Verfahrensangaben

S-Bahn Stuttgart

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
15.09.2026 13:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Verband Region Stuttgart, Körperschaft des öffentlichen Rechts
00001057
Kronenstraße 25
70174
Stuttgart
Deutschland
DE111
Daniel Deubel
deubel@region-stuttgart.org
+49 711 22759-66

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Kapellenstraße 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721 926-8730

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

60210000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Verband Region Stuttgart ("Aufgabenträger") beabsichtigt als Aufgabenträger gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a und b GVRS, Eisenbahnverkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf den Linien der S-Bahn Stuttgart und zwei Regionalbahnlinien zu vergeben. Der Aufgabenträger fordert zur Angebotsabgabe auf und wird den Zuschlag erteilen. Mit dem Zuschlag schließt der Aufgabenträger einen Verkehrsvertrag mit dem obsiegenden Eisenbahnverkehrsunternehmen ("EVU"). Eine vom Aufgabenträger noch zu bestimmende Einrichtung der öffentlichen Hand ("Auftraggeber" im Zusammenhang mit der Fahrzeugbeschaffung) wird die für den Betrieb der Verkehre benötigten Fahrzeuge finanzieren und beistellen. Hierbei handelt es sich um voraussichtlich bis zu 155 Gebrauchtfahrzeuge (Typ ET 430) und vom EVU mit einem Finanzierungsmodell zu beschaffende Neufahrzeuge. Dieser Dritte wird dem Vergabeverfahren als Auftraggeber beitreten, nachdem feststeht, um wen es sich konkret handelt.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand der Ausschreibung sind Verkehrsdienstleistungen auf den Strecken der S-Bahn Stuttgart sowie zwei Regionalbahnen (RB64 "Teckbahn" und RB11 "Schusterbahn"). Der Leistungsumfang beträgt insgesamt voraussichtlich ca. 14,3 Mio. Zugkilometer pro vollem Fahrplanjahr (Grundangebot), zuzüglich optionaler Leistungen von insgesamt ca. 2,9 Mio. Zugkilometern sowie eines Korridors für Leistungsänderungen von +/- 25 % des Grundangebots zu Grenzkosten. Die Betriebsaufnahme erfolgt voraussichtlich zum 10.12.2034.

Zur S-Bahn Stuttgart zählen voraussichtlich die folgenden Linien:

- S1 Kirchheim (Teck) / Nürtingen - Wendlingen - Plochingen - Esslingen - Stuttgart Hbf - Böblingen - Herrenberg (- Horb);

- S2 Schorndorf - Waiblingen - Stuttgart Hbf - Stuttgart-Vaihingen (- Flughafen/Messe);

- S3 Backnang - Waiblingen - Stuttgart Hbf - Stuttgart-Vaihingen - Neuhausen a.d.F.;

- S4 Backnang - Marbach - Ludwigsburg - Stuttgart Hbf - Stuttgart Schwabstraße;

- S5 Bietigheim-Bissingen - Ludwigsburg - Stuttgart Hbf - Stuttgart Schwabstraße - Stuttgart-Vaihingen - Böblingen;

- S6/60 Weil der Stadt / Böblingen - Renningen - Stuttgart-Zuffenhausen - Stuttgart Hbf - Stuttgart Schwabstraße;

- S62 Weil der Stadt - Renningen - Leonberg - Stuttgart-Feuerbach;

- RB11 Stuttgart-Untertürkheim - Kornwestheim;

- RB64 Kirchheim (Teck) - Oberlenningen.

Der Verkehrsvertrag wird voraussichtlich als Bruttovertrag mit qualitativem Anreizsystem für 15 Jahre vergeben und endet voraussichtlich zum 12.12.2049. Für besonders gelagerte Ausnahmefälle wird der Verkehrsvertrag voraussichtlich eine Sonderregelung nach Ablauf von zehn Vertragsjahren vorsehen.

Einen Teil der für den Betrieb erforderlichen Fahrzeugflotte wird der Auftraggeber dem EVU bereitstellen. Hierfür wird er vom derzeitigen Betreiber der S-Bahn Stuttgart voraussichtlich insgesamt bis zu 155 Gebrauchtfahrzeuge vom Typ ET 430 zur Verfügung stellen, unter Umständen einschließlich Instandhaltung und Sicherstellung der Verfügbarkeit der Fahrzeuge; Details klären sich im Verhandlungsverfahren. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, wie viele Gebrauchtfahrzeuge der Auftraggeber dem EVU bereitstellen wird. Zudem steht noch nicht fest, inwieweit das EVU verpflichtet sein wird, Instandhaltungsleistungen für die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Gebrauchtfahrzeuge zu erbringen.

Zusätzlich muss das EVU voraussichtlich die Neufahrzeuge für die Regionalbahnen (Teckbahn und Schusterbahn) beschaffen und instandhalten. Der Aufgabenträger erwägt derzeit aber auch, diese Fahrzeuge über die SFBW zu erwerben oder von dieser bereitstellen zu lassen. In diesem Fall wird die SFBW als Auftraggeber diesem Vergabeverfahren hinzutreten.

Die weiteren für die Verkehrsleistungen notwendigen Fahrzeuge soll das EVU als Neufahrzeuge beschaffen und an den Auftraggeber übertragen. Das EVU soll die zu beschaffenden Neufahrzeuge instand halten.

Darüber hinaus ist ein Redesign der beigestellten Fahrzeuge vom Typ ET 430 während der Vertragslaufzeit vorgesehen. Ziel des Aufgabenträgers ist dabei die Verbesserung der Fahrgastinformation und der Aufenthaltsqualität sowie die Angleichung an die neue Fahrzeugflotte. Die Zuständigkeit für das Redesign ist abhängig vom weiteren Fortgang der Verhandlungen zu den Gebrauchtfahrzeugen, Details klären sich im Verhandlungsverfahren.

Der Aufgabenträger verpflichtet das EVU nach § 131 Abs. 3 GWB in Verbindung mit Art. 4 Abs. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007 für den Fall eines Betreiberwechsels, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die beim bisherigen Betreiber für die Erbringung der Verkehrsleistung beschäftigt waren, zu übernehmen und ihnen die Rechte zu gewähren, auf die sie Anspruch hätten, wenn ein Übergang gemäß § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt wäre. Die Pflicht des EVU beschränkt sich auf diejenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die für die Erbringung der nach diesem Vertrag auf das EVU übergehenden Verkehrsleistung unmittelbar erforderlich sind. Soweit ein Betriebsübergang nach § 613a BGB vorliegt, gehen die danach anwendbaren Regelungen vor.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
180
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Stuttgart
Deutschland
DE111

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

---
Böblingen
Deutschland
DE112

Erfüllungsort

---
Esslingen
Deutschland
DE113

Erfüllungsort

---
Ludwigsburg
Deutschland
DE115

Erfüllungsort

---
Rems-Murr-Kreis
Deutschland
DE116

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis der angebotenen Leistung

- vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung). Der Aufgabenträger wird das wirtschaftlichste Angebot auf Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses erteilen. Er wertet neben dem monetären Kriterium voraussichtlich auch leistungsbezogene Kriterien. Bei den genannten Kriterien handelt es sich lediglich um vorläufige Kriterien. Der Aufgabenträger gibt Details, insbesondere die endgültig festgelegten Kriterien und Unterkriterien, im weiteren Verfahrenslauf, voraussichtlich mit den konkretisierenden Vergabeunterlagen, bekannt. Der Aufgabenträger behält sich vor, die Vergabeunterlagen jederzeit unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze zu präzisieren und anzupassen.

Gewichtung
80,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität der angebotenen Leistung

- vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung). Der Aufgabenträger wird das wirtschaftlichste Angebot auf Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses erteilen. Er wertet neben dem monetären Kriterium voraussichtlich auch leistungsbezogene Kriterien. Bei den genannten Kriterien handelt es sich lediglich um vorläufige Kriterien. Der Aufgabenträger gibt Details, insbesondere die endgültig festgelegten Kriterien und Unterkriterien, im weiteren Verfahrenslauf, voraussichtlich mit den konkretisierenden Vergabeunterlagen, bekannt. Der Aufgabenträger behält sich vor, die Vergabeunterlagen jederzeit unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze zu präzisieren und anzupassen.

Gewichtung
20,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Das EVU muss auf Abruf des Aufgabenträgers zusätzlich zu dem Grundangebot optional weitere Verkehrsleistungen von insgesamt ca. 2,9 Mio. Zugkilometern aufgrund folgender betrieblicher Maßnahmen erbringen:

- Verlängerung ins Filstal/Geislingen (ca. 1.126.000 Zugkilometer pro vollem Fahrplanjahr);

- 15-Minuten-Takt auf der S66/S60 (ca. 566.000 Zugkilometer pro vollem Fahrplanjahr);

- Verlängerung der S1 nach Weilheim (ca. 250.000 Zugkilometer pro vollem Fahrplanjahr);

- Taktverdichtung auf der Teckbahn (ca. 124.000 Zugkilometer pro vollem Fahrplanjahr);

- Verlängerung der S5 nach Mühlacker (ca. 411.000 Zugkilometer pro vollem Fahrplanjahr);

- Verlängerung der S6 nach Calw (ca. 466.000 Zugkilometer pro vollem Fahrplanjahr).

Angesichts der langen Vertragslaufzeit wird der Verkehrsvertrag zusätzlich zu den Optionen voraussichtlich einen Korridor für Zu- und Abbestellungen von +/- 25 % des Grundangebots enthalten, innerhalb dessen Leistungsänderungen zu Grenzkosten erfolgen; Grundlage wird voraussichtlich das von den Bietern mit dem Angebot einzureichende Kalkulationsblatt sein.

Für noch unbestimmte Leistungsänderungen, die neue Streckenabschnitte betreffen, aber in betrieblichem Zusammenhang mit dem S-Bahn-Netz stehen, wird voraussichtlich ein Handlungsspielraum für Leistungsänderungen vorgesehen, etwa zur Umsetzung von Verlängerungen bestehender S-Bahn-Linien. Für hierfür erforderliche zusätzliche Fahrzeuge trägt der Aufgabenträger die Beschaffungskosten; das EVU hat die Beschaffung umzusetzen und vorab beim Fahrzeughersteller entsprechende Lieferoptionen zu sichern.

Darüber hinaus wird der Verkehrsvertrag ein allgemeines Leistungsänderungsrecht enthalten, insbesondere für Maßnahmen, die keine direkte betriebliche Verknüpfung mit dem S-Bahn-System haben und somit als autarke Linien ohne Nutzung der Stammstrecke betrieben werden können. Dies gilt beispielsweise für die Panoramabahn und die erweiterte Schusterbahn.

Zusätzliche Angaben

0. Es handelt sich vorliegend um ein wettbewerbliches Verfahren auf der Grundlage von Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370.

1. Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch über die unter Ziffer 5.1.12 genannte Vergabeplattform abgewickelt. Sämtliche Kommunikation verläuft ausschließlich über die Vergabeplattform.

2. Ausreichend ist die Abgabe des Teilnahmeantrages in Textform (§ 126b BGB) und deutscher Sprache über das in Ziffer 5.1.12 genannte Vergabeportal. Die Einreichung des Teilnahmeantrags in Schriftform, per Telefax oder E-Mail ist nicht zugelassen. Zur Formwahrung muss die Teilnahmeerklärung die Firma des Bewerbers / des bevollmächtigten Bewerbergemeinschaftsmitglieds ausweisen. Im Teilnahmeantrag muss neben dem Namen des Bewerbers (Unternehmen, Firma) auch der Name des Erklärenden (Name der Person, die den Teilnahmeantrag abgibt) angegeben werden. Eine Unterschrift oder Signatur ist nicht erforderlich. Mit dem Teilnahmeantrag ist für die Verfahrensdauer eine verantwortliche, deutschsprachige Ansprechperson nebst Kontaktdaten (Name, Anschrift, Tel., E-Mail) zu benennen. Der Teilnahmeantrag gilt auch ohne Unterschrift durch das Hochladen im Vergabeportal als verbindlich abgegeben, gleichwohl kann er mit einer Unterschrift versehen werden.

3. Bei Bewerbergemeinschaften (BG) sollen alle Mitglieder der BG jeweils die unter 5.1.9 genannten Nachweise einreichen, soweit unter 5.1.9 nicht ausdrücklich abweichend vorgegeben. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Aufgabenträgers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Alle Mitglieder sind mit vollständigen Adressangaben zu nennen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen, der zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt ist. Der Aufgabenträger behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer BG, sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Aufgabenträger vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bewerbergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.

4. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beginnt das eigentliche Verhandlungsverfahren. Der Aufgabenträger fordert die Bieter zur Abgabe eines ersten Angebots auf. Vor Abgabe ihres ersten Angebots dürfen die Bieter Anmerkungen, Hinweise und Optimierungsvorschläge zu den Vergabeunterlagen einreichen. Wenn Anmerkungen, Hinweise oder Optimierungsvorschläge eingehen, wird der Aufgabenträger mit den Bietern ggfs. Erörterungs- und Verhandlungsgespräche führen. In diesem Fall passt der Aufgabenträger die Vergabeunterlagen ggfs. noch einmal an. Auf dieser Grundlage geben die Bieter dann ihr verbindliches erstes Angebot ab. Das Angebot muss den Mindestanforderungen der Vergabeunterlagen entsprechen. Ein Angebot, das von den Anforderungen abweicht, kann der Aufgabenträger ausschließen.

5. Das erste Angebot ist bereits verbindlich. Der Aufgabenträger behält sich nach § 17 Abs. 11 VgV vor, den Zuschlag ohne Verhandlungen auf das erste Angebot zu erteilen. Sollte der Aufgabenträger den Zuschlag nicht auf das erste Angebot erteilen, wird das Vergabeverfahren fortgeführt: Der Aufgabenträger wird mit den Bietern über deren erste Angebote verhandeln. Auf Grundlage der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche wird der Aufgabenträger die Vergabeunterlagen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze überarbeiten und präzisieren. Anschließend müssen die Bieter ihre letztverbindlichen Angebote abgeben. Der Aufgabenträger behält sich vor, weitere Aufklärungsgespräche oder Verhandlungen mit den Bietern zu führen, sofern er nach Eingang der letztverbindlichen Angebote den Eindruck erlangt, dass dies für einen transparenten Wettbewerb und ein effizientes Verfahren erforderlich ist.

6. Der Aufgabenträger wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf der unter Ziffer 5.1.12 genannten Website den derzeit vorhandenen Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung stellt. Einzelheiten enthält die Teilnahmebroschüre.

7. Die Bewerber nutzen für ihren Teilnahmeantrag möglichst die Vordrucke, die ihnen über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt werden.

8. Der Aufgabenträger darf die Vergabe nach Maßgabe des § 63 VgV aufheben. Aufgabenträger und Bieter tragen für diesen Fall die ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens jeweils entstandenen Kosten. Der Aufgabenträger behält sich insbesondere vor, das Verfahren ganz oder teilweise aufzuheben, wenn (a) die notwendigen Gremienentscheidungen nicht vorliegen oder (b) keines der Angebote einen Preis ausweist, der den zuvor von dem Aufgabenträger in Zusammenarbeit mit externen Gutachtern bestimmten Aufhebungswert unterschreitet. Für den Fall der Aufhebung sind, soweit rechtlich zulässig, Schadensersatzansprüche der Bewerber/Bieter ausgeschlossen.

9. Der Aufgabenträger weist darauf hin, dass neben dem Aufgabenträger zur Vorbereitung und Unterstützung im Vergabeverfahren betraute Berater über Inhalte der Rückfragen, Rügen, Teilnahmeanträge, Optimierungsvorschläge und Angebote in Kenntnis gesetzt werden können. Der Aufgabenträger hat diese Dritten jedoch zur Geheimhaltung verpflichtet.

10. Der Aufgabenträger behält sich vor, die Verkehrsdienstleistungen in mehrere Lose aufzuteilen. Dies gilt insbesondere, wenn der Aufgabenträger nicht ausreichend Gebrauchtfahrzeuge zur Verfügung stellen kann und daher eine umfangreiche Neufahrzeugflotte zu beschaffen ist. Bei einer Losbildung behalten sich der Aufgabenträger und der Auftraggeber eine Los- und Zuschlagslimitierung vor. Einzelheiten hierzu legen sie im Verhandlungsverfahren fest.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Sämtliche Kommunikation mit den Bietern verläuft ausschließlich über die Vergabeplattform.

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVCMA85

Einlegung von Rechtsbehelfen

Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Aufgabenträgers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Aufgabenträger zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind darüber hinaus gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer 5.1.12 bei dem Aufgabenträger zu rügen. Auf die Rechtsfolgen eines offensichtlichen Missbrauchs des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 GWB wird hingewiesen.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Der Aufgabenträger wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in zwei Stufen vorgehen:

1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrages,
2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen.

Die Bewerber, die mit ihren Teilnahmeanträgen ihre Eignung, d.h. ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen, werden ausgewählt. Eine Einschränkung des Bieterkreises im Verlaufe des Verhandlungsverfahrens ist nicht vorgesehen, wird sich aber vom Aufgabenträger/Auftraggeber vorsorglich vorbehalten.

Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer 5.1.11 genannte Website einzureichen. Der Aufgabenträger wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen. Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich. Fragen können bis sieben Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden. Enthalten die Verfahrensunterlagen oder die dem Bewerber zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Fehler oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber die Aufgabenträger unverzüglich nach Erkennen dieser über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der Aufgabenträger behält sich vor, fehlende Unterlagen gemäß § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Mit dem Teilnahmeantrag müssen die Bewerber folgende Nachweise in deutscher Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):

a) Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass - keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind, - keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften vorliegen, - keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) bzw. vergleichbare eisenbahnrechtliche Vorschriften des Herkunftslandes des Bewerbers oder der auf diesen Gesetzen beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen.

b) Eigenerklärung, in welcher der Bewerber bestätigt, nicht zu den in Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 16 der Verordnung (EU) 2025/2033 des Rates vom 23. Oktober 2025 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, zu gehören.

c) Bewerbergemeinschaften müssen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Nachweise in deutscher Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied):

Geschäftsbericht, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse des jeweiligen Bewerbers hervorgehen. Falls ein Bewerber keinen eigenen Geschäftsbericht erstellt, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind für die Jahre 2025 und 2024 vorzulegen. Falls es sich bei einem Bewerber um eine eigens für die Durchführung der Verkehrsleistungen zu gründende Projektgesellschaft handelt, sind die Unterlagen für die Anteilseigner der Projektgesellschaft vorzulegen. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dürfen Bewerber abweichend von Ziffer 5.1.12 ihren Geschäftsbericht in englischer Sprache einreichen, soweit dieser im Original in englischer Sprache abgefasst ist. In diesem Fall sind vom Bewerber Übersetzungen in die deutsche Sprache von folgenden Dokumenten beizufügen:

1. Bericht eines unabhängigen Abschlussprüfers,
2. (konsolidierte) Gewinn- und Verlustrechnung.

Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützen, müssen dem Aufgabenträger gemäß § 47 Abs. 1 VgV nachweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem sie beispielsweise entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen. Dasselbe gilt für eine gänzlich neu zu gründende Gesellschaft. Neu gegründete Gesellschaften haben ergänzend eine Bankauskunft über ihre finanzielle Leistungsfähigkeit vorzulegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Nachweise in deutscher Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied, soweit gesetzlich erforderlich): Nachweis, dass der Bewerber über die Genehmigung als Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) nach § 6 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) und die Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG verfügt. Liegt die Genehmigung bzw. Bescheinigung noch nicht vor, hat der Bewerber diese spätestens bis zum Abschluss des Verhandlungsverfahrens vorzulegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Nachweise in deutscher Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied): Angaben zu vorgesehenen Nachunternehmern.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Nachweise in deutscher Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied): Formlose Darstellung über vergleichbare Referenzprojekte im SPNV oder im sonstigen Eisenbahnverkehr sowie zur Fahrzeugbeschaffung und Instandhaltung bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, soweit vorhanden. Soweit vorhanden, möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers nebst Ansprechperson und des Liefer- bzw. Erbringungszeitraums sowie eine Erläuterung, warum die Referenzen aus Sicht des Bewerbers mit den hier abgefragten Leistungen (s. Ziffer 5.1) vergleichbar sind. In Summe sollen die Referenzenprojekte die folgenden Merkmale ausweisen: Erfahrungen bei der Erbringung von Eisenbahnverkehrsdienstleistungen sowie bei der Beschaffung und Instandhaltung von Schienenfahrzeugen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Mit dem Teilnahmeantrag müssen die Bewerber folgende Nachweise in deutscher Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): Eigenerklärung über die Eintragung in ein Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Nachweise in deutscher Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied): Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung / Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit besteht.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Nachweise in deutscher Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied): eine Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen. Die Erbringung der Dienstleistungen ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten. Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften. Der Bieter muss spätestens bis zum Abschluss des Verhandlungsverfahrens die Genehmigung als Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) nach § 6 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) und die Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG nachweisen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Ja

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung