Die zu vergebende Generalunternehmerleistung (mit Planungsverantwortung) umfasst die folgenden Leistungsbereiche je Lückenschlussprojekt:
1. Planungsleistungen (Netzplanung):
Die Planungsleistungen umfassen die für die Errichtung der passiven Netzinfrastruktur erforderliche Planung in Anlehnung an die HOAI-Leistungsphasen 4 bis 8, insbesondere:
- Genehmigungsplanung (LP 4),
- Ausführungsplanung (LP 5),
- Vorbereitung der Vergabe / Mengenermittlung (LP 6),
- Mitwirkung bei der Vergabe von Nachunternehmerleistungen (LP 7),
- Bauüberwachung / Objektüberwachung (LP 8).
2. Bauleistungen (Netzbau):
Die Bauleistungen umfassen die schlüsselfertige Errichtung der passiven Netzinfrastruktur, insbesondere Tiefbauarbeiten, Glasfaserarbeiten, Errichtung und Ausstattung von PoP-/Technikstandorten, Durchgängige Dokumentation gemäß den GIS Nebenbestimmungen, Einhaltung des Einheitlichen Materialkonzepts samt Dimensionierungsvorgaben.
Aufgeteilt wird das Lückenschluss-Projekt in zwei Lose:
Los 1: Planungs- und Bauleistungen für das Lückenschlussgebiet "Nordhorn Süd" (ca. 176 Adresspunkte),
Los 2: Planungs- und Bauleistungen für das Lückenschlussgebiet "Nordhorn II" (ca. 121 Adresspunkte).