Damit Gelsenkirchen weiterhin eine sehr gute Schulbildung und kommunale Infrastruktur bieten kann, wird mit der Gelsenkirchener Entwicklungsgesellschaft mbH (GE mbH) nun ein besonderer Fokus auf die Planung, Errichtung, Erweiterung und Sanierung von Bildungsbauten und dem gesamten kommunalen Hochbau gelegt. Sie wurde 2024 als 100%-ige Tochter im Konzern Stadt gegründet.
Als interne Dienstleisterin der Stadt baut die GE mbH für das städtische Eigentum und auf entwickelten Flächen der Kommune. Die GE mbH steigt ab den ersten Machbarkeitsstudien in den Prozess ein, liefert Konzeptions- und Planungsleistungen, lässt ihre Vorhaben durch den Bauausschuss freigeben und trägt dann Sorge für die Realisierung.
Der Auftraggeber beabsichtigt, Generalplanerleistungen für den Neubau einer 3-Feld-Sporthalle mit Zuschauertribüne und weiteren Sport- und Bewegungsflächen einschließlich aller erforderlichen Frei- und Außenlagen in 45894 Gelsenkirchen zu vergeben. Der Auftraggeber stimmt derzeit ab, ob die Sporthalle aufgrund des tatsächlichen Bedarfs um ein Feld auf eine 4-Feld-Sporthalle zu erweitern ist.
Die Sporthalle soll auf dem Grundstück an der Goldbergstraße 91 in 45894 Gelsenkirchen (Gemarkung Buer, Flur 136, Flurstück 886) entstehen. Die Sporthalle soll von den beiden benachbarten Schulen, dem Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium und dem Max-Planck-Gymnasium, für den Schulsport genutzt werden. Darüber hinaus soll die Sporthalle im außerschulischen Bereich den Sportvereinen der Stadt Gelsenkirchen zur Verfügung stehen.
Die Zuschauertribüne soll für 199 Personen ausgelegt sein.
Neben der Sporthalle soll der Auftragnehmer auch die angrenzenden Außenanlagen des Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasiums und des Max-Planck-Gymnasiums neu planen und dabei insbesondere Sport- und Bewegungsflächen berücksichtigen. Die Größe der angrenzenden Außenanlagen beträgt ca. 27.700 qm.
Der Auftraggeber beabsichtigt, mit Vertragsschluss zunächst die Leistungsphasen nach HOAI (LPH) 1 - 2 abzurufen.
Die LPH 3 - 9 werden zunächst nur optional und ggf. getrennt nach Planungsbereichen in noch näher auszugestaltenden Stufen und abhängig von der Beschlusslage, abgerufen.
Für die Vergabe der Bauleistungen erwägt der Auftraggeber derzeit zwei Alternativen:
1. Der Auftraggeber erwägt, die Bauleistungen auf Grundlage einer Funktionalen Leistungsbeschreibung mit ergänzenden Leitdetails an einen Generalunternehmer (GU) zu vergeben. In diesem Fall obliegt dem Generalplaner (GP) die Erstellung der Funktionalen Leistungsbeschreibung und die Begleitung des Vergabeverfahrens. Die Erstellung der ergänzenden LPH 5 erfolgt durch den GU. Dem GP kommt die Prüfung dieser Planung auf Übereinstimmung mit dem Vertragssoll zu. In der LPH 8 übernimmt der GP die Qualitätssicherung der Ausführungsleistungen des GU in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
2. Alternativ erwägt der Auftraggeber, die Bauleistungen in Gewerken auszuschreiben. In diesem Fall obliegt dem GP die Erstellung der LPH 5 und 6 sowie die Begleitung der Vergabeverfahren. In der LPH 8 übernimmt der GP sodann die Objektüberwachung.
Zu den Leistungen des Generalplaners zählen voraussichtlich die folgenden Leistungsbilder:
- Gebäude und Innenräume;
- Tragwerksplanung;
- Technische Ausrüstung;
- Freianlagen;
- Bauphysik;
- Brandschutz;
- Barrierefreiheit.
Die Koordination und Integration aller Leistungen (Gesamtprojektleitung) ist von dem Objektplaner zu erbringen.