Mit dem Angebot sollen die Bieter (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) eine Eigenerklärung über maximal 5 Projekten vorlegen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Leistungen aus den letzten drei Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung (Lieferung und Ausstattung eines Rettungsdienstes mit Dienst- und Schutzkleidung inkl. Service- und Reinigungsleistungen) vergleichbar sind, verfügt, möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungsart und der Leistungszeiträume.
Bieter sollen mindestens eine Referenz über die Reinigung und Bereitstellung von Mietwäsche für den Rettungsdienst in vergleichbarer Größenordnung (ca. 100 Mitarbeiter) vorweisen.
Um formale Fehler zu vermeiden, wird die Nutzung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formblätter empfohlen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung eines anderen Unternehmens beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens einzureichen, dass dieses seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stellt. Bei der Eignungsprüfung werden Bietergemeinschaften als Ganzes betrachtet.