Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 VgV zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Betrieb und die Pacht eines passiven Gigabit-Netzes im Betreibermodell in den nachstehenden Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 (nachfolgend "Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0") inkl. der im Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe genannten Nebenbestimmungen (zum Download bereitgestellt im Downloadbereich des Projektträgers https://gigabit-projekttraeger.de/downloads/).
Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0. Aus diesem Grund soll dort ein flächendeckendes Gigabit-Netz (Netz mit einer Mindestbandbreite von 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten errichtet werden, wobei sich die Up- und Downloadrate mindestens verdoppeln müssen.
Der Auftraggeber hat bereits einen Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe erhalten, der Bescheid über die abschließende Höhe der Zuwendung steht jedoch noch aus und setzt den erfolgreichen Abschluss (gesicherter Netzbetrieb) des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens sowie den erfolgreichen Abschluss der weiteren Auswahlverfahren zur Netzplanung und Netzerrichtung (Tiefbau) sowie die Einreichung aller erforderlichen Unterlagen für die Konkretisierung des Zuwendungsbescheides in abschließender Höhe voraus.
Betrieb und Pacht eines Gigabit-Netzes im Betreibermodell aller ausgeschriebenen Adressen und Anschlusspunkte auf Basis der Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0.
Im Übrigen siehe Ausführungen der Bekanntmachung, insbesondere in Ziffern 2.1 und 5.1.
Nähere Angaben zu nachfolgenden Punkten ergeben sich aus dem separat angefügten Bekanntmachungsdokument Ziff. 5.1 ff:a) Beschreibung des Ausbaugebietes allgemeinb) Definition Ausbaugebietc) Errichtung und Betrieb eines Netzes zur Gigabitversorgungd) Überlassung des Gigabit-Netzese) Nachverdichtung, nachträgliche Errichtung von Hausanschlüsseng) Mindestbetriebsdauerh) Open Accessi) Dokumentation, Monitoringj) Vorgegebener Netzbetriebs- und Pachtvertrag
Erfüllungsort sind die förderfähigen Adressen gem. Adressliste Anlage 3.
Siehe Anlage 1a - Wertungskriterien und Gewichtung
Mit dem Download der beigestellten Adress- und GEO-Daten erklärt sich der Interessent mit den Regelungen der aktuell gültigen Lizenzvereinbarung und den Nutzungsbedingungen des Projektträgers einverstanden.Insbesondere gilt:- Übergebene Daten dürfen ausschließlich zur internen Nutzung und im Zusammenhang mit diesem Förderprojekt verwendet werden.- Dritten darf kein Zugriff auf die Daten gewährt werden.- Alle Daten sind nach Beendigung des gegenständlichen Förderprojekts bzw. aller relevanten Nachweispflichten zu löschen.
Im Übrigen siehe Unterlagen zur Bekanntmachung.
Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft.Alle so zugelassenen Teilnehmer werden in einer zweiten Stufe zu Angebotsabgabe aufgefordert und haben Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Erstangebot abzugeben (first offer). Auf Grundlage dieses Angebots hat der Auftraggeber die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen und ggf. diese zur Abgabe eines verbesserten, letzten Angebotes aufzufordern (final offer). Der Auftraggeber behält sich vor ohne Verhandlung den Zuschlag nach Auswertung der Erstangebote zu erteilen (§ 17 Abs. 11 VgV).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB).Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
Siehe Ausführungen der Bekanntmachung, insbesondere in Ziffern 2.1 und 5.1.Nähere Angaben zu nachfolgenden Punkten ergeben sich aus dem separat angefügten Bekanntmachungsdokument unter Ziffer 2.1.4:a) Barrierefreier Zugang weiterer Unterlagen zum Verhandlungsverfahrenb) Fragen zu Unklarheitenc) Verfahrensablauf Verhandlungsverfahrend) Inhaltliche Anforderungen an das Angebot