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Verfahrensangaben

Technische Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die S-Bahn Stuttgart

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
06.03.2026 16:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Verband Region Stuttgart, Körperschaft des öffentlichen Rechts
00001057
Kronenstraße 25
70174
Stuttgart
Deutschland
DE111
Steffen Brugger
brugger@region-stuttgart.org
+49 711 22759-946

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721 926-8730
+49 721 926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

60210000-3
71300000-1
71310000-4
71311230-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Verband Region Stuttgart ("VRS") plant als Aufgabenträger des SPNV die Neuvergabe der Verkehrsdienstleistungen auf den Linien der S-Bahn Stuttgart und ausgewählten Nebenbahnen. Einen Teil der Fahrzeugflotte wird der VRS bereitstellen. Hierfür wird er vom derzeitigen Betreiber der S-Bahn Stuttgart voraussichtlich 56 Fahrzeuge vom Typ ET 430 erwerben. Da diese Fahrzeuge für die Erbringung der notwendigen Verkehrsleistungen nicht ausreichen werden, initiiert der VRS derzeit zur unterbrechungsfreien Sicherstellung der Fahrzeugverfügbarkeit einen Fahrzeugbeschaffungsprozess. Nach aktuellem Stand steht noch nicht fest, ob der VRS darüber hinaus vom Eisenbahnverkehrsunternehmen ("EVU") bereitgestellte Gebrauchtfahrzeuge zulassen wird. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung steht außerdem das Fahrzeugfinanzierungsmodell für die Neufahrzeuge noch nicht fest. Der VRS erwägt sowohl das sogenannte VRS-Eigentumsmodell als auch das sogenannte VRS-Lebenszyklusmodell.

Nach dem VRS-Eigentumsmodell beschafft der VRS vom EVU die für die Verkehrsleistungen erforderlichen Fahrzeuge und verpachtet diese für die Dauer des Verkehrsvertrages an das EVU zurück. Der VRS erwirbt die Fahrzeuge nicht unmittelbar vom Hersteller. Vielmehr erwirbt das EVU die Fahrzeuge vom Hersteller und übereignet diese anschließend an den VRS. Die Fahrzeugbeschaffung ist bei diesem Modell in die Ausschreibung der Verkehrsleistungen integriert. Da das EVU die Fahrzeuge beim Hersteller beschafft, ist der VRS nicht verpflichtet, den Bau der Fahrzeuge unmittelbar zu begleiten. Die Rolle des VRS beschränkt sich auf eine überwachende Rolle des EVU.

Nach dem VRS-Lebenszyklusmodell beschafft der VRS die Fahrzeuge - anders als im VRS-Eigentumsmodell - unmittelbar vom Hersteller. Hierzu würde der VRS eine gesonderte Ausschreibung durchführen, die neben der Beschaffung der Fahrzeuge auch die langfristige Sicherstellung der Verfügbarkeit der Fahrzeuge während des Betriebs zum Gegenstand hat. Das EVU ist also nicht direkt in die Fahrzeugbeschaffung eingebunden. Vielmehr ist der VRS dafür verantwortlich, den Hersteller auszuwählen und die Fahrzeugbeschaffung abzuwickeln. Der VRS muss im VRS-Lebenszyklusmodell die Fahrzeugbeschaffung (inklusive Fahrzeugbau), Abnahme und Instandhaltung der Fahrzeuge technisch fachgerecht begleiten. Der VRS würde die Fahrzeuge anschließend für die Dauer des Verkehrsvertrages dem EVU in einem funktionsfähigen Zustand zur Verfügung stellen.

Gegenstand der Ausschreibung sind technische Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Vorbereitung und Begleitung der Beschaffung neuer Schienenfahrzeuge für das S-Bahn-Netz der Region Stuttgart entweder im VRS-Eigentumsmodell oder im VRS-Lebenszyklusmodell.

Die Leistungen des hier ausgeschriebenen technischen Beraters umfassen insbesondere die Prüfung, Ergänzung (ggf. durch weitere Anlagen) und vergabereife Aufbereitung bereits vorliegender technischer Lastenheftentwürfe für unterschiedliche Fahrzeugtypen, einschließlich der Erarbeitung technischer Spezifikationen zur Angleichung bestehender Gebrauchtfahrzeuge an Neufahrzeuge. Ziel ist es, in beiden Fahrzeugkategorien (Neu- und Bestandsfahrzeuge) ein möglichst einheitliches und vergleichbares Kundenerlebnis herzustellen. Zudem wird der technische Berater insbesondere die notwendigen technischen Dokumente zur Verkehrsausschreibung, u.a. zum Verkehrsvertrag sowie zu den Verträgen des VRS-Eigentumsmodells oder VRS-Lebenszyklusmodells, erstellen.

Im Auftrag des VRS wird bereits ein erster Entwurf für ein Fahrzeuglastenheft erarbeitet. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich dieses Unternehmen an dem Vergabeverfahren beteiligt. Der Auftraggeber wird alle Maßnahmen ergreifen, die erforderlich und angemessen sind, um einen Informations- und Wissensvorsprung des Unternehmens zu vermeiden.

Aufgabe des ausgewählten Beraters ist es zudem, den Auftraggeber bei der Vorbereitung und Durchführung der Fahrzeug- und Betriebsausschreibungen in allen technischen Fragen zu unterstützen. Für den Auftraggeber sind die Erfahrungen des Beraters mit Eigentums- und Lebenszyklusmodellen und Berechnungen der Energieverbräuche von Schienenpersonennahverkehrszügen von herausragender Bedeutung.

Parallel zu der hier vorliegenden Vergabe wählt der VRS ein Unternehmen aus, das die Anforderungen an die neuen Fahrzeuge im Hinblick auf das Design und die Funktionalität aus Fahrgastsicht erarbeitet.

Der VRS plant, bis Ende Juni 2026 alle notwendigen Unterlagen für die Ausschreibung des Verkehrsvertrages zu finalisieren. Für die Fahrzeugbeschaffung sind nach aktuellem Stand folgende Meilensteine vorgesehen:

- Ab Sommer 2026: Veröffentlichung des Teilnahmewettbewerbs und Aufnahme der Verhandlungen
- Januar 2027: Abgabe indikativer und zuschlagsfähiger Angebote
- Frühjahr 2027: Weitere Verhandlungsrunden
- 2. Halbjahr 2027: Zuschlagserteilung

Der VRS behält sich vor, optional auch technische Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Baubegleitungs- und die Instandhaltungsphase der Fahrzeuge zu beauftragen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Verband Region Stuttgart ("VRS") plant als Aufgabenträger des SPNV die Neuvergabe der Verkehrsdienstleistungen auf den Linien der S-Bahn Stuttgart und ausgewählten Nebenbahnen. Einen Teil der Fahrzeugflotte wird der VRS bereitstellen. Hierfür wird er vom derzeitigen Betreiber der S-Bahn Stuttgart voraussichtlich 56 Fahrzeuge vom Typ ET 430 erwerben. Da diese Fahrzeuge für die Erbringung der notwendigen Verkehrsleistungen nicht ausreichen werden, initiiert der VRS derzeit zur unterbrechungsfreien Sicherstellung der Fahrzeugverfügbarkeit einen Fahrzeugbeschaffungsprozess. Nach aktuellem Stand steht noch nicht fest, ob der VRS darüber hinaus vom Eisenbahnverkehrsunternehmen ("EVU") bereitgestellte Gebrauchtfahrzeuge zulassen wird. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung steht außerdem das Fahrzeugfinanzierungsmodell für die Neufahrzeuge noch nicht fest. Der VRS erwägt sowohl das sogenannte VRS-Eigentumsmodell als auch das sogenannte VRS-Lebenszyklusmodell.

Nach dem VRS-Eigentumsmodell beschafft der VRS vom EVU die für die Verkehrsleistungen erforderlichen Fahrzeuge und verpachtet diese für die Dauer des Verkehrsvertrages an das EVU zurück. Der VRS erwirbt die Fahrzeuge nicht unmittelbar vom Hersteller. Vielmehr erwirbt das EVU die Fahrzeuge vom Hersteller und übereignet diese anschließend an den VRS. Die Fahrzeugbeschaffung ist bei diesem Modell in die Ausschreibung der Verkehrsleistungen integriert. Da das EVU die Fahrzeuge beim Hersteller beschafft, ist der VRS nicht verpflichtet, den Bau der Fahrzeuge unmittelbar zu begleiten. Die Rolle des VRS beschränkt sich auf eine überwachende Rolle des EVU.

Nach dem VRS-Lebenszyklusmodell beschafft der VRS die Fahrzeuge - anders als im VRS-Eigentumsmodell - unmittelbar vom Hersteller. Hierzu würde der VRS eine gesonderte Ausschreibung durchführen, die neben der Beschaffung der Fahrzeuge auch die langfristige Sicherstellung der Verfügbarkeit der Fahrzeuge während des Betriebs zum Gegenstand hat. Das EVU ist also nicht direkt in die Fahrzeugbeschaffung eingebunden. Vielmehr ist der VRS dafür verantwortlich, den Hersteller auszuwählen und die Fahrzeugbeschaffung abzuwickeln. Der VRS muss im VRS-Lebenszyklusmodell die Fahrzeugbeschaffung (inklusive Fahrzeugbau), Abnahme und Instandhaltung der Fahrzeuge technisch fachgerecht begleiten. Der VRS würde die Fahrzeuge anschließend für die Dauer des Verkehrsvertrages dem EVU in einem funktionsfähigen Zustand zur Verfügung stellen.

Gegenstand der Ausschreibung sind technische Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Vorbereitung und Begleitung der Beschaffung neuer Schienenfahrzeuge für das S-Bahn-Netz der Region Stuttgart entweder im VRS-Eigentumsmodell oder im VRS-Lebenszyklusmodell.

Die Leistungen des hier ausgeschriebenen technischen Beraters umfassen insbesondere die Prüfung, Ergänzung (ggf. durch weitere Anlagen) und vergabereife Aufbereitung bereits vorliegender technischer Lastenheftentwürfe für unterschiedliche Fahrzeugtypen, einschließlich der Erarbeitung technischer Spezifikationen zur Angleichung bestehender Gebrauchtfahrzeuge an Neufahrzeuge. Ziel ist es, in beiden Fahrzeugkategorien (Neu- und Bestandsfahrzeuge) ein möglichst einheitliches und vergleichbares Kundenerlebnis herzustellen. Zudem wird der technische Berater insbesondere die notwendigen technischen Dokumente zur Verkehrsausschreibung, u.a. zum Verkehrsvertrag sowie zu den Verträgen des VRS-Eigentumsmodells oder VRS-Lebenszyklusmodells, erstellen.

Im Auftrag des VRS wird bereits ein erster Entwurf für ein Fahrzeuglastenheft erarbeitet. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich dieses Unternehmen an dem Vergabeverfahren beteiligt. Der Auftraggeber wird alle Maßnahmen ergreifen, die erforderlich und angemessen sind, um einen Informations- und Wissensvorsprung des Unternehmens zu vermeiden.

Aufgabe des ausgewählten Beraters ist es zudem, den Auftraggeber bei der Vorbereitung und Durchführung der Fahrzeug- und Betriebsausschreibungen in allen technischen Fragen zu unterstützen. Für den Auftraggeber sind die Erfahrungen des Beraters mit Eigentums- und Lebenszyklusmodellen und Berechnungen der Energieverbräuche von Schienenpersonennahverkehrszügen von herausragender Bedeutung.

Parallel zu der hier vorliegenden Vergabe wählt der VRS ein Unternehmen aus, das die Anforderungen an die neuen Fahrzeuge im Hinblick auf das Design und die Funktionalität aus Fahrgastsicht erarbeitet.

Der VRS plant, bis Ende Juni 2026 alle notwendigen Unterlagen für die Ausschreibung des Verkehrsvertrages zu finalisieren. Für die Fahrzeugbeschaffung sind nach aktuellem Stand folgende Meilensteine vorgesehen:

- Ab Sommer 2026: Veröffentlichung des Teilnahmewettbewerbs und Aufnahme der Verhandlungen
- Januar 2027: Abgabe indikativer und zuschlagsfähiger Angebote
- Frühjahr 2027: Weitere Verhandlungsrunden
- 2. Halbjahr 2027: Zuschlagserteilung

Der VRS behält sich vor, optional auch technische Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Baubegleitungs- und die Instandhaltungsphase der Fahrzeuge zu beauftragen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
8
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Stuttgart
Deutschland
DE111

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Der VRS behält sich vor, optional auch technische Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Baubegleitungsphase und zur Vorbereitung der Instandhaltungsphase der Fahrzeuge zu beauftragen.

Zusätzliche Angaben

1. Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch über die unter Ziffer 5.1.12 genannte Vergabeplattform abgewickelt. Sämtliche Kommunikation mit den Bietern verläuft ausschließlich über die Vergabeplattform.

2. Ausreichend ist die Abgabe des Teilnahmeantrages in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer 5.1.12 genannte Vergabeportal. Zur Formwahrung muss die Teilnahmeerklärung die Firma des Bewerbers / des bevollmächtigten Bewerbergemeinschaftsmitglieds ausweisen. Eine Unterschrift oder Signatur ist nicht erforderlich. Mit dem Teilnahmeantrag ist für die Verfahrensdauer eine verantwortliche, deutschsprachige Ansprechperson nebst Kontaktdaten (Name, Anschrift, Tel., E-Mail) zu benennen.

3. Bei Bewerbergemeinschaften (BG) sollen alle Mitglieder der BG jeweils die unter 5.1.9 genannten Nachweise einreichen, soweit unter 5.1.9 nicht ausdrücklich abweichend vorgegeben. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.

4. Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt, sowie die erforderlichen Referenzen und/oder Nachweise einzureichen.

5. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beginnt das eigentliche Verhandlungsverfahren. Die Bieter werden je Los aufgefordert, auf Grundlage der Vergabeunterlagen ein erstes Angebot abzugeben. Vor Abgabe ihres ersten Angebots dürfen die Bieter Anmerkungen, Hinweise und Optimierungsvorschläge zu den Vergabeunterlagen einreichen. Wenn Anmerkungen, Hinweise oder Optimierungsvorschläge eingehen, wird der Auftraggeber mit den Bietern ggf. Erörterungs- und Verhandlungsgespräche führen. Nach den Erörterungsgesprächen passt der Auftraggeber ggf. die Vergabeunterlagen noch einmal an. Auf dieser Grundlage geben die Bieter dann ihr erstes Angebot ab. Das Angebot muss den Mindestanforderungen der Vergabeunterlagen entsprechen. Ein Angebot, das von den Anforderungen abweicht, kann der Auftraggeber ausschließen.

6. Das erste Angebot ist bereits verbindlich. Der Auftraggeber behält sich nach § 17 Abs. 11 VgV vor, den Zuschlag ohne Verhandlungen auf das erste Angebot zu erteilen. Sollte der Auftraggeber den Zuschlag nicht auf das erste Angebot erteilen, wird das Vergabeverfahren fortgeführt: Der Auftraggeber wird die ersten Angebote werten und mit den Bietern über diese verhandeln. Auf Grundlage der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze ggfs. überarbeiten und präzisieren. Anschließend müssen die Bieter ihre letztverbindlichen Angebote abgeben. Der Auftraggeber behält sich vor, vor dem Aufruf zur Abgabe letztverbindlicher Angebote weitere Verhandlungsrunden durchzuführen.

7. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.

8. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf der unter Ziffer 5.1.12 genannten Website den derzeit vorhandenen Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist es, die Anforderungen an die Leistung und den Vertrag mit den Bietern gemeinsam zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb noch nicht alle Unterlagen fest.

9. Die Bewerber nutzen für ihren Teilnahmeantrag möglichst die Vordrucke, die ihnen über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt werden.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Der VRS führt ein beschleunigtes Verfahren nach § 17 Abs. 3 VgV durch.

Der Projektzeitplan des Projektes ist sehr eng. Die für das Projekt vorgesehene Zeitschiene kann nur eingehalten werden, wenn der Auftragnehmer frühzeitig beauftragt wird. Eine Verzögerung der Auftragsvergabe kann der VRS nur durch eine Verkürzung der Teilnahmefrist ausgleichen, da andernfalls der Projekterfolg gefährdet ist.

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVCMBE0

Einlegung von Rechtsbehelfen

Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind darüber hinaus gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer 5.1.12 bei dem Auftraggeber zu rügen.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Fahrzeughersteller und EVU dürfen sich nicht auf die hier ausgeschriebenen technischen Beratungs- und Unterstützungsleistungen bewerben.

Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in drei Stufen vorgehen:

1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrages,
2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen,
3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen: Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die drei besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen.

Bei der Ermittlung des Rankings wird der Auftraggeber insbesondere die von den Bewerbern genannten Referenzen und deren Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Beschaffungsvorhaben berücksichtigen. Maßgeblich sind die unter Ziffer 5.1.9 genannten Angaben und Nachweise. Die Bewertung erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander.

Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um Zuschlagskriterien.

Die Teilnahmefrist ist aus Dringlichkeitsgründen verkürzt.

Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer 5.1.11 genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen. Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich. Fragen können bis sieben Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen gemäß § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Nachweise in deutscher Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):

a) Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind.

b) Eigenerklärung, in welcher der Bewerber bestätigt, nicht zu den in Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 16 der Verordnung (EU) 2025/2033 des Rates vom 23. Oktober 2025 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, zu gehören.

c) Eigenerklärung über die Eintragung in ein Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Die Bewerber sollen möglichst die folgenden Nachweise in deutscher Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):

a) Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung / Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit besteht; die Deckungssumme beträgt mindestens das 1,5-fache des Auftragswerts.

b) Eigenerklärung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erwirtschafteten Gesamtumsätze sowie über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erwirtschafteten Umsätze mit Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar sind.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):

Angabe von maximal 5 Referenzen aus den letzten drei Jahren, die mit dem Projekt und den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers nebst Ansprechperson, der Leistungsart und der Leistungszeiträume sowie eine Erläuterung, warum die Referenzen aus Sicht des Bewerbers mit diesem Projekt und den hier abgefragten Leistungen (s. Ziffer 5.1) vergleichbar sind.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung