Erwerb von mindestens 89 Gebrauchtfahrzeugen mit einer Restnutzungsdauer von mindestens 10 Jahren einschließlich Instandhaltung über voraussichtlich 10 Jahre zum Einsatz auf den Linien der S-Bahn Stuttgart.
Der Verband Region Stuttgart ("VRS") plant als Aufgabenträger des SPNV die Neuvergabe der Verkehrsdienstleistungen auf den Linien der S-Bahn Stuttgart und ausgewählten Nebenbahnen. Der VRS wird dem Eisenbahnverkehrsunternehmen ("EVU") einen Teil der Fahrzeugflotte bereitstellen. Hierfür wird er vom derzeitigen Betreiber der S-Bahn Stuttgart voraussichtlich 56 bis 66 Fahrzeuge vom Typ ET 430 erwerben. Der VRS wird darüber hinaus Neufahrzeuge im sog. VRS-Eigentumsmodell beschaffen. Nach dem VRS-Eigentumsmodell beschafft der VRS vom EVU die für die Verkehrsleistungen erforderlichen Fahrzeuge und verpachtet diese für die Dauer des Verkehrsvertrages an das EVU zurück. Um einen möglichst wirtschaftlichen Verkehr anbieten zu können, beabsichtigt der VRS, über die o. g. Gebrauchtfahrzeuge hinaus weitere Gebrauchtfahrzeuge für den Betrieb auf den Linien der S-Bahn Stuttgart zu beschaffen. Nach derzeitigem Stand benötigt der VRS mindestens 89 weitere Gebrauchtfahrzeuge - idealerweise vom TYP ET 430 - mit einer Restnutzungsdauer von ca. 10 bis 12 Jahren für den Betrieb ab voraussichtlich 2034. Der Auftragnehmer aus dem hier vorliegenden Verfahren wird dem VRS die Fahrzeuge veräußern. Zudem wird er - abhängig von den Verhandlungen - im Rahmen eines Verfügbarkeitsmodell oder einem ähnlichen Modell verpflichtet sein, die Fahrzeuge für die Dauer von voraussichtlich 10 bis 12 Jahren instand zu halten und sicherzustellen, dass die Fahrzeuge für diese Dauer zum Einsatz auf den Linien der S-Bahn Stuttgart verfügbar sind. Die Fahrzeuge werden dem EVU zur Durchführung des Betriebs bereitgestellt. Darüber hinaus erwägt der VRS, den Auftragnehmer auch mit der Instandhaltung und Sicherstellung der Verfügbarkeit der vom derzeitigen Betreiber zu erwerbenden voraussichtlich 56 bis 66 Gebrauchtfahrzeuge vom Typ ET 430 zu beauftragen. Die Gebrauchtfahrzeuge sollen die nachfolgenden Grundanforderungen erfüllen:- Länge (über Kupplung): 68,3 m- Breite: 3,02 m- Höchstgeschwindigkeit: 140 km/h- 12 Fahrgasttüren pro Seite- Optimiert für einen Einstieg an Bahnsteigen mit 0,96 m Höhe- Stufenfreier Durchgang im Innenraum- Fahrzeugalter: Baujahr 2012 oder neuer- Sitzplatzanzahl 170, davon max. 25% Klappsitze- LST-Ausrüstung für den Einsatz im Netz der S-Bahn Stuttgart- ETCS-Ausrüstung- WLAN- Deckengondeln/Monitore zur Fahrgastinformation- Steckdosen für Fahrgäste- untereinander kuppelfähig
1. Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch über die unter Ziffer 5.1.12 genannte Vergabeplattform abgewickelt. Sämtliche Kommunikation mit den Bietern verläuft ausschließlich über die Vergabeplattform. 2. Ausreichend ist die Abgabe des Teilnahmeantrages in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer 5.1.12 genannte Vergabeportal. Zur Formwahrung muss die Teilnahmeerklärung die Firma des Bewerbers / des bevollmächtigten Bewerbergemeinschaftsmitglieds ausweisen. Eine Unterschrift oder Signatur ist nicht erforderlich. Mit dem Teilnahmeantrag ist für die Verfahrensdauer eine verantwortliche, deutschsprachige Ansprechperson nebst Kontaktdaten (Name, Anschrift, Tel., E-Mail) zu benennen. 3. Bei Bewerbergemeinschaften (BG) sollen alle Mitglieder der BG jeweils die unter 5.1.9 genannten Nachweise einreichen, soweit unter 5.1.9 nicht ausdrücklich abweichend vorgegeben. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt. 4. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV wird hingewiesen. 5. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbsbeginnt das eigentliche Verhandlungsverfahren. Die Bieter werden aufgefordert, auf Grundlage der Vergabeunterlagen ein erstes Angebot abzugeben. Vor Abgabe ihres ersten Angebots dürfen die Bieter Anmerkungen, Hinweise und Optimierungsvorschläge zu den Vergabeunterlagen einreichen. Wenn Anmerkungen, Hinweise oder Optimierungsvorschläge eingehen, wird der Auftraggeber mit den Bietern ggf. Erörterungs- und Verhandlungsgespräche führen. Nach den Erörterungsgesprächen passt der Auftraggeber ggf. die Vergabeunterlagen noch einmal an. Auf dieser Grundlage geben die Bieter dann ihr erstes Angebot ab. Das Angebot muss den Mindestanforderungen der Vergabeunterlagen entsprechen. Ein Angebot, das von den Anforderungen abweicht, kann der Auftraggeber ausschließen. 6. Das erste Angebot ist bereits verbindlich. Der Auftraggeber behält sich nach § 17 Abs. 11 VgV vor, den Zuschlag ohne Verhandlungen auf das erste Angebot zu erteilen. Sollte der Auftraggeber den Zuschlag nicht auf das erste Angebot erteilen, wird das Vergabeverfahren fortgeführt: Der Auftraggeber wird die ersten Angebote werten und mit den Bietern über diese verhandeln. Auf Grundlage der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze ggfs. überarbeiten und präzisieren. Anschließend müssen die Bieter ihre letztverbindlichen Angebote abgeben. Der Auftraggeber behält sich vor, vor dem Aufruf zur Abgabe letztverbindlicher Angebote weitere Verhandlungsrunden durchzuführen. 7. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf der unter Ziffer 5.1.12 genannten Website den derzeit vorhandenen Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist es, die Anforderungen an die Leistung und den Vertrag mit den Bietern gemeinsam zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb noch nicht alle Unterlagen fest. 8. Die Bewerber nutzen für ihren Teilnahmeantrag möglichst die Vordrucke, die ihnen über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt werden. 9. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren insbesondere aufzuheben, wenn (a) die Bieter nicht bereit sind, die Verantwortung für die Zulassung und Verfügbarkeit der Fahrzeuge bezogen auf ihre Einsatzdauer zu übernehmen, (b) die notwendigen Gremienentscheidungen nicht vorliegen oder (c) für den Auftraggeber keine wirtschaftliche Lösung erzielt werden kann.
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind darüber hinaus gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer 5.1.12 bei dem Auftraggeber zu rügen.
Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer 5.1.11 genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen. Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich. Fragen können bis sieben Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen gemäß § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Nachweise in deutscher Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): a) Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind. b) Eigenerklärung, in welcher der Bewerber bestätigt, nicht zu den in Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 16 der Verordnung (EU) 2025/2033 des Rates vom 23. Oktober 2025 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, zu gehören. c) Eigenerklärung über die Eintragung in ein Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes.
Die Bewerber sollen möglichst die folgenden Nachweise in deutscher Sprache vorlegen (Bewerbergemeinschaften werden als Ganzes betrachtet, d. h. es ist nicht erforderlich, dass jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die nachfolgenden Nachweise einreicht): Eigenerklärung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erwirtschafteten Gesamtumsätze sowie über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erwirtschafteten Umsätze mit Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Instandhaltung oder langfristige Sicherstellung der Verfügbarkeit von ca. 155 Schienenfahrzeugen).
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (Bewerbergemeinschaften werden als Ganzes betrachtet, d. h. es ist nicht erforderlich, dass jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die nachfolgenden Nachweise einreicht): a) Eigenerklärung, dass der Bewerber über mindestens 89 für den Betrieb auf den Linien der S-Bahn Stuttgart geeignete Gebrauchtfahrzeuge verfügt. Daraus sollte sich möglichst ergeben, dass der Bewerber einen gesicherten Zugriff auf mindestens 89 geeignete Gebrauchtfahrzeuge - idealerweise vom Typ ET 430 - mit einer Restnutzungsdauer von mindestens 10 Jahren hat und keine Umstände vorliegen, die einem Erwerb der Fahrzeuge durch den Auftraggeber entgegenstehen. Der Bewerber muss zur Plausibilisierung seines Zugriffs einen geeigneten Nachweis einreichen (z. B. eine Eigenerklärung über die Eigentümerstellung oder einen Letter of Intent für den Erwerb geeigneter Gebrauchtfahrzeuge in der erforderlichen Zahl).b) Angabe von maximal 5 Referenzen aus den letzten drei Jahren, die mit dem Projekt und den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (Instandhaltung oder langfristige Sicherstellung der Verfügbarkeit von ca. 155 Schienenfahrzeugen), möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers nebst Ansprechperson und der Leistungszeiträume.
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen.