 zugegangen sein.

- Option zur Konzeption und Realisierung des Gemeinschaftsstands mit Doppelstockkonstruktion (max. 90 qm, inkl. Bodenbelag, Wandabwicklung, Beleuchtung und Verkabelung), soweit dies aufgrund der Anzahl der Aussteller und des Platzbedarfs erforderlich sein sollte

- Option: schallschützende Maßnahmen für Lounge

- Option: Basisausstattung von voraussichtlich 3 Premiumboxen (exklusive Wandabwicklung, Bodenbeläge, etc. - bereits Bestandteil von Pos. 1 gemäß Anlage "Preisblatt")

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

- Vergabeverfahren beginnt mit Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung und Aufforderung an alle interessierten Unternehmen zur Abgabe eines Angebots

- Angebotsabgabe bis Ablauf der Angebotsfrist (10.03.2026, 12.00 Uhr)

- Prüfung der Angebote durch Auftraggeber (ggf. Nachforderung und Aufklärung von Unterlagen)

- Beendigung des Verfahrens durch Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste Angebot am Maßstab der bekanntgemachten Zuschlagskriterien

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Sonstiges

Kriterium "Nachhaltigkeit" als Zuschlagskriterium (Qualität) mit einer Gewichtung von 15 %, siehe Ziff. 22.3.2 der Bewerbungsbedingungen und in diesem Zusammenhang Vorlage eines wertungsrelevanten Konzepts zur Nachhaltigkeit mit dem Angebot (siehe Ziff. 21.5 der Bewerbungsbedingungen)

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Etwaige Fragen und Auskünfte zur Vergabe sind ausschließlich in textlicher Form über die verwendete Vergabeplattform (https://dtvp.de/) im Bereich "Kommunikation" bis spätestens 4. März 2026 an den Auftraggeber zu richten. Der Auftraggeber wird die Fragen über die Vergabeplattform beantworten.

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVLM4LC

Einlegung von Rechtsbehelfen

Das Verfahren für die Nachprüfung der Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Zur Wahrung der Fristen wird auf die § 160 GWB verwiesen:

§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

51
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich im Fall von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen vor, gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV vorzugehen. Danach können Unterlagen auf Aufforderung des Auftraggebers nachgereicht werden.

Ob eine Aufforderung zur Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur im konkreten Fall erfolgt, wird der Auftraggeber unter ordnungsgemäßer Ausübung seines Ermessens entscheiden. Hierbei wird er insbesondere den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten.

Der Vorbehalt der Nachforderung gilt nicht für die abgeforderten Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 Satz 2 VgV).

Die Frist zur Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur wird mindestens sechs Kalendertage betragen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei ihm die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer Entsendegesetz (AEntG), § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) sowie § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) jeweils nicht vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der entsprechenden Ausschlussgründe abzugeben (Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"). Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.

Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben (Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"). Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.

Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben (Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"). Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.

Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben (Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"). Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.

Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben (Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"). Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.

Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben (Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"). Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.

Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben (Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"). Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.

Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben (Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"). Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.

Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben (Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"). Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.

Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben (Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"). Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.

Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben (Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"). Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.

Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben (Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"). Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.

Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben (Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"). Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.

Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben (Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"). Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.

Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben (Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"). Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.

Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben (Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"). Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.

Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben (Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"). Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.

Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben (Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"). Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.

Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben (Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"). Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.

Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben (Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"). Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.

Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben (Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"). Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.

Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben (Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"). Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Der Bieter muss mit dem Angebot mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen zu der mit diesem Auftrag ausgeschriebenen Leistung durch Vorlage einer entsprechenden Referenzliste als Eigenerklärung nachweisen.

Dabei gelten hinsichtlich der Referenzaufträge folgende Mindestanforderungen:

- insgesamt mindestens drei Referenzaufträge (Gemeinschaftsmessestände)

- alle drei Referenzaufträge betreffen einen Messestand mit jeweils einer Größe von mindestens 350 m²

- alle drei Referenzaufträge betreffen einen Messestand mit jeweils mindestens 15 Mitausstellern

und

- das Ausführungsende aller Referenzaufträge darf bei Ablauf der Angebotsfrist nicht länger als 60 Monate zurückliegen.

Der Bieter hat in der vorzulegenden Referenzliste (Anlage "Referenzen") je Referenzauftrag Angaben zum Auftraggeber, dessen Adresse, dem/der zuständigen Ansprechpartner(in) mit Funktion und Telefonnummer sowie dem Leistungszeitraum, einer kurzen Beschreibung/Erläuterung (zum Nachweis der Vergleichbarkeit des Referenzauftrags und unter Bezugnahme auf die obigen Mindestanforderungen) und dem Gesamtauftragswert des Referenzauftrags zu machen.

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Weiterhin muss der Bieter mit dem Angebot die technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (insbesondere die Projektleitung und stellv. Projektleitung, die zwingend zu benennen sind), unabhängig davon, ob diese dem Bieter angehören (oder bspw. einem Nachunternehmer), durch entsprechende Eigenerklärung angeben.

Hierbei sind Name, Berufsqualifikation, voraussichtliche Projektposition und der Arbeitgeber anzugeben. Bei der Projektleitung und der stellv. Projektleitung sind zusätzlich auch jeweils deren Berufserfahrung (in Jahren) bei der Projektleitung im Bereich Messebau, Sprachniveau der Deutschkenntnisse (nach Europäischem Referenzrahmen) und persönliche Referenzen (Erfahrung bei der Realisierung vergleichbarer Gemeinschaftsmessestände durch jeweilige Angabe von Referenz, Auftraggeber, Leistungszeitraum und kurzer Beschreibung des Projekts) anzugeben.

Es gelten nachfolgende Mindestanforderungen:

- Die vom Bieter benannten und für die Auftragsdurchführung entsprechend vorgesehenen Personen für die Projektleitung sowie die stellvertretende Projektleitung müssen jeweils Deutschkenntnisse mindestens auf dem Sprachniveau "verhandlungssicher" (entspricht dem Niveau C1 nach dem Europäischen Referenzrahmen) vorweisen können.

- Die vom Bieter benannte und für die Auftragsdurchführung entsprechend vorgesehene Person für die Projektleitung muss mindestens drei Jahre Berufserfahrung als Projektleitung im Bereich Messebau vorweisen können.

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Der Bieter hat mit dem Angebot durch entsprechende Eigenerklärung Angaben über seinen Gesamtumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto, jeweils getrennt pro Jahr) zu machen. Der Bieter hat mit dem Angebot einen Gesamtumsatz (Jahresdurchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) von mind. EUR 1 Mio. (netto) nachzuweisen.

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Der Bieter hat mit dem Angebot durch entsprechende Eigenerklärung Angaben über seinen spezifischen Umsatz mit Leistungen im Bereich Messebau für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto, jeweils getrennt pro Jahr) zu machen. Der Bieter hat mit dem Angebot einen spezifischen Umsatz mit (Eigen-)Leistungen im Bereich Messebau (Jahresdurchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) von mind. EUR 500.000,00 (netto) nachzuweisen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Weiterhin ist vom Bieter mit dem Angebot der Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) durch entsprechende Eigenerklärung nachzuweisen. Die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadensereignis mindestens EUR 3 Mio. für Personen- und Sachschäden und mindestens EUR 1 Mio. für Vermögensschäden als Deckungssummen vorweisen. Die Deckungssummen müssen für Versicherungsfälle jeweils zweifach maximiert pro Kalenderjahr zur Verfügung stehen. Soweit der Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt ist, umfasst die Versicherung auch deren Einsatz zur Leistungserbringung. Gleiches gilt für die Beteiligung als Bietergemeinschaft. In diesem Fall umfasst die Versicherung sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft.

Finanzierung

Siehe Anlage "Preisblatt" sowie Anlage "Vertrag".

Rechtsform des Bieters

Für den Fall der Auftragserteilung müssen Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter eine Rechtsform annehmen, bei der ihre Mitglieder gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen haften.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

- Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in dem unter Ziff. 12.5 der Bewerbungsbedingungen beschriebenen Umfang

- Nichtvorliegen der Voraussetzungen für Vertragserfüllungsverbot aufgrund der von der Europäischen Union erlassenen Sanktionen gegen die Russische Föderation gemäß Art. 5k der VO (EU) 833/2014 (siehe Anlage "Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen")

- im Übrigen siehe Anlage "Leistungsbeschreibung" sowie Anlage "Vertrag"

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung