Verfahrensangaben

Stadt Oberhausen | Umgestaltung des Osterfelder Zentrums | Nichtoffener freiraumpl...

VO: VgV Vergabeart: Nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
15.07.2026
22.07.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Oberhausen
05119-31001-44
Bahnhofstraße 66
46145
Oberhausen
Deutschland
DEA17
Vergabestelle der Stadt Oberhausen
vergabestelle@oberhausen.de
+492088251

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg.muenster.nrw.de
+49 251411-691
+49 251411-2165

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg.muenster.nrw.de
+49 251411-691

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71400000-2
71420000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Aufgrund des angrenzenden Handelsbesatzes übernimmt das Zentrum eine wichtige Nahversorgungsfunktion für die Stadtteilbevölkerung. Der Marktplatz Osterfeld, die Gildenstraße sowie der Wappenplatz bilden die zentralen öffentlichen Räume innerhalb des Zentralbereichs. Bislang ist das Bild geprägt von dominierenden Straßen- und Parkplatzflächen sowie einem geringen Anteil an Grünflächen. Die daraus resultierte geringe Aufenthaltsqualität wird zudem noch durch wenig einladendes Außenmobiliar verstärkt. Aktuell werden die öffentlichen Räume den Anforderungen an eine attraktive Stadtteilmitte, die dazu einlädt, hier einzukaufen, sich zu treffen und auszutauschen, sowie die notwendigen Flächen für Feste und Veranstaltungen bereitstellt, nicht gerecht.
Der Planungsbereich lässt sich in drei Teilbereiche untergliedern: den Osterfelder Marktplatz, die Fußgängerzone Gildenstraße sowie den Wappenplatz mit dem angrenzenden befahrbaren Bereich der Gildenstraße. Jeder Teilbereich übernimmt unterschiedliche Funktionen und weist unterschiedliche Gestaltungen auf. Zudem bestehen unterschiedliche Restriktionen und Ziele, die bei der Planung zu berücksichtigen sind.
Der Straßenzug hat eine Gesamtlänge von rund 210 m und eine Fläche inklusive der Platzflächen von ca. 1,0 ha.
Der Marktplatz bildet gemeinsam mit dem angrenzenden Straßenraum den nördlichen Auftakt des Wettbewerbsgebiets. Die Platzfläche wird als Parkplatzfläche genutzt und lediglich temporär halbseitig für die Marktnutzung gesperrt.
Die Gildenstraße ist im Abschnitt zwischen der Straße Marktplatz Osterfeld und dem Wappenplatz als Fußgängerzone ausgewiesen. Angrenzende Handelsnutzungen sowie Gastronomie beleben und bespielen den öffentlichen Raum.
Der Wappenplatz ist eine dreieckige Platzfläche, die durch die Kirchstraße und die Gildenstraße auf zwei Seiten von Verkehrsflächen umgeben ist. Nach Süden besteht eine direkte Verbindung zum Bahnhof Oberhausen Osterfeld Süd, sodass der südliche Wettbewerbsbereich ebenfalls eine wichtige Auftaktfunktion übernimmt.
Für die Umgestaltung des Osterfelder Zentrums stehen der Stadt Oberhausen Nettobaukosten für die Kostengruppe 500 in Höhe von 3,5 Mio. EUR zur Verfügung.

Die Stadt Oberhausen plant die freiraumplanerische Umgestaltung des Osterfelder Zentrums.
Für diese Maßnahmen lobt die Stadt Oberhausen einen nichtoffenen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren aus.
Der Wettbewerb richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die die Fachrichtung Landschaftsarchitektur abdecken. 15 Büros werden in diesem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren ermittelt.
Es ist beabsichtigt, den 1. Preisträger direkt im Anschluss an die Juryentscheidung mit der Transformation des Kostenrahmens in eine Kostenschätzung gem. DIN 276, 2. Gliederungsebene, zu beauftragen, um den Anforderungen des Fördermittelgebers bei der Antragstellung des Förderantrags zu genügen. Diese Leistung wird mit einem Betrag in Höhe von 500 EUR honoriert und ist innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nach Zustellung des Preisgerichtsprotokolls zu erbringen.
Die Ausloberin wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und vorbehaltlich der tatsächlich zur Verfügung stehenden Summe der Städtebaufördermittel und der Zustimmung der politischen Gremien, das Verhandlungsverfahren mit der ersten Preisträgerin/dem ersten Preisträger eröffnen,
- sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht,
- soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll.
Es ist vorgesehen, die Leistungen phasenweise zu vergeben.
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt bis mindestens einschließlich Leistungsphase 5 des Leistungsbildes Freianlagen nach § 39 HOAI nach der Honorarzone IV Mittelsatz.
Im weiteren Verlauf der Planung ist aufgrund der komplexen Verkehrsbeziehungen zudem eine verkehrsplanerische Begleitung angedacht, um die Realisierung des siegreichen Entwurfs verkehrstechnisch abzusichern.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden die durch den Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen (Vorplanung) bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Teilbereiche bearbeitet, so erfolgt eine Anrechnung in einem angemessenen Verhältnis.
Mit der Teilnahme am Wettbewerbsverfahren ist die Verpflichtung verbunden, im Falle der Beauftragung die o. g. Leistungen zu erbringen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Ist nach Überprüfung der Eignungskriterien die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber, die diese Kriterien erfüllen, größer als die benannte maximale Zahl der Teilnehmenden am Wettbewerbsverfahren, wird die Ausloberin gem. § 75 Abs. 6 VgV die Teilnehmenden per Losentscheid ermitteln.
Zum Bewerbungsverfahren zugelassen werden grundsätzlich nur Bewerberinnen und Bewerber, gegen die keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Zwingende Ausschlussgründe) und § 124 GWB (Fakultative Ausschlussgründe) bestehen.
Von Büros, Partnerschaften oder ständigen Arbeitsgemeinschaften wird nur eine Bewerbung akzeptiert. Erst nach der Bewerbung gebildete Bewerbergemeinschaften sind ausgeschlossen. Fachberatungen dürfen im Laufe des Verfahrens eingeholt werden und müssen bei der Bewerbung noch nicht aufgeführt werden.
Die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb ist bis zum in der Bekanntmachung genannten Termin über das Bietertool des Vergabemarktplatzes einzureichen. Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Die Bewerbung hat zwingend unter Verwendung des von der Vergabeplattform abrufbaren Bewerbungsformulars nebst den ergänzenden Erklärungen und Nachweisen zu erfolgen. Die Bewerbung muss aus den ausgefüllten Formblättern und den entsprechenden Nachweisen bestehen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft hat ungeachtet der rechtlichen Zusammensetzung jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft jeweils ein getrenntes Formblatt auszufüllen und mit den entsprechenden Nachweisen einzureichen.
Mit der Einreichung in Textform nach § 126b BGB gilt das Angebot und alle damit eingereichten Unterlagen als unterschrieben. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und Firmenstempel müssen nicht ausgefüllt werden.
Die geforderten Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Nicht deutschsprachige Nachweise sind in einer beglaubigten Übersetzung beizufügen.
Die ausschreibende Stelle behält sich das Recht vor, Nachweise oder Erklärungen nachzufordern. Diese sind binnen einer Frist von sechs Kalendertagen nach entsprechender Aufforderung einzureichen.
Es sind ausschließlich elektronische Bewerbungen über das Bietertool der Vergabeplattform zugelassen. Andere als elektronische Bewerbungen über das Bietertool bzw. zu spät eingegangene Bewerbungen führen zum Ausschluss.
Falsche Angaben haben den Ausschluss zur Folge.
Für den Teilnahmeantrag ist zwingend der Bewerbungsbogen zu verwenden. Der Bewerbungsbogen wird nicht nachgefordert. Teilnahmeanträge ohne Bewerbungsbogen werden von der Wertung ausgeschlossen.
Ein auf der Download-Plattform des Vergabemarktplatzes eingestellter Nachtrag wird Teil der Vergabeunterlagen.
Zur Sicherstellung einer vollumfänglichen elektronischen Kommunikation (z. B. Benachrichtigungen, bei Änderung der Teilnahme-/Vergabeunterlagen usw.) wird den Bewerberinnen und Bewerbern dringend empfohlen, sich unter Angabe ihrer/seiner E-Mail-Adresse auf der Vergabeplattform für dieses Vergabeverfahren anzumelden.
Nicht angemeldete/freigeschaltete Bewerberinnen und Bewerber müssen daher regelmäßig die Vergabeplattform auf Änderungen überprüfen.
Bei der Öffnung der Teilnahmeanträge sind Bewerberinnen und Bewerber gemäß § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.
Einlieferung der Bewerbungsunterlagen: Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum in der Bekanntmachung genannten Termin im Bietertool des Vergabemarktplatzes eingereicht werden. Als Dateiformat ist *.pdf* zu verwenden.
Die Bewerberinnen und Bewerber haben die Rechtzeitigkeit des Eingangs sicherzustellen. Bewerbungsunterlagen, die anders als elektronisch über das Bietertool der Vergabeplattform oder nach der Bewerbungsfrist eingehen, können beim weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.
Alle Bewerberinnen und Bewerber werden umgehend über das Ergebnis des Bewerbungsverfahrens benachrichtigt, sobald die Prüfung des Bewerbungsverfahrens durch die zuständigen Verwaltungsstellen erfolgt ist.
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in einem Verhandlungsverfahren gemäß VgV.
Der Wettbewerb ist anonym. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.
Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens gem. § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 74, § 80 Abs. 1 und § 17 VgV.
Am Verhandlungsverfahren nehmen die ersten Preisträgerinnen/Preisträger des Wettbewerbs teil, wie sie in den Bewerbungsunterlagen benannt wurden. Sollte die Ausloberin aus wichtigen Gründen von der vorgesehenen Beauftragung abweichen, werden auch die übrigen Preisträgerinnen/Preisträger des Wettbewerbs zur Angebotsabgabe und Verhandlungen eingeladen. Das Wettbewerbsergebnis wird in der Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens mit 45 % gewichtet.
Der 1. Preisträger/die 1. Preisträgerin erhält für das Wettbewerbsergebnis 45 Wertungspunkte, der 2. Preisträger/die 2. Preisträgerin 30 Wertungspunkte, der 3. Preisträger/die 3. Preisträgerin 15 Wertungspunkte bei einer zu erreichenden Gesamtpunktzahl von 100 Punkten.
Werden weitere Preise vergeben, erhalten diese 0 Punkte für das Wettbewerbsergebnis.
Die weiteren Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens einschließlich deren Gewichtung werden den Bietenden vor dem Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt.
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, zum Verhandlungsverfahren weitergehende Erklärungen, u. a. zum Bewerber, zum Projektteam, zur Büroorganisation, zur Kosten- und Terminverfolgung, zur Einbindung von Fachplanern, zur Vergabe von Unteraufträgen etc., von den an den Verhandlungsverfahren teilnehmenden Büros anzufordern.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Oberhausen
Deutschland
DEA17

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Kriterium A

Wettbewerbsergebnis

Gewichtung
45,00

Zuschlagskriterium

Preis
Kriterium B

Art: Organisation und Preis
Beschreibung: Lösungskompetenz, Prozessqualität, Projektteam, Angebotspreis

Gewichtung
55,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen:

- Übergeordnete Grund-/Leitidee unter Berücksichtigung der Einbindung in das Stadtgefüge
- Gestaltungs- und Freiraumqualität, wie beispielsweise: Vernetzung des Wettbewerbsgebiets mit dem umgebenden Stadtraum; Kinder- und Seniorenfreundlichkeit sowie Barrierefreiheit; Aneignungsfähigkeit für Nutzende; Vermeidung von Nutzungskonflikten; Sicherstellung von Veranstaltungen; Sicherheit im öffentlichen Raum;
- Maßnahmen zur Förderung des Klimaschutzes und der Klimaanpassung
- Beachtung der verkehrlichen Belange
- Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit bei der Erstellung und Unterhaltung
- Einhaltung des Budgetrahmens

Die Reihenfolge der Kriterien hat auf deren Wertigkeit keinen Einfluss.

Vorgesehener Zeitplan (Änderungen möglich)
Ende Bewerbungsfrist 22.07.2026, 12:00 Uhr (Eingang Bietertool)
Nachreichungsfrist 03.08.2026
Teilnahmebestätigung 10.08.2026, bis 12:00 Uhr
Freischaltung der Auslobungsunterlagen 17.08.2026
Kolloquium 03.09.2026
Abgabefrist Wettbewerbsunterlagen 16.10.2026
(entweder bis 16:00 Uhr beim verfahrensbetreuenden Büro oder, bei Versand mit einem Transportdienstleister, Tagesstempel)
Preisgericht 19.11.2026

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Mitglieder der Jury
Fachpreisgericht:
Matthias Förder, Landschaftsarchitekt, Essen
Peter Köster, Landschaftsarchitekt, Hamburg
Hiltrud Maria Lintel, Landschaftsarchitektin, Düsseldorf
Prof. Kathrin Volk, Landschaftsarchitektin, Detmold
Prof. Burkhard Wegener, Landschaftsarchitekt, Köln

Sachpreisgericht:
Dr. Thomas Palotz, Dezernent für Stadtplanung, Bauen, Mobilität und Umwelt der Stadt Oberhausen
Benedikt Domberger, Bezirksbürgermeister
Dr. Jörg Schröer-Tebbe, Vorsitzender des Stadtplanungs- und Umweltausschusses der Stadt Oberhausen
Manuela Krey, Werbegemeinschaft Osterfeld

Stellvertretendes Fachpreisgericht:
Klaus Bierbaum, Landschaftsarchitekt, Ingelheim am Rhein
Lysann Schmidt-Blaahs, Landschaftsarchitektin, Wismar

Stellvertretendes Sachpreisgericht:
Christoph Hülsebusch, Bereichsleitung Stadtplanung Stadt Oberhausen
Nicole Kopp-Czech, Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin
Frank Bandel, Stellvertretender Vorsitzender des Stadtplanungs- und Umweltausschusses der Stadt Oberhausen
Insgesamt steht eine Wettbewerbssumme in Höhe von 82.000 EUR (inkl. MwSt.) zur Verfügung.
Die Wettbewerbssumme wird als Preisgeld ausgelobt. Folgende Aufteilung ist vorgesehen:
1. Preis 32.800 EUR brutto
2. Preis 24.600 EUR brutto
3. Preis 16.400 EUR brutto
Anerkennung 8.200 EUR brutto

Die Preise und die Anerkennung werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich.
Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen gegenüber dem Bauherrn für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YUXMJ8Q

Einlegung von Rechtsbehelfen

Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. Antragstellerinnen/Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt haben; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin über die beabsichtigte Vergabe (gem. § 134 Abs. 1 GWB) muss ein Nachprüfungsverfahren spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen beantragt werden. Bei der Übermittlung der Mitteilung auf elektronischen Weg verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Nach Ermessen der ausschreibenden Stelle können einige fehlenden Bewerbungsunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Die ausschreibende Stelle behält sich das Recht vor, Nachweise oder Erklärungen nachzufordern. Diese sind binnen einer Frist von sechs Kalendertagen nach entsprechender Aufforderung einzureichen.
Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Nachforderung.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zum Bewerbungsverfahren zugelassen werden grundsätzlich nur Bewerberinnen und Bewerber, gegen die keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Zwingende Ausschlussgründe) und § 124 GWB (Fakultative Ausschlussgründe) bestehen.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

15
15
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten.
Verweis auf die einschlägigen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Teilnahmeberechtigt sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), Großbritannien und der Schweiz ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt" berechtigt sind. Dies ist in Form eines Kammernachweises zu erbringen.

Für die Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes, Großbritannien und die Schweiz sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65) aufgeführt. (§ 44 Abs. 1 VgV)
Juristische Personen haben eine bevollmächtigte Vertretung zu benennen, die für die Wettbewerbsleistungen verantwortlich ist. Die bevollmächtigte Vertretung sowie die Verfasserinnen/Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
Wer am Tag der Bekanntmachung bei einem Teilnehmenden angestellt ist oder in einer anderen Form als Mitarbeiterin/Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Jedes Bewerbungsmitglied darf sich nur einmal bewerben und muss entsprechend der geforderten Zulassungskriterien teilnahmeberechtigt sein, dies gilt auch für die Beteiligung von freien Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen.
Für den Teilnahmeantrag ist zwingend der Bewerbungsbogen zu verwenden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Höchstanzahl erfolgreicher Angebote
15

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Bezeichnung: Referenz
Es ist mindestens eine Referenz einer öffentlich zugänglichen Freianlage mit Aufenthaltsqualität im Stadt- bzw. Ortsbereich einzureichen. Die Referenz muss in den letzten 10 Jahren (06.2016 bis 06.2026) geplant worden sein. Mindestens die Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 der HOAI müssen im eigenen Büro erbracht beziehungsweise begonnen worden sein oder per Eignungsleihe nachgewiesen werden. Die Bauwerkskosten (Kostengruppe 500) müssen mindestens 300.000 EUR brutto betragen haben.
Die genannte/n Referenz/en soll/en zusätzlich in Form von Referenzblättern für jede genannte Referenz auf maximal einer Seite DIN A4 dargestellt werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Höchstanzahl erfolgreicher Angebote
15

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Der Teilnahmeantrag muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:
Beschreibung: - Name und Kontaktdaten des Bewerbers/der Bewerberin (Büroname) mit Benennung der bevollmächtigten Vertretung; - im Falle einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft: Art der Bewerbergemeinschaft, Name und Kontaktdaten der Bewerber/der Bewerberinnen, des Vertreters/der Vertreterin der Bewerbergemeinschaft mit Benennung der bevollmächtigten Vertretung; - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB; - Eigenerklärung zur Unabhängigkeit von Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV; - Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit Dritten nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB; - Bestätigung mittels Bescheinigung eines Versicherers, dass der Bewerber/die Bewerberin/Bewerbergemeinschaft über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung verfügt. Bei nicht ausreichender Deckssumme: Bestätigung eines Versicherers, dass im Auftragsfall die Versicherung an die geforderte Deckungssumme angepasst wird. Anforderung bei Bewerbung als Landschaftsarchitekturbüro: Personenschäden 2 Millionen EUR und Sach- und Vermögensschäden 0,6 Millionen EUR. Bei Bewerbung als Bewerbergemeinschaft: Anforderungen wie Landschaftsarchitekturbüro, weiteres Mitglied der Bewerbergemeinschaft Bestätigung mittels Bescheinigung eines Versicherers, dass eine Berufshaftpflichtversicherung besteht, ohne Anforderungen an die Versicherungshöhe; - für die Landschaftsarchitektinnen/Landschaftsarchitekten: Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt" (Kammernachweis); - Eigenerklärung bzgl. EU-Sanktionspaket; - Erklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher; - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Höchstanzahl erfolgreicher Angebote
15

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Noch nicht bekannt

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung